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Urteil gegen Daniela KletteDer Krampf geht weiter

Gereon Asmuth

Kommentar von

Gereon Asmuth

Der Prozess gegen Klette ist eine verpasste Chance. Er hätte die Möglichkeit geboten, linke Geschichte und vor allem ihre kritische Seite aufzuarbeiten.

Daniela Klette bei der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Verden am 27. Mai Foto: Noah Wedel/imago

D reizehn Jahre Haft. So lange soll die juristisch gesehen immer noch nur mutmaßliche RAF-Angehörige Daniela Klette nun hinter Gitter. Und das Urteil des Landgerichts im niedersächsischen Verden wird vermutlich wieder heftige Diskussionen auslösen. Ist es zu hart für die lange Jahre im Untergrund lebende 67-Jährige? Ist es vielleicht sogar politisch motiviert, um nicht nur die bekennende Linksextremistin, sondern gleich eine ganze linke Bewegung zu verurteilen?

Für Letzteres spricht wenig. Auch andere wurden wegen ähnlicher Überfälle auf Geldtransporter zu vergleichbar langen Haftstrafen verurteilt. Viel wichtiger wäre eine andere Diskussion. Denn der Prozess gegen Klette ist auch – und mal wieder – eine verpasste Chance. Er hätte die Möglichkeit geboten, linke Geschichte und von allem ihre kritisch zu sehende Seite aufzuarbeiten. Aber das wurde verpasst. Auch, weil Klette sich in althergebrachtem RAF-Gehabe verweigert hat.

Stattdessen hat sie sich bei ihrem Schlusswort vor zwei Wochen mit schier unerträglicher Hybris als Kämpferin für eine bessere Welt inszeniert und feiern lassen. Ganz nach dem Motto: Der Krampf geht weiter.

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Sie hat ja recht mit ihrer Klage, dass gewaltloser Widerstand von staatlicher Seite schnell oft über alle Maßen bekämpft wird. Aber delegitimiert wird linker Protest gegen das kapitalistische System in erster Linie durch diejenigen, die nicht einmal vor Schusswaffengebrauch gegen Menschen zurückschrecken.

Klassische Täter-Opfer-Umkehr

Wenn Klette und Co. verkünden, dass ihnen die Opfer der angeklagten Überfälle sehr leid tun und sich dann auch noch verwundert zeigen, dass Geldboten für solche Situationen nicht besser ausgebildet seien, dann ist das kein Klassenkampf, sondern klassische Täter-Opfer-Umkehr.

Insofern muss man schon froh sein, dass die Generalbundesanwaltschaft Klette auch noch wegen uralter RAF-Taten anklagen will. Da soll es unter anderem um den Anschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt gehen. Der wurde 1993 kurz vor seiner Fertigstellung in die Luft gesprengt – weil er auch als Abschiebeknast genutzt werden sollte, wie die RAF damals schrieb.

Eine Begründung, die man durchaus nachvollziehen kann. Auch, weil die Tä­te­r:in­nen das Wachpersonal vor der Explosion in Sicherheit brachten. Vor allem aber, weil in dem Frühjahr nahezu zeitgleich eine ganz große Koalition im Bundestag nach rechtsextremen Pogromen die faktische Abschaffung des Asylrechts durchsetzte.

Dieser Teil der linken Geschichte harrt seiner Aufarbeitung. Es geht um die Frage, wie weit man gehen darf, kann, muss. Und welche Grenze nicht überschritten werden kann. Klette könnte ihren Beitrag dazu leisten. Es wäre überfällig.

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz. 2000 bis 2005 stellvertretender Leiter der Berlin-Redaktion. 2005 bis 2011 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Bluesky:@gereonas.bsky.social Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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33 Kommentare

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  • Die Frage, Herr Gereon Asmuth, muss ja wohl, gerade heute - in 2026 heißen, wie weit darf staatliche Gewalt gehen ❓️

    • @Alex_der_Wunderer:

      Wie weit war schon immer zweitrangig, solange es in die "richtige" Richtung geht. Nur findet sich nirgends auf der Welt eine Gesellschaft, die über diese Richtung zu einem nachhaltigen Konsens kommt. 😇

    • @Alex_der_Wunderer:

      Auf jeden Fall weiter als jede Andere.



      Besonders für Solche die das mit der Freiheit die anderen die Freiheit nimmt nicht verstanden haben.



      Zivilisten in Geiselhaft zu nehmen ist ein No-Go.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Die einzige, die hier Gewalt ausgeübt hat, war Frau Klette.

