Expertenrat für Klimafragen: Die Regierung ist stets nicht mal bemüht
Der Expertenrat für Klimafragen rügt die Umweltpolitik der Bundesregierung: Im Vergleich zu 2025 ist der Ausstoß von Treibhausgasen nicht gesunken.
„Zielverfehlung“, diesen indirekten Vorwurf erhob Barbara Schlomann an diesem Montag mehrfach. Die Volkswirtin vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung leitet den „Expertenrat für Klimafragen“: Dessen Aufgabe ist es, die Klimapolitik der Bundesregierung zu bewerten. An diesem Montag hat der Rat seinen „Prüfbericht zu den Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025“ veröffentlicht. Schlomann könnte auch sagen: „Die Klimapolitik der Bundesregierung ist schlecht.“ Die Vorsitzende drückt es aber lieber so aus: „Der Expertenrat geht von einer Zielverfehlung aus.“ Denn der Prüfbericht kommt zum Ergebnis, dass die Bundesrepublik im Jahr 2025 fast so viele Treibhausgase ausgestoßen hat, wie im Vorjahr. Obwohl sie doch eigentlich, gesetzlich vorgeschrieben, hätten sinken müssen.
Kurzer Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2021, dass die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung die Rechte künftiger Generationen verletzt – ergo, verfassungswidrig ist. Woraufhin Angela Merkels Kabinett das Ziel von minus 55 Prozent CO₂-Ausstoß auf minus 65 Prozent bis zum Jahr 2030 anhob: Laut Klimaschutzgesetz muss die deutsche Treibhauslast um diesen Betrag unter das Niveau von 1990 gesenkt werden.
Geschafft sind aber erst 49 Prozent. „Besonders der Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlt die Ziele“, erklärt Schlomann. Unter anderem deshalb empfiehlt der Expertenrat „die Überarbeitung des Klimaschutzprogramms“. Dieses „Klimaschutzprogramm“ wird vom Gesetz vorgeschrieben, es ist das zentrale Instrument, um das Ziel auch garantiert zu erreichen: Die Regierung muss darin darlegen, mit welchen politischen Mitteln sie in den einzelnen Bereichen Fortschritte erzielen will – etwa in der Industrie, im Verkehr, in der Landwirtschaft, bei der Gebäudeheizung.
Zielverfehlung in Gegenwart und Zukunft
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“, soll einst der Komiker Karl Valentin gesagt haben. Um solche Prognosen valide treffen zu können, sieht das Klimaschutzgesetz jenen Expertenrat vor, dem Barbara Schlomann vorsitzt. Der soll unabhängig vom Parteibuch wissenschaftlich bewerten, ob die aktuellen Gesetze und Verordnungen ausreichen, die minus 65 Prozent auch wirklich zu erreichen. Auch diese Bewertung legte der Expertenrat an diesem Montag mit den „Projektionsdaten 2026“ vor. Und schon wieder benutzte die Vorsitzende das Wort „Zielverfehlung“.
Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz in solch einem Fall ein „Sofortprogramm“ vor: Eben weil der Verkehr und das Beheizen von Gebäuden einfach nicht wegkommen vom fossilen Schmierstoff, müsste der Gesetzgeber hier dringend nachbessern. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deswegen die Bundesregierung vorm Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt. Und im November 2023 auch Recht bekommen. Statt sich aber an Recht und Ordnung zu halten, änderte der damalige Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) einfach das Gesetz. Mit einem Trick: Entscheidend sei nicht, ob ein einzelner Sektor zum Klimaschutz beiträgt, sondern dass die Emissionen insgesamt sinken. Und unter der Ampel funktionierte das auch. Ergo seien die Sofortprogramme obsolet, sie wurden aus dem Gesetz gestrichen.
Das rächt sich nun, wie das letzte Woche beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz zeigt: Tritt es in Kraft, dürfen weiterhin fossile Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. „Wenn wir Heizungssysteme mit mehr Kohlendioxid erlauben, führt das zu mehr CO₂“, sagte Tanja Kneiske, Professorin und Mitglied des Expertenrates an diesem Montag.
Bislang war der Einbau von Fossilheizungen in Neubauten praktisch nicht mehr möglich, im neuen Gesetz soll der Klimaschutz mit einer „Biotreppe“ gelingen: In fossilen Gasthermen soll beispielsweise schrittweise mehr Biogas beigemischt werden. Befragt nach diesem Konstrukt, sagte Kneiske: „Ich bin Physikerin.“ Vor einigen Jahren habe die Politik Wasserstoff als Lösung propagiert, jetzt sei es plötzlich Biogas. „Die Wärmepumpe ist eine sehr effiziente Technologie. Biogas sollte nur dort eingesetzt werden, wo wir es wirklich brauchen.“
Heizungsgesetz verfassungskonform?
Unionspolitiker wie der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann bezweifelten am Wochenende, dass das neue Heizungsgesetz verfassungskonform ist. „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird“, sagte er dem Spiegel. Erinnert sei an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021, dass die Rechte künftiger Generationen nicht verletzt werden dürften. Und dann ist da ja auch noch die Verfassungsbeschwerde, die fünf Umweltverbände gegen die Habecksche Gesetzesänderung eingereicht haben: Eine Entscheidung, ob die Verwässerung des Klimaschutzes rechtens war, wird noch in diesem Jahr erwartet.
Im Januar hat zudem bereits das Bundesverwaltungsgericht Nachbesserungen gefordert bei der Klimapolitik. Daraufhin hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt, dass „die Vorgaben der Gerichte umsetzt“, wie ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz erklärte. Das allerdings sieht der Expertenrat nun anders: Das Programm müsse „für alle Sektoren überarbeitet werden“, lautet seine Einschätzung. Zumal der gesetzlich festgeschriebene Klimaschutz ja 2030 nicht erledigt ist. Bis 2040 schreibt das Gesetz eine Reduktion um mindestens 88 Prozent vor, bevor dann 2045 die Klimaneutralität erreicht werden muss. Mit dem aktuellen politischen Instrumentenkasten drohe die „Zielverfehlung“.
Zumal Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bau neuer Gaskraftwerke oder das Gesetz zum Netzausbau in der Projektion noch gar nicht eingerechnet sind, der Expertenrat stützt sein Urteil nur auf bestehende Gesetze. Vize-Ratsvorsitzender Marc Oliver Bettzüge sagt sogar: „Die Projektionsdaten unterschätzen eher die tatsächliche Entwicklung.“
Für Umweltminister Schneider droht die „Zielverfehlung“ ungewöhnliche Konsequenzen zu haben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg „Vollstreckung“ des Urteils am Bundesverwaltungsgericht beantragt. Gibt das Gericht dieser statt, könnte erstmals in der bundesdeutschen Geschichte einem Minister ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattern. Und wenn er dann den Forderungen nicht nachkommt, droht, in der Justiztheorie, sogar Zwangshaft.
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