Christlicher Fundamentalismus: Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben
Trotz Warnungen aus Hamburg genehmigten Behörden in Bayern den Betrieb eines Kinderheims. Im April nahm das Jugendamt alle Kinder in seine Obhut – zu ihrem Wohle.
N icht so genau hinschauen wollten bayerische Behörden, als ein Hamburger Verein vor drei Jahren die Erlaubnis für ein Heim im Allgäu beantragte – zur „Förderung des Wohls von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch“. Eine Internetsuche hätte ergeben, dass der Verein „Mission Freedom“ mit Gottes Hilfe Zwangsprostituierte befreien will – und den Missionsgedanken über fachliche Standards stellt.
Aus diesem Grund jedenfalls lehnen in Hamburg Behörden, Polizei und seriöse Hilfsorganisationen die Zusammenarbeit mit Mission Freedom ab; die taz hatte 2013 darüber berichtet. Das gelte weiter, teilte das Hamburger Landeskriminalamt 2024 der bayerischen Landesregierung mit, die aufgrund einer Landtags-Anfrage nachfragte. Mission Freedom hatte zu dem Zeitpunkt die Himmelsstürmer gGmbH gegründet, die das Heim führen sollte.
Doch Bayerns Behörden sahen keinen Anlass, den Verein „näher zu beleuchten“, man wolle „eigene Erfahrungen“ mit ihm machen. So steht es in der Antwort an den Landtag. Das wurde mutmaßlich Kindern im vor zwei Jahren eröffneten Heim Haus Seenest zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen die ehemalige pädagogische Leiterin des mittlerweile geschlossenen Heims wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ob es weitere Beschuldigte gebe, sei Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Mitte April hatte das Jugendamt alle sechs in der Einrichtung lebenden Kinder zwischen fünf und elf Jahren in Obhut genommen – um ihr Kindeswohl zu sichern. Details zu den Gründen stehen in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das hatte Anfang März ein Tätigkeitsverbot gegen die pädagogische Leiterin bestätigt, das der Regierungsbezirk Schwaben gegen sie ausgesprochen hatte.
Kind musste vollurinierte Hose anbehalten
So hatte die Leiterin laut Gericht ein Kind angehalten, einen „Arbeitsdienst in vollurinierter Kleidung zu verrichten“. In einem anderen Fall habe ein Kind „auf Veranlassung der pädagogischen Leiterin einen BH mit zwei Melonen darin erhalten“, den es offenbar als Strafmaßnahme vor anderen Kindern tragen musste. Zudem seien Kinder gegen ihren Willen Reizen ausgesetzt worden, wie dem Aufbringen einer scharfen Paste auf die Lippen, Abduschen oder dem Stecken eines Korkens oder Waschlappens in den Mund.
Bereits im Juli 2025 hatte der Regierungsbezirk dem Heim untersagt, ohne Zustimmung von Familiengericht und Sorgeberechtigten Kinder gegen ihren Willen festzuhalten. Doch eine Verbesserung der Zustände konnten die Behörden so nicht erreichen: Ab Februar dieses Jahres, so steht es in der Gerichtsentscheidung, habe es anonyme Hinweise auf anhaltende Missstände in der Einrichtung gegeben. Die pädagogische Leiterin habe sich uneinsichtig gezeigt und musste deshalb gehen.
Doch auch nach ihrem Weggang rissen die Meldungen wegen Kindeswohlgefährdung nicht ab. Das Gericht zitiert aus einem vom Heim beauftragten Gutachten, nach dem sich das Team unter anderem aufgrund des Verhaltens der hoch belasteten Kinder „im Ausnahmezustand“ befinde.
Nach Angaben einer Sprecherin des Regierungsbezirks hatte die Leiterin nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin mehrere Weiterbildungen absolviert, darunter eine zur „Fachpädagogin für Psychotraumatologie“. Nach Informationen des Recherchekollektivs Fundiwatch, das die Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, hatte der Träger die „persönliche Identifikation mit biblischen Glaubensgrundlagen“ als Einstellungsvoraussetzung gefordert.
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