  • Eine große Strafkammer ist halt kein gresellschaftliches Aufklärungspanel. Da geht es darum, die eine Frage zu klären, ob der Staat die konkreten Taten einer konkreten Person für ausreichend nachgewiesen und strafwürdig hält, um ihr die härteste Sanktionsform des Rechtsstaates zuteil werden zu lassen, sonst gar nichts. Entsprechend fallbezogen und interessengeleitet verhalten sich die Beteiligten dort. Wer sich über die "übergeordneten Fragen" unterhalten will, die so einen Prozess "begleiten", kann und soll das außerhalb des Gerichtssaals tun.



    Außerdem ist es auch eine Form von Aufklärung, wenn Frau Klette auch mit so viel zeitlichem Abstand genau KEINE innere Revision ihrer früheren Ansichten erkennen lässt. Erkenntnis: Selbstkritik ist halt in gewissen Kreisen keine Tugend. Der Zuschauer darf(!) sich fragen, ob er selbst auch zu diesen Kreisen gehört (und die Frage damit dann auch schon verneinen, denn wer unfähig zur Selbstkritik ist, fragt sich sowas naturgemäß genau NICHT).

  • Natürlich wird da gar nichts aufgearbeitet. So wie die RAF, hat Klette im Grunde nur für sich selbst gehandelt und wirklich nichts Positives für eine bessere Welt oder irgendwen sonst erreicht. Und nur darum gehts. Da kann sie noch so oft von irgendeinem Kampf daherreden und die verstaubten Parolen von vorgestern rauskramen. Dass sie dafür noch gefeiert wird, zeigt nur, dass Teile der Szene nicht mal zu einem Funken Reflektion bereit sind.



    Na zumindest hat sie's geschafft, dass ich endlich mal mit Herrn Asmuth einer Meinung bin. Das kommt jetzt auch nicht so oft vor.

    • @Deep South:

      Sehe ich genauso. Zudem zeigt ihre Haltung das sie zum einen Haft dringend nötig hat wenn sie meint für Andere entscheiden zu können was richtig wäre aber erwiesenermaßen gewaltbereit ist.



      Natürlich nicht ausschließlich deswegen sondern vor allem wegen der Straftat.

  • Zunächst muss das Urteil sauber sein, hier war es aber so, dass die Verurteilung weitesgehend auf Indizien beruht, sprich Fund von Kriegswaffen, falsches Dokument (ital. Perso) und Bargeld ohne gesicherte Herkunft, plus entsprechende Überfälle - klar war Daniela das, echt?



    Bewiesen ist das aber nicht.



    Und die Verteidigung wird da auch gute Punkte machen und eine Revision erhalten.



    Natürlich werden Richter sich an dem Fall ziemlich abarbeiten, weil die Menschen schon arg unter Schock standen, die diese Überfälle erlebt haben. Aber dennoch muss in einer Strafsache der Mensch überführt werden, es muss wirklich zweifelsfrei fest stehen, dass dies der / die Täter/in ist. Da gibt es hier durchaus Zweifel.



    Wenn Klette die 13 Jahre macht, dann wird sie mit 80 entlassen, sollte sie dann noch leben. Wenn Sie wegen guter Führung vorher raus kann, dann wäre sie vielleicht 75. Dass sie eine Haftstrafe erhält, davon gehe ich aus, die wird auch immer hard sein, aber die junge Frau, die in den 1980ern politisch radikal links war, die sitzt da ja nicht mehr, viele Sachen sind verjährt. Diese Prozesse werden sehr schwierig werden.



    Und wozu?



    Weil es ums Prinzip geht. OK, dann viel Erfolg dabei.

    • @Andreas_2020:

      Frau Klette hat die Taten in Ihrem eigenen Schlisswort eingestanden:

      "Und die Raubüberfälle? Auch dazu schweigt Klette. Der Vorwurf des versuchten Mordes sei aber völlig haltlos, ja „abgründig“, erklärt sie. Und dann doch, dass die Überfälle nicht aus „Abenteuerlust“ oder „Bereicherung“ stattgefunden hätten, sondern weil nur so ein Leben in der Illegalität möglich sei."

      Quelle: taz.de/Prozess-geg...huldigte/!6178617/

      Das ist doch viel mehr als nur ein Indiz. Die Aussichten in der Revisionsinstanz sind mager.

