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Gesetz gegen häusliche GewaltKein Sorgerecht für gewalttätige Väter

Das Umgangsrecht gewalttätiger Eltern wiegt vor Gerichten oft mehr als der Schutz von Kindern und Partner:innen. Ein neues Gesetz soll das ändern.

Stark bleiben und Kinderrechte stärken: Szene vor einem Haus in Leipzig Foto: Thomas Eisenhuth/dpa

Wenn sich Elternteile gewalttätig verhalten, soll ihnen zukünftig der Umgang mit dem Kind untersagt werden können. Das sieht ein umfassender Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vor, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag vorgelegt hat. „Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt“, begründete Hubig dies. Der Entwurf soll einen weiteren Baustein in Hubigs Vorhaben bilden, den Gewaltschutz auszubauen. Den Grünen geht der Entwurf nicht weit genug.

Zentraler Punkt des 196-seitigen Entwurfpapiers ist dabei die stärkere Berücksichtigung und Ausgestaltung des Gewaltbegriffs beim Thema Sorge- und Umgangsrecht. Erstmals sollen Familiengerichte Tätern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können – auch dann, wenn sich die Gewalt gegen das andere Elternteil, meist die Partnerin, und nicht gegen das Kind selbst richtet. „Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben“, so Hubig. „Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden.“

Umgangs- und Sorgerecht als Einfalltor für Gewalttäter

Bisher gilt das Umgangs- und Sorgerecht als Einfalltor für gewalttätige Part­ne­r:in­nen, wobei der Großteil der Fälle häuslicher Gewalt von Männern ausgeht. Täter nutzen das Umgangsrecht dabei häufig, um mit ihren Ex-Partnerinnen in Kontakt zu treten und erneut physische und psychische Gewalt gegen sie auszuüben. In extremen Fällen führte die priorisierte Durchsetzung des Umgangsrechts sogar dazu, dass den gewaltbetroffenen Müttern das Sorgerecht entzogen wurde.

Eine einflussreiche Studie des Hamburger Soziologen Wolfgang Hammer stellte 2022 fest, dass in deutschen Familiengerichten der Schutz von Müttern und Kindern durch das Umgangsrecht und Wechselmodelle oftmals ausgehebelt wird. In etwa 90 Prozent der Begründungen wurde eine „zu enge Mutter-Kind-Bindung“ angeführt, die den Vater entfremden würde. Eine zentrale Rolle spielen dabei auch Aktivisten der Väterrechtsbewegung, die Mütter beschuldigen, Kinder „gezielt zu manipulieren“ und „subtile Strategien der Entfremdung“ anzuwenden.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Argumentationslinie der „Entfremdung“ 2023 als „überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt“ ab. Der Entwurf soll nun den Gewaltschutz gegenüber dem Umgangsrecht stärken und so der Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nachkommen.

Stärkung der Kinderrechte

Gleichzeitig heißt es in dem Gesetzentwurf, dass es bei Entscheidungen zum Umgangsrecht keinen Automatismus geben soll. Familiengerichte würden weiterhin im Einzelfall entscheiden, heißt es in der Begründung, und unter anderem „die Häufigkeit, Dauer und Intensität der gewalttätigen Konflikte“ sowie deren Wiederholungsgefahr berücksichtigen. Das Familiengericht könne das Recht auf Umgang auch für kurze oder längere Zeit oder auf Dauer einschränken oder ausschließen. Zur Ausgestaltung des Sorgerechts bei häuslicher Gewalt bleibt das Papier vage.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vielzahl weiterer Regelungen vor: Die Rechte von Kindern sollen gestärkt werden und Kinder ab 14 Jahren bei Vereinbarungen der Eltern stärker miteinbezogen werden. Für nicht verheiratete Paare ist eine Erleichterung des gemeinsamen Sorgerechts vorgesehen. Und getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen künftig allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden dürfen.

Im weiteren parlamentarischen Prozess wird sich zeigen, welche Einwände Parteien und Verbände gegen den Entwurf vorbringen. In einer ersten Reaktion auf das fast 200-seitige Dokument zeigte sich der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, am Montag enttäuscht. Der Entwurf bleibe weit hinter den öffentlichen Ankündigungen zurück, so dieser gegenüber der taz.

Die Praxis zeigt, dass Gerichte klare gesetzliche Vorgaben brauchen

Helge Limburg, Grüne

„Wer schlägt, kann kein Sorgerecht bekommen“, sagt Limburg. Statt jedoch festzuschreiben, dass ein gemeinsames Sorgerecht für gewalttätige Elternteile nicht in Betracht komme, ergehe sich der Entwurf in allgemeinen Hinweisen. Auch bei der nun möglichen Einschränkung des Umgangsrecht durch die Gerichte geht es dem Grünen nicht weit genug: „Die Praxis zeigt, dass Gerichte klare gesetzliche Vorgaben brauchen.“ Irritiert zeigte sich Limburg zudem von den weiteren Neuregelungen im Kindschaftsrecht – diese drohten „die Verbesserung des Gewaltschutzes massiv zu verzögern“.

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