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Erneuter Prozess gegen Ex-PolizeichefAlte Vorwürfe, neuer Prozess

Andreas R., der ehemals höchste Polizeibeamte in Baden-Württemberg, steht wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Das hätte schneller gehen können.

Was geht unter dieser Mütze vor? Aufnahme eines baden-württembergischer Polizeihuts Foto: Manuel Kamuf/imago

Der ehemals höchste Polizeibeamte im Land steht mal wieder vor Gericht. Fünf Jahre nach dem mutmaßlich unangemessenen Verhalten, fast zwei nach dem ersten höchstrichterlichen Freispruch aus Mangel an Beweisen, muss sich Andreas R. erneut wegen sexueller Avancen gegenüber einer Untergebenen vor Gericht verantworten.

Dem suspendierten Beamten wird vorgeworfen, jener Beamtin, die ihn 2021 wegen sexueller Nötigung angezeigt hatte, damals auch Vergünstigungen in Aussicht gestellt zu haben, wenn sie ihm sexuell zu Diensten ist. Eine Aufforderung zur Bestechung also.

Ein Skype-Gespräch zwischen beiden hatte schon im ersten Prozess gegen R. eine wichtige Rolle gespielt. Es war von der Polizeibeamtin mitgeschnitten worden und liegt so auch im neuen Verfahren als Beweismittel vor. Darin erklärt R. der ihm untergebenen Beamtin, dass er im Falle einer Affäre beim Zulassungsverfahren für den höheren Dienst einen „tausendprozentigen“ Erfolg versprechen könne. Falls sie nicht zum Sex bereit sei, müsse sie auf seine Unterstützung verzichten. R. war unmittelbar am Auswahlverfahren beteiligt.

Der oberste Polizeibeamte Andreas R. stand 2023 wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung gegen ebenjene Beamtin vor Gericht. Sie hatte ihm vorgeworfen, sie fünf Tage vor dem Gespräch vor einer Kneipe dazu genötigt zu haben, ihre Hand an sein Geschlecht zu legen. Der Mann hatte das bestritten und war mangels Beweisen freigesprochen worden.

Auch der Innenminister war beschädigt

Die nun folgende späte Anklage wegen Bestechlichkeit wirft ein schlechtes Licht auf die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie hatte 2023 R. wegen der schlecht beweisbaren Nötigung vor Gericht gebracht, den Bestechlichkeitsvorwurf aber ausgespart. Selbst als das Stuttgarter Landgericht in der Begründung seines Freispruchs explizit darauf hinwies, dass Andreas Rs. Äußerungen im Videocall als Bestechlichkeit zu werten seien, hatte die Staatsanwaltschaft noch zwei Jahre mit einer erneuten Anklage gezögert.

Jetzt also geht das Verfahren, das viel Staub in der baden-württembergischen Polizei aufgewirbelt hatte, in eine neue Runde. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte noch während des ersten Prozesses angekündigt, dass Andreas R., den er einmal unter wenig transparenten Bedingungen zum Polizeiinspekteur des Landes gemacht hatte, nie mehr Personalverantwortung in der Polizei haben dürfe. Im Zuge der Affäre sind weitere Fälle bekannt geworden, bei denen R. Mitarbeiterinnen Nacktbilder von sich in sexuellen Posen geschickt hatte.

Der Fall beschädigte allerdings auch den Innenminister selbst. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Strobl, weil er einen Brief von R.s Anwalt an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt. Außerdem hatte ein Untersuchungsausschuss des Landtags die Beförderungspraxis unter die Lupe genommen. Der langjährige politische Landesbeamte Jörg Krauss hatte die Führungskultur der Polizei durchleuchtet und Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen im Polizeiapparat vorgelegt.

Andreas R. ist derweil bis zum Ende des Verfahrens bei halbierten Beamtenbezügen vom Dienst suspendiert. Ein Schuldspruch wegen Bestechlichkeit würde bedeuten, dass er endgültig aus dem Staatsdienst entfernt wird. Außerdem droht ihm ein Disziplinarverfahren, das bis zum Ende des Strafprozesses ruht.

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