Umstrittene Grundgesetzänderung: Schweden will Staatsangehörigkeit wieder entziehen können
Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften können fortan die schwedische wieder verlieren, wenn sie den „vitalen Interessen“ des Landes schaden.
Keinem schwedischen Staatsangehörigen, der in Schweden lebt oder gelebt hat, kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden: So steht es im Grundgesetz des Landes – noch. Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren. Am Mittwoch stimmte der Reichstag in Stockholm dem Vorschlag der Regierung zu.
Unter anderem Menschenrechtsorganisationen, Rechtsexperten, die Grünen und die Linkspartei hatten vor Willkür und Rechtsunsicherheit als Folge gewarnt. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Begriff „vitalen Interessen“, den die liberal-konservative Regierungskoalition und ihr Kooperationspartner, die rechten Schwedendemokraten, für ihren Gesetzvorschlag gewählt hatten.
Der ursprüngliche Expertenentwurf war konkreter gewesen, daran erinnerte etwa die Organisation Civil Right Defenders (CRD). Dort war es noch um „Verbrechen, die Schwedens Sicherheit ernsthaft bedrohen“, oder „Verbrechen, die in der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof liegen“ – also etwa Kriegsverbrechen – gegangen. Ähnliches gilt bereits in anderen Ländern.
Die schwedische Regierung hatte aber von Anfang an klargemacht, dass ihre Zielpersonen für diese Grundgesetzänderung nicht zuletzt die Köpfe der organisierten Kriminalität in Schweden sind. Sie ließ deshalb prüfen, ob gewisse Gewaltverbrechen oder auch Geldwäsche, wenn sie im Rahmen organisierter Kriminalität stattfänden, als Verbrechen gelten können, die Schwedens „vitalen Interessen“ schaden. Dies sei zwar denkbar, war das Ergebnis eines Expertenberichts. Er warnte aber zugleich, die Kategorie sei sehr umfassend und schwer abzugrenzen.
Ideologischer Erfolg der rechten Schwedendemokraten
Genau diese Schwammigkeit wurde auch bei der abschließenden Parlamentsdebatte am Mittwoch kritisiert. Staatsangehörigkeit müsse in einer Demokratie etwas sein, auf das Menschen sich verlassen können, betonte der Fraktionsvorsitzende der Vänsterpartiet (Linkspartei), Samuel Gonzalez Westling.
Die von der Regierung gewählte Formulierung lasse außerdem zu viel Auslegungsspielraum. Es bestehe die Gefahr, dass künftige Regierungen die Kriterien dessen, was als Gefahr für die vitalen Interessen Schwedens gelte, nach Gutdünken ausweiten. Der Linkenpolitiker meinte, diese Änderung sei „vermutlich einen der größten ideologischen Erfolge der Schwedendemokraten“ als Mehrheitsbeschaffer der aktuellen Regierung.
Auch die Organisation Civil Right Defenders (CRD) hatte kritisiert, dem Gesetzestext fehlten „deutliche Konturen“. Das steigere das Risiko für uneinheitliche und willkürliche Entscheidungen.
Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art an die Adresse der aktuellen Regierung. Gerade im Bereich Migration, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit bringt sie in hoher Schlagzahl auch unter Rechtsexperten umstrittene Änderungen durchs Parlament. Im September wird in Schweden gewählt.
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