Berliner Mietenpolitik: Endlich klingelt was
Mit Gesetzesverschärfungen will der Senat den Wohnungsmarkt besser regulieren. Zudem wird lebhaft über viel weitergehende Maßnahmen diskutiert.
Die Diskussion über die Regulierung des Berliner Wohnungsmarktes ist so virulent wie lange nicht. Nach Jahren des Stillstands, in denen sich die Situation für Berlins Mieter:innen immer weiter verschärfte und die Politik tatenlos zusah, wird wieder diskutiert: über Wohnungs- und Mietenkataster, Sozialquoten für private Vermieter, über die Regulierung von Ferienwohnungen, über Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen Vermieter, die ihre Häuser vernachlässigen und gesetzliche Regelungen zu Miethöhen missachten.
Und es wird nicht nur diskutiert, sondern es tut sich tatsächlich etwas. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Montag referierte Senator Christian Gaebler (SPD), was jüngst schon auf den Weg gebracht wurde: Das Wohnen auf Zeit, meist möbliert, in Milieuschutzgebieten wurde verboten, neue Stellen zur Verfolgung von Mietwucher geschaffen, die Möglichkeiten des Wohnungswechsels auch zwischen den landeseigenen Wohnungsgesellschaften verbessert.
Der nächste Schritt ist das Wohnraumsicherungsgesetz der Regierungskoalition, das nach seiner Anhörung im Ausschuss bald ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden wird. Gleich drei bestehende Gesetze sollen damit geschärft werden. Im Wohnraumgesetz sollen striktere Vorgaben bei der Untervermietung von Sozialwohnungen – eine Anzeigepflicht über die Berechtigung der Mieter:innen und über die Miethöhe – sicherstellen, dass diese nicht zweckentfremdet werden.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll die Möglichkeiten der Bezirke verbessern, bei vernachlässigten Immobilien einen Treuhänder einzusetzen; die Ankündigung eigener Maßnahmen reicht dann nicht mehr, um diesen abzuwenden. Zudem sollen die Eigentümer bereits im Voraus für die Vergütung des Treuhänders zur Kasse gebeten werden. Aus der bislang theoretischen Möglichkeit Häuser unter Zwangsverwaltung zu stellen, vor dessen Durchsetzung sich die Bezirke bislang stets scheuten, soll damit eine echte Eingriffsbefugnis werden. Vergleichbare Reglungen für die Einsetzung von Treuhändern werden auch ins Zweckentfremdungsverbotsgesetz aufgenommen.
Das kann nur ein Anfang sein
Umstritten sind die Maßnahmen nicht, auch bei den Lobbyorganisationen der Vermieter, dienen sie doch vor allem der Durchsetzung bestehender Regelungen. Diskussionsbedarf hatten die geladenen Expert:innen, die Ausschussmitglieder und der Senator vielmehr zu weitergehenden Maßnahmen, wie sie sich etwa in den Gesetzesvorschlägen von Grünen und Linken finden, die im Kern jeweils verpflichtende Sozialquoten im privaten Wohnungssektor fordern. Eigentümer ab 50 Wohnungen sollen dazu verpflichtet werden bis zu einem Drittel ihrer frei werdenden Wohnungen, bei den Linken gar bis zur Hälfte, an WBS-Berechtigte zu vermieten – bis zu 17.000 Sozialwohnungen könnten damit pro Jahr hinzukommen.
Die Idee ist umfangreich geprüft, zuletzt auch durch die Studie „Berlin ohne Dach?“ der Rechtsprofessorin Alina Holze, die dem Ausschuss erläuterte, das der gesetzliche Weg für derartige Eingriffe auch durch die negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel nicht versperrt sei. Ihr zufolge ist eine Quote die verfassungskonforme Antwort auf die Wohnraumversorgungskrise. Auch die SPD ist für ein solches Modell, wie Sevim Aydin, Sprecherin für Mieten und Wohnen ausführte – nur sei sie mit dem Koalitionspartner CDU nicht umzusetzen.
Viel Zuspruch erhält derweil der Plan der Koalition, ein Wohnungs- und Mietenkataster auf den Weg zu bringen, in dem Wohnungsdaten KI-basiert zentral erfasst werden. Die Expert:innen sind sich einig, dass dies ein effektives Mittel ist, um Mieten auf ihre gesetzliche Zulässigkeit zu prüfen. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein regte jedoch an, neben Daten zu Mietverhältnis, Vertragsparteien und Miete auch solche zum Bestand von Sozialwohnungen, zu Leerstand, Umwandlungen oder energetischem Zustand zu erfassen.
Verabschiedet wurden mit den Stimmen von CDU und SPD neben dem Wohnraumsicherungsgesetz auch Veränderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, das an eine neue EU-Verordnung über Ferienwohnungen angepasst wird. Ab Mitte Mai müssen sich Vermieter, die Anzeigen auf Airbnb und Co. schalten wollen, für eine Registriernummer identifizieren; die Anbieter müssen die Daten an die Bundesnetzagentur übermitteln. Nun werden die Bezirke autorisiert, die Daten zu empfangen und damit gegen illegale Ferienwohnungsvermietung vorzugehen.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert