„Kontext“ verliert vor Gericht: Der Preis des Quellenschutzes
Die Wochenzeitung „Kontext“ hat einen Rechtsstreit wegen einer Investigativrecherche endgültig verloren. Was der Journalismus daraus lernen kann.
Nur vier Seiten lang ist der Ablehnungsbeschluss, der für die Wochenzeitung Kontext in Stuttgart einen langen und zermürbenden Rechtsstreit beendet. Nun steht fest: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde, die Kontext gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat, abgelehnt. Damit erhält ein ehemaliger AfD-Mitarbeiter, über den Kontext berichtete, Schadenersatz, die Wochenzeitung trägt zudem die Prozesskosten.
Was bleibt von diesem Rechtsstreit? Wie geht es weiter für Kontext? Und was kann investigativer Journalismus daraus lernen?
Doch von vorn: Es ist Mai 2018, als bei Kontext der Artikel „‚Sieg Heil‘ mit Smiley“ veröffentlicht wird. Darin wird über rechtsextreme Äußerungen berichtet, die einem Mann zugeschrieben wurden, hier M. genannt, der als Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags angestellt war. 42 Zitate sollen die mutmaßlichen Einstellungen des Mannes untermauern – „Bürgerkriegsfantasien, Menschenfeindlichkeit, rassistisches Zeug“, erzählt Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger später der taz.
Die Informationen, auf die Hunger und ihr Team sich berufen, wurden ihnen per USB-Stick zugespielt. Auf dem Stick befand sich eine XHTML-Datei mit 136 Facebook-Chats, die M. zugeordnet wurden und die unter einem Pseudonym geführt worden sein sollen. Laut Kontext fanden sich dort vier Jahre Korrespondenz, unter anderem mit AfD-Funktionären, Burschenschaftlern und ehemaligen NPD-Mitgliedern. Wochenlang durchforstete man bei Kontext das Material, das ausgedruckt 17.000 Seiten ergab.
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Gegensätzliche Urteile
Im August geht der AfD-Mitarbeiter gerichtlich gegen die insgesamt zwei Veröffentlichungen vor, er klagt auf Unterlassung und auf Schadenersatz. Es geht durch mehrere Instanzen, die Gerichte entscheiden mal für M., mal für Kontext. Im Hauptsacheverfahren prüft das Oberlandesgericht Frankfurt am Main noch einmal umfassend, befragt Sachverständige und Kontext zu dem Austausch mit den Informanten.
Im April 2025 kommt es schließlich zu einem anderen Schluss als die Vorinstanz: Es erscheine „nicht vollkommen unwahrscheinlich“, dass Informanten die Dateien manipuliert hätten oder Manipulationen vornehmen ließen. Nicht M., der mittlerweile seinen Facebook-Account gelöscht hatte, müsse etwaige Fälschungen beweisen. Vielmehr liege die Beweislast der Unverfälschtheit bei der Redaktion. Kontext verliert, und legt Beschwerde beim BGH ein, die nun abgewiesen wurde.
Die Enttäuschung bei Kontext ist groß. Acht Jahre lang hat der Fall die Redaktion, die nur aus sechs Festangestellten besteht, beschäftigt. Dabei wurden in der kleinen Redaktion die großen Fragen verhandelt – die journalistische Sorgfaltspflicht, die Glaubwürdigkeit von Informationen, der Quellenschutz.
„Diese Chats sind in ihrer Masse authentisch“, da ist sich Anna Hunger bis heute sicher. Dass Kontext darüber berichtet hat, betrachtet sie nach wie vor als ihre journalistische Pflicht. Und erklärt noch mal, worum es ging. „Das war in der Zeit, in der überall diskutiert wurde, wie rechts die AfD ist. Und dieser Mann arbeitete im Landtag, hatte dort Zugang zu sensiblen Dateien aus dem NSU-Ausschuss beispielsweise.“
„Fachlich vertretbar“
Für Presserechtsanwalt Michael Fricke von der Hamburger Kanzlei CMS ist die Entscheidung des Gerichts dennoch nachvollziehbar. „Man kann das so entscheiden“, meint Fricke gegenüber der taz, „man hätte vielleicht auch anders entscheiden können, abhängig davon, welche Anforderungen man an die Prüfung der Zuverlässigkeit der Quelle stellt.“
Fricke findet aber, das OLG habe sich umfangreich um den Sachverhalt gekümmert, Beweise erhoben und am Ende sorgfältig begründet, warum es nicht bewiesen sei, dass die Chats von dem Betroffenen stammen – „das ist fachlich vertretbar“.
Zweifel hatte das OLG zum einen an der Unverfälschtheit der Datei geäußert. Eine XHTML-Datei „sei vergleichbar mit einem ungesicherten Worddokument“ und könne „jederzeit nachträglich beliebig“ geändert werden, schreibt es unter Berufung auf einen IT-Sachverständigen.
Investigativjournalist Daniel Moßbrucker beschäftigt sich in seiner Arbeit täglich mit Recherchetechnologien, digitaler Sicherheit und Quellenschutz – und sieht das ähnlich: „Das digitale Papier ist das digital signierte PDF“, sagt er der taz. Auch Screenshots mit Zeitstempel würden von Behörden akzeptiert. Geholfen hätte es wohl, vermutet Moßbrucker, „wenn die Quelle ihren Zugriff auf die technischen Systeme irgendwie dokumentiert hätte“.
