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Gesetzesentwurf zu PartnerschaftsgewaltOpfer häuslicher Gewalt sollen schneller raus aus der Ehe

Justizministerin Hubig (SPD) will Gewaltopfern eine frühzeitige Scheidung von ihrem Partner ermöglichen. Das Trennungsjahr soll für sie wegfallen.

Betroffene müssten sich auf den Schutz des Staates verlassen können Foto: Doro Zinn

epd | Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach den Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig schneller als bislang von ihren Partnern scheiden lassen können. Laut einem Gesetzentwurf des Ministeriums, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, soll damit dem Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung getragen werden, eine Ehe mit einem Gewalttäter „möglichst schnell zu beenden“.

In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“ Eine „unzumutbare Härte“ liege demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnort soll geheim gehalten werden

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.

„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte die Ministerin. Betroffene müssten sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“.

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