    • @Andreas_2020:

      Der Kommentar wirkt wie eine Mischung aus Halbwissen und moralischer Bauchrede. „Nur Indizien, also nicht bewiesen“ zeigt schon das Grundproblem: Im Strafrecht braucht es keine absolute Gewissheit, sondern eine richterliche Überzeugung nach Gesamtwürdigung. Indizien sind dabei kein schwaches Ersatzmaterial, sondern ein vollwertiges Beweismittel – oft sogar das einzige, das bei komplexen Taten überhaupt trägt.

      Auch „in dubio pro reo“ wird falsch benutzt. Der Grundsatz greift nicht bei jeder theoretischen Alternative, sondern nur bei wirklich nicht ausräumbaren, rationalen Zweifeln nach vollständiger Beweisaufnahme. Alles andere wäre ein Freibrief gegen jede Indizienverurteilung.

      Und die Argumentation mit dem Alter ist schlicht irrelevant bis absurd: Strafrecht ist kein Lebenslaufgericht. Ob jemand 40, 60 oder 80 ist, hat mit der Frage der Schuld nichts zu tun. Taten verjähren oder nicht – das Alter der Person ist kein Entlastungsargument, sondern reine Emotionalisierung.

      Unterm Strich ersetzt der Kommentar Recht durch Gefühl und Zweifel durch Spekulation. Genau das soll ein Strafverfahren gerade nicht tun.

  • "faktische Abschaffung des Asylrechts" in 1993.

    Ist das so? So rein faktisch, nicht semantisch? Über 3 Mio in DE Schutzsuchenden (Stand 2024) sind offenkundig anderer Meinung. Warum wohl?

    • @uwe:

      Damit auch Sie in Zukunft Grundkenntnisse zum Thema haben:

      Die Gesetzeslage war nach 1993 eindeutig. Niemand kann auf dem Landweg Deutschland betreten und Asyl erhalten. Das war die faktische Abschaffung des Asylrechts.

      Jeder Mensch, der später in D Asyl beantragt hat (Ausnahmen, wie oben dargestellt), konnte dies tun, wenn



      - Länder der EU Vereinbarungen (Registrierung, Asylverfahren) nicht eingehalten haben (hier ist in erster Linie Ungarn zu nennen, aber auch Italien und Griechenland)



      - Menschen, die hier Asyl beantragt haben, sich vorher jeglicher Registrierung entzogen haben

      Es dürfte davon auszugehen sein, dass 95%+ der Anträge hier in D von Menschen gestellt wurden, ihre Ursache im Bruch von Vereinbarungen durch andere Länder haben.



      Der Held des äußersten rechten Randes, Orban dürfte bei weitem die meisten dieser Flüchtlinge entgegen der unterschriebenen Verträge "durchgewinkt" haben, bzw. später nicht nach Ungarn gelassen haben.

  • Die RAF-Zeit habe ich miterlebt, mich als 20 jähriger sogar teilweise mit den Aktionen der RAF solidarisiert und die politischen wie polizeilichen Restriktionen verurteilt. Man war ziemlich verblendet, fiel auf falsche Informationen rein und hinterfragte nicht viel. Darüberhinaus war der sogenannte Kampf gegen dem Kapitalismu/ Imperialismus immer auch antisemitisch unterlegt.



    Nichts, aber auch gar nichts gibt's dabei zu beschönigen oder gar zu rechtfertigen.

    • @Klaus Waldhans:

      So ist es bei mir auch.

  • Es ist aber nicht die Aufgabe eines Gerichts .."linke Geschichte und von allem ihre kritisch zu sehende Seite aufzuarbeiten. " Das kann Frau Klette aber dafür müsste sie sich eigentlich selbst bezichtigen. Hat sie aber nicht gemacht. Aus ihrer Sicht verstehe ich das.

    Ja und die uralten RAF Taten. Neben der Sprengung der JVA soll Frau Klette vor der Deutsche Bank Eschborn ein Auto mit 43 kg Sprengstoff abgestellt haben, und soll laut Anklage mit anderen 250 !! mal auf die US Botschaft in Bonn geschossen haben. Bei einer Verurteilung droht ihr möglicherweise Sicherheitsverwahrung. alleine schon weil sie uneinsichtig ist.

    • @Martin Sauer:

      Dazu muss die Bundesstaatsanwaltschaft das Ganze beweisen. Es darf nicht mit Zweifeln behaftet sein. Und es müssten Zeugen sie belasten, am besten aus der RAF selbst. Damit wirklich klar ist, Daniela hat geschossen. Das wird m.M. aber nicht passieren.

      • @Andreas_2020:

        Sie muss nicht geschossen haben. Wenn sie dabei war, genügt es, verkürzt gesagt.