Gerichtsfeste Belege
Das bedeute jedoch nicht, sagt Moßbrucker, dass er die Perspektive von Kontext nicht nachvollziehen könne: „Wenn es 40 Aktenordner Material gibt, und man daraus ein paar Zitate auswählt, halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass gerade die dann gefälscht sind. Aber natürlich muss eine Redaktion trotzdem gerichtsfeste Belege anführen können, dass sie das Material auf Fälschungen geprüft hat.“
Die schiere Menge an Nachrichten und die Bezugnahme der Chatteilnehmer hatten auch Kontext und ihre Anwälte vor Gericht immer wieder betont. Doch das OLG wies diese Argumente als irrelevant für die Verhandlungen ab, da der restliche Chatverlauf nicht Gegenstand der Klage sei.
Zum anderen übte das OLG auch Kritik an der Arbeitsweise von Kontext. So hätten die Informanten und deren Motive besser überprüft werden müssen, auch blieb die Frage unklar, weshalb zwischen Download der Chats und der Übergabe an Kontext mehrere Wochen lagen. Kritisiert wird auch, dass Kontext den AfD-Mitarbeiter M. nicht mit ihren Ergebnissen konfrontiert hatte, bevor sie ihren Bericht veröffentlichten – das sei Teil von Verdachtsberichtserstattung.
Dass Hunger vor Gericht vage blieb, wohl um ihre Informanten zu schützen, sei als Journalistin ihr gutes Recht, sagt Fricke. Dem Gericht habe das aber trotzdem weniger Spielraum gelassen. Dass die Journalistin überhaupt befragt wurde, deutet für den Medienanwalt eher darauf hin, dass es auch für den Senat des OLG eine schwierige Entscheidung war. „Eine Befragung der Journalisten passiert mitunter, wenn das Gericht schwankt, wie es entscheiden wird“, sagt Fricke.
Bestrafung für Quellenschutz?
Wurden Hunger und Kontext also dafür bestraft, dass sie Quellen nicht preisgeben wollten? Ist gar der Quellenschutz unter Druck? Ja, heißt es bei der Journalistengewerkschaft DJU. „Kontext hat nicht verloren, weil die Recherche unbestätigt war. Kontext hat verloren, weil die Redaktion ihre Quelle geschützt hat“, sagt Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail der taz.
Nein, glauben dagegen sowohl Moßbrucker als auch Fricke. Dass es in Presserechtsprozessen zu Niederlagen wegen Quellenschutz kommt, sei einfach Teil des Berufs, finden die beiden unabhängig voneinander. „Man geht immer ein gewisses Risiko ein, wenn man von Informanten etwas bekommt, aber deren Identität nicht offenlegen kann“, so Presserechtler Fricke. Das könne nicht auf null reduziert werden, mit diesem Risiko müsse die Presse einfach leben, wenn sie kritisch und investigativ berichten will.
Für Medienrechtsprofessor Tobias Gostomzyk verdeutlicht der Fall Kontext eine generelle Entwicklung. In der heutigen Lebenswirklichkeit erfolge Kommunikation überwiegend digital, meint Gostomzyk, rechtliche Bewertung und auch die Sorgfaltsanforderungen für investigative Recherchen werden komplexer.
Während bei analogen Schriftstücken die Authentizität der Informationen häufig einfacher nachweisbar sei, stellten sich bei digitalen Datensätzen zusätzliche Fragen nach Herkunft, Integrität und Verwertbarkeit. Für ihn spricht einiges dafür, „dass die rechtliche Bewertung im Kontext-Fall anders ausgefallen wäre, wenn statt digitaler Daten physische Dokumente betroffen gewesen wären.“
Hohe Kosten für den Prozess
Ausgegangen ist er nun aber anders. Zieht Kontext nicht vor das Bundesverfassungsgericht, ist der Fall abgeschlossen. Bei Kontext in Stuttgart müssen nun erst mal die entstandenen Kosten gestemmt werden. 130.000 Euro Gesamtkosten, davon muss Kontext 25.000 Euro Schadenersatz an den Kläger zahlen.
Dass die Redaktion das jetzt zahlen kann, liegt an Spenden ihrer Leser:innen. „Dank unserer Community haben wir es zusammengekriegt und können weiterarbeiten“, sagt Hunger.
Auch das – die Community, die Spendenbereitschaft, die Solidarität – gehört zur Geschichte über Kontext. Während sich die rechtlichen Ansprüche an die Glaubwürdigkeit von digitalen Dokumenten manchmal schnell verändern, verändert sich auch anderes. Im digitalen Raum gibt es mehr Möglichkeiten, Unterstützer:innen zu finden, die die Absicht und das Ziel von demokratisch motiviertem Journalismus nachvollziehen – auch dann, wenn ein Artikel vor den Gerichten einmal keinen Bestand hat.
Transparenzhinweis: Die Wochenzeitung „Kontext“ liegt samstags als vierseitige Beilage der wochentaz bei.
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