piwik no script img

Christlicher FundamentalismusGlaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben

Eiken Bruhn

Kommentar von

Eiken Bruhn

Trotz Warnungen aus Hamburg genehmigten Behörden in Bayern den Betrieb eines Kinderheims. Im April nahm das Jugendamt alle Kinder in seine Obhut – zu ihrem Wohle.

Der Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben Foto: Michael Weber/imagebroker/imago

N icht so genau hinschauen wollten bayerische Behörden, als ein Hamburger Verein vor drei Jahren die Erlaubnis für ein Heim im Allgäu beantragte – zur „Förderung des Wohls von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch“. Eine Internetsuche hätte ergeben, dass der Verein „Mission Freedom“ mit Gottes Hilfe Zwangsprostituierte befreien will – und den Missionsgedanken über fachliche Standards stellt.

Aus diesem Grund jedenfalls lehnen in Hamburg Behörden, Polizei und seriöse Hilfsorganisationen die Zusammenarbeit mit Mission Freedom ab; die taz hatte 2013 darüber berichtet. Das gelte weiter, teilte das Hamburger Landeskriminalamt 2024 der bayerischen Landesregierung mit, die aufgrund einer Landtags-Anfrage nachfragte. Mission Freedom hatte zu dem Zeitpunkt die Himmelsstürmer gGmbH gegründet, die das Heim führen sollte.

Doch Bayerns Behörden sahen keinen Anlass, den Verein „näher zu beleuchten“, man wolle „eigene Erfahrungen“ mit ihm machen. So steht es in der Antwort an den Landtag. Das wurde mutmaßlich Kindern im vor zwei Jahren eröffneten Heim Haus Seenest zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen die ehemalige pädagogische Leiterin des mittlerweile geschlossenen Heims wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ob es weitere Beschuldigte gebe, sei Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Mitte April hatte das Jugendamt alle sechs in der Einrichtung lebenden Kinder zwischen fünf und elf Jahren in Obhut genommen – um ihr Kindeswohl zu sichern. Details zu den Gründen stehen in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das hatte Anfang März ein Tätigkeitsverbot gegen die pädagogische Leiterin bestätigt, das der Regierungsbezirk Schwaben gegen sie ausgesprochen hatte.

Kind musste vollurinierte Hose anbehalten

So hatte die Leiterin laut Gericht ein Kind angehalten, einen „Arbeitsdienst in vollurinierter Kleidung zu verrichten“. In einem anderen Fall habe ein Kind „auf Veranlassung der pädagogischen Leiterin einen BH mit zwei Melonen darin erhalten“, den es offenbar als Strafmaßnahme vor anderen Kindern tragen musste. Zudem seien Kinder gegen ihren Willen Reizen ausgesetzt worden, wie dem Aufbringen einer scharfen Paste auf die Lippen, Abduschen oder dem Stecken eines Korkens oder Waschlappens in den Mund.

Bereits im Juli 2025 hatte der Regierungsbezirk dem Heim untersagt, ohne Zustimmung von Familiengericht und Sorgeberechtigten Kinder gegen ihren Willen festzuhalten. Doch eine Verbesserung der Zustände konnten die Behörden so nicht erreichen: Ab Februar dieses Jahres, so steht es in der Gerichtsentscheidung, habe es anonyme Hinweise auf anhaltende Missstände in der Einrichtung gegeben. Die pädagogische Leiterin habe sich uneinsichtig gezeigt und musste deshalb gehen.

Doch auch nach ihrem Weggang rissen die Meldungen wegen Kindeswohlgefährdung nicht ab. Das Gericht zitiert aus einem vom Heim beauftragten Gutachten, nach dem sich das Team unter anderem aufgrund des Verhaltens der hoch belasteten Kinder „im Ausnahmezustand“ befinde.

Nach Angaben einer Sprecherin des Regierungsbezirks hatte die Leiterin nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin mehrere Weiterbildungen absolviert, darunter eine zur „Fachpädagogin für Psychotraumatologie“. Nach Informationen des Recherchekollektivs Fundiwatch, das die Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, hatte der Träger die „persönliche Identifikation mit biblischen Glaubensgrundlagen“ als Einstellungsvoraussetzung gefordert.

Nur noch 430 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Eiken Bruhn
Redakteurin
Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; SG-zertifizierte Systemische Beraterin; in Weiterbildung zur systemischen Therapeutin.
Mehr zum Thema
Produkt-Arrangement bestehend aus dem bunt gemusterten „feministaz“-Halstuch, einer gedruckten taz-Sonderausgabe und einem Smartphone, das die digitale taz-Titelseite mit einer lila Faust zeigt.

10 Wochen taz testen + feministisches Halstuch

Gerade jetzt ist die Sichtbarkeit solidarischer Stimmen wichtiger denn je – für Frauen und FLINTA* weltweit. Teste die taz jetzt und erhalten unser neues feministisches Halstuch als Prämie dazu.

  • Erhalte das exklusive Tuch als Prämie – so attraktiv kann Solidarität sein!
  • Lies 10 Wochen die taz: Montag bis Freitag digital, samstags die gedruckte wochentaz
  • Limitierte Stückzahl, schnell sein lohnt

taz zur Probe + Tuch für nur 29 Euro

Jetzt bestellen

6 Kommentare

 / 
  • Bayern muss wohl ein sehr spezielles Land sein. Sind doch kürzlich Foltervorwürfe aus Augsburg (Bayern) bekannt geworden ...

  • Was müssen die lieben Christen eigentlich noch alles anrichten in Kirchen und in Heimen, bis endlich Schluss ist mit Vergewaltigungen und Misshandlungen von Schutzbefohlenen durch diese eher teuflischen, perversen, gottesfürchtigen Peiniger?



    Es vergeht kaum eine Woche ohne das ein neuer Fall von Missetaten, meistens begangen von christlichen Institutionen, ans Licht kommt.



    Wird Zeit aufzuwachen!!!

  • War das gesamte Jugendamt im Tiefschlaf? Wie kann so etwas passieren. Aber Konsequenzen gibt es im Öffentlichen Dienst ja nur selten.

  • Hat sich mir noch nie erschlossen, wie eine Religion, die von der Ur-Sünde bereits Neugeborener ausgeht, in unsere heutige Zeit passen soll.



    Was ich am Bericht vermisse: wie sind denn die Kinder ins Heim gelangt? Was für Kinder waren das? Hatten sie noch Kontakt zu jemandem außerhalb des Heims? Und wie alt waren die in den Beispielen?



    Das ist leider ziemlich lasch gearbeitet.

  • Ein weiteres Beispiel zu den ungezählten Beweisen von "Christlicher Nächstenliebe". "Lasset die Kindlein zu mir kommen" -- gerne, wenn man damit Geld verdienen und seine üblen Phantasien ausleben kann....