      • @Andreas_2020:

        Die Antwort verfehlt den Kern komplett und arbeitet mit einem Strohmann: Niemand behauptet, ein Geständnis sei nötig. Das Strafrecht ist gerade nicht darauf angewiesen, dass Täter sich selbst belasten oder „RAF-Insider auspacken“.

        Entscheidend ist allein die richterliche Überzeugung aus der Gesamtschau der Beweise – und die kann sehr wohl aus einer sauberen Indizienkette entstehen. Der Ruf nach direkten Zeugen aus der Tätergruppe ist kein Rechtsprinzip, sondern ein Realitätsverlust bei konspirativen Delikten.

        Auch „es dürfen keine Zweifel bleiben“ ist schlicht falsch. Es dürfen Zweifel bestehen – sie dürfen nur nicht durchgreifend sein. Wer das ignoriert, ersetzt Beweiswürdigung durch Wunschdenken.

        Unterm Strich: Nicht fehlende Geständnisse sind das Problem dieser Argumentation, sondern das völlige Missverständnis davon, wie Strafrecht tatsächlich funktioniert.

  • Vielen Dank für diesen tollen Beitrag in der Welt am Mittwoch, intirisant!

  • Abschaffung des Asylrechts 1993??

    Die Rechtslage ist eine andere. Bitte mal ins Grundgesetz schauen, statt solche fake news zu verbreiten! Wieviel Millionen Asylbescheide gibt es seit 1993?

    • @Nardo:

      Ja, aber nur weil die Drittstaatenregelung de facto nie angewandt wurde und außerdem das europäische Asylrecht über dem deutschen steht.



      Nach den Asylrechtsänderungen von 1993 hätten theoretisch nur diejenigen einen Anrag stellen können die mit dem Schiff oder Flugzeug angekommen wären.

  • Hoffentlich war es das jetzt mit der Berichterstattung. Die Verbrecherin ist verurteilt und darf ihre Strafe absitzen. Man muss ihr sicherliche keine weiter Bühne bieten.

  • Ja, aber ob die extremistische Linke wirklich lernfähig ist? Da habe ich doch berechtigte Zweifel.

    • @vieldenker:

      Extremisten, egal welche Sorte sind selten lernfähig, die haben ihren Standpunkt und das wars.

  • Ich habe meine Zweifel, dass ein Strafgericht "linke Geschichte und vor allem ihre kritische Seite" aufarbeiten kann oder soll. Im Prozeß ging es Bank- und Geldtransportüberfälle, also um klassische schwere Kriminalität. Darüber hat das Gericht auch geurteilt, und wie Herr Asmuth feststellt, zu vergleichbar langen Haftstrafen wie bei anderen Bank- und Geldtransportüberfällen.



    Wenn jetzt möglicherweise noch ein weiterer Prozeß hinzukommt (sind die Taten nicht schon verjährt oder zieht die Staatsanwaltschaft den Mordversuchsjoker?) , in dem es um die RAF-Mitgliedschaft und mehrere RAF-Anschläge geht, wird es auch um den Hintergrund der Taten gehen. Ich bezweifle aber, dass hier mehr als die strafwürdigen Dinge herauskommen.

  • "Es geht um die Frage, wie weit man gehen darf, kann, muss. Und welche Grenze nicht überschritten werden kann. "

    Die Grenze ist klar: Unser Recht und Gesetz. Wer auch nur andeutet diesen Rahmen verlassen zu wollen, bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rahmen..

  • Also Knast statt Altersheim. Mit besonderer Aufmerksamkeit des Pflegepersonals.

  • Chapeau Herr Asmuth, Sie treffen den Nagel auf den Kopf. 💯

  • Viel erlebt und nichts begriffen, würde ich da sagen.

    Interessanterweise ist der gute alte RAF-Antiimperialismus geradezu perfekt anschlussfähig zu den aktuellen antiwestlichen, anti-amerikanischen und finally antisemitischen Erscheinungen der neuen autoritären Linken.

    Und natürlich gibt es auch noch eine Handvoll Alt-Antiimps, die ihr politisches Denken spätestens in den 80-er-Jahren eingefroren haben.

    "Schwein oder Mensch, das sagen die Typen überall."

    • @Jim Hawkins:

      Das trifft es. Und selbst nicht merken, welche argumentativen Grundstrukturen das eigene Handeln legitimieren sollen.

      "Warum sind die denn nicht besser ausgebildet" ist auch nicht anders als "Warum war der Rock nicht länger".

      Man übt halt einfach gerne Gewalt aus und sucht dafür eine Begründung.