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Fluchthilfe und die JustizAktivist Tommy Olsen wird nicht nach Hellas ausgeliefert

Ein norwegischer Fluchthelfer wird von Griechenland mit Europäischem Haftbefehl gesucht. In zweiter Instanz lehnt ein norwegisches Gericht nun seine Rückführung ab.

Hinter dem Zaun: Migranten und Asylsuchende nach ihrer Ankunft auf Kreta Foto: Petros Giannakouris/ap

Der Norweger Tommy Olsen, Gründer der Nichtregierungsorganisation Aegean Boat Report (ABR), wird nicht an Griechenland ausgeliefert. Das Berufungsgericht von Hålogaland in Nordnorwegen lehnte am Freitag einstimmig in zweiter Instanz einen Antrag auf Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ab. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft im griechischen Kos gegen den Aktivisten und Gegner illegaler Rückführungen von Migranten im Dezember 2025 veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft auf Kos wirft Olsen Spionage, Führung einer kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung an einem Schleuserring zum Transport von Migranten von der türkischen Küste nach Griechenland vor. Konkret geht es um Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022 vor den Inseln Kos und Farmakonisi in der Ostägäis.

Olsen wird vorgeworfen, während der Fahrt der Migranten telefonischen Kontakt zu Schleusern gehabt zu haben. ABR habe an die griechischen Behörden Daten und Position der Ankommenden weitergeleitet, damit diese in Flüchtlingslager gebracht werden und dort Asylanträge stellen können.

Extrem restriktiver Migrationskurs in Griechenland

Diese Weitergabe halten die griechischen Behörden für eine Beihilfe zur irregulären Einreise. Griechischen Medienberichten zufolge droht Olsen eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Hintergrund: Griechenland hat seit 2019 unter der konservativen Regierung von Premier Kyriakos Mitsotakis einen extrem restriktiven Kurs in der Migrationspolitik eingeschlagen. 2025 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft.

Olsen selbst sagt, er habe „nichts Illegales“ getan, sondern nur humanitäre Hilfe geleistet. ABR habe Notrufe von Menschen im Meer entgegengenommen, die Hilfe suchten, um an einen sicheren Ort zu gelangen. Dabei habe er eng mit der griechischen sowie türkischen Küstenwache zusammengearbeitet. Seine NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte von Flüchtlingen durch die griechischen Behörden festgehalten“, insbesondere illegale Rückführungen und Pushbacks. Die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, nannte die Verfolgung Olsens „inakzeptabel“.

„Für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“

Olsen war im März in seinem Haus in Tromsø festgenommen worden. Ein lokales Gericht entschied daraufhin in erster Instanz, dem Auslieferungsersuchen der griechischen Behörden stattzugeben. Olsens Verteidiger, Brynjulf Risnes, sagte nach dem erstinstanzlichen Urteil, es gebe „offensichtlich keine Gründe für eine Auslieferung“ – und legte Berufung ein.

Mit Erfolg. Nun steht also fest: Olsen droht keine Auslieferung an Griechenland. Wie Olsens griechischer Anwalt, Zacharias Kesses, dazu erklärte, zeige das Urteil des Berufungsgerichts von Hålogaland, dass „es um die Rechtsstaatlichkeit in Griechenland nicht gut bestellt ist und sich dies nun auch in Urteilen anderer europäischer Rechtssysteme und Gerichte widerspiegelt“.

Kesses bewertete das Urteil als „deutliche Botschaft an die griechischen Gerichte und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit und des Missbrauchs des Strafverfahrens“. Das Urteil sei „eine für europäische Verhältnisse beispiellose Entscheidung“ und „ein schwerer Schlag gegen die Praxis, humanitäre Hilfe unter Strafe zu stellen und diejenigen ins Visier zu nehmen, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren“.

Aegean Boat Report wies darauf hin, dass das nun gefällte Urteil im Fall ihres Gründers „weit mehr als eine bloße formale Ablehnung eines Auslieferungsersuchens“ sei. Das Gericht habe anerkannt, dass die Dokumentation von Verstößen, das Einholen von Informationen, die Kommunikation mit Flüchtlingen und die Unterstützung bei Asylverfahren „geschützte Tätigkeiten im Sinne des Völkerrechts und der Meinungsfreiheit darstellen“.

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