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Drei Tage nach GerichtsurteilTrifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?

Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld zurechnen.

Schwer einzusehen: das Anwesen in Arenzhain (Brandenburg) am ersten Mai-Wochenende Foto: Johannes Grunert

Eigentlich ist für Heike und Dirk Kupke samstags immer Markt. Feinste Wurst, geräuchertes Fleisch, Schinken oder Chiliknacker bietet das Paar auf seinem Stand auf den Berliner Wochenmärkten am Südstern in Kreuzberg oder auf dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg an. Die Spezialitäten stammen aus der eigenen „Schweinemeisterei“ im Süden Brandenburgs.

Dort, im Dorf Arenzhain, das in die Stadt Doberlug-Kirchhain eingemeindet wurde, haben sich die Kupkes 1997 in einen über Hundert Jahre alten Bauernhof verliebt. Nun züchten sie seltene Wollschweine ohne „Antibiotika oder Wachstumsförderer“, in Ruhe und „geborgen in familiären Verbänden“. So zumindest beschreibt es das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs 2022 in einer Broschüre, die sich um „gefährdete Rassen“ sorgt und das Paar porträtiert.

Doch am ersten Mai-Wochenende dieses Jahres geht es in Arenzhain nicht nur um Landwirtschaft, und um „gefährdete Rassen“ – und um „familiäre Verbände“ höchstens in einem anderen Sinne. Es ist Samstag, der 2. Mai, und auf dem alten Hof blitzen über ein Dutzend Limousinen, Kleinbusse und Wohnwagen in der Mittagssonne. Das Anwesen liegt taktisch günstig: umgeben von weiten Feldern, schwer einsichtig und grün umwachsen.

Rund 15 Familien, insgesamt mehr als 70 Kinder und Erwachsene, verbringen nach Beobachtungen der taz das Wochenende auf dem Bauernhof von Heike und Dirk Kupke. Vom Hof hört man Musik, zu sehen ist aber wenig – da das Anwesen zur Straße hin mit hohen Mauern und Toren abgeschirmt ist.

Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror Obhut.

Andrea Röpke, Expertin

Was nach außen wie ein harmloses Familientreffen wirken könnte, führt nach taz-Recherchen zahlreiche Personen aus dem völkisch-rassistischen Teil der Neonaziszene zusammen: Frauen, Männer und ganze Familien mit Bezügen zu rechtsextremen oder völkischen Organisationen und Netzwerken, darunter zur verbotenen Wiking-Jugend, zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“, zum „Jungadler“, zum „Freibund“ und zum rechten „Hannibal“-Prepper-Netzwerk.

Verbindungen zur alten Kaderschmiede

Viele der angereisten Familien verbindet nach taz-Recherchen eine Nähe zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, bei mehreren Personen liegen Hinweise auf frühere Mitgliedschaften oder enge Verbindungen vor. Die rassistische und antisemitische Organisation existierte seit 1951 und galt bis zu ihrem Verbot 2023 über Jahrzehnte als Sammelbecken und Kaderschmiede der deutschsprachigen Neonaziszene.

Die Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke beschäftigt sich seit Jahren mit der völkischen Szene und der Artgemeinschaft. Sie bezeichnet die Organisation als „toxisch“ und das Verbot 2023 als „längst überfällig“. Röpke erklärt: „Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror und neonazistischer Militanz Obhut.“

In der Anhängerschaft verbänden sich das strenge völkische Milieu mit neonazistisch-militantem Kameradschaftsspektrum. „Zentraler Gedanke bei den Anhängerinnen und Anhängern der Artgemeinschaft ist die Vormachtstellung der eigenen ‚Rasse‘, die Höherwertigkeit eines blutsbestimmten Volkes. Seit Generationen wachsen Kinder in diesem autoritären Milieu mit Feindbildern, Volkstum und Verschwörungsideologien auf.“

Innenministerium zieht NS-Vergleich

Auch das Bundesinnenministerium hat das mittlerweile erkannt. Aus dessen Sicht weist die Vereinigung eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ auf. Sie identifizierte sich mit der Rassenideologie des Nationalsozialismus, befürwortete eine biologisch definierte „Volksgemeinschaft“ und habe eine „antisemitische Grundhaltung“. Die genetische Reinheit und Entfaltung der eigenen „Art“, einem Euphemismus für vermeintlich differente menschliche „Rassen“, würden von den Mitgliedern als zentrales Glaubensgebot verstanden.

Das Ministerium spricht von einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung. Zu den Aktivitäten gehörte unter anderem der Vertrieb nationalsozialistischer Literatur für Kinder und Jugendliche und deren Indoktrination.

Auch den Schweinezüchtern Heike und Dirk Kupke wurde deshalb, als damals zentralen Mitgliedern der Artgemeinschaft, im August 2023 die Verbotsverfügung durch das Bundesinnenministerium zugestellt.

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Treffen trotz Verbot

Kürzlich, am 29. April, hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot der Artgemeinschaft höchstrichterlich bestätigt. Nur drei Tage später treffen sich, davon scheinbar unbeeindruckt, ehemalige Mitglieder auf dem Bauernhof in Südbrandenburg. Mehrere Jurtezelte stehen im Hof, die Kinder spielen auf einer Wiese Fußball und „Räuber und Gendarm“ und tragen überwiegend die für die völkische Szene typische Kleidung mit weißem Baumwollhemd und lederner kurzer Hose, die ein wenig an die Hitlerjugend erinnert.

Abends schallt Musik von dem abgeschotteten Gelände, man sieht Männer und Frauen – Letztere ebenfalls in typischen langen Röcken und gedeckten Farben. Vordergründig ein Maitanz-Treffen, eigentlich aber ein politisches Vernetzungstreffen von An­hän­ge­r*in­nen der Artgemeinschaft.

Heike und Dirk Kupke haben auf mehrfache Anfragen der taz zu diesem Treffen und der Verbundenheit mit der Artgemeinschaft nicht reagiert.

Verfahren nach taz-Anfrage

Doch wie wirkt ein Verbot, wenn sich die ehemaligen Mitglieder der verbotenen Gemeinschaft schon wenige Tage nach dem Urteil eines Bundesgerichts wieder treffen und vernetzen?

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern. Ebenso wenig dazu, welche Erkenntnisse dem Ministerium über das Treffen vorliegen. Auch der Verfassungsschutz Brandenburg konnte zu diesem Treffen keine weiteren Erkenntnisse mitteilen. Das in Rede stehende Treffen sei der Polizei vorab nicht bekannt gewesen, erklärte eine Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums. Das Ministerium habe nach dem Verbot der Artgemeinschaft in Brandenburg bislang „keine einschlägigen Aktivitäten“ feststellen können.

Nach der Anfrage der taz wurde allerdings ein Verfahren eingeleitet. „Die polizeiliche Prüfung hat ergeben, dass die Schilderungen aus Ihrer Presseanfrage einen Anfangsverdacht begründen“, erklärte die Ministeriumssprecherin. Und: Die Polizei habe „den Sachverhalt daher der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung übergeben – insbesondere im Hinblick auf den Verdacht der Fortführung einer verbotenen Vereinstätigkeit nach dem Vereinsgesetz“.

Expertin kritisiert Behörden

Die Rechtsextremismusexpertin Röpke sieht das Verhalten der Behörden insgesamt kritisch: „Bei diesen fanatischen politischen Strukturen sollte den Behörden klar sein, dass sie auf jeden Fall weitermachen.“ Das könne beispielsweise in kleineren dezentralen Gruppen der Fall sein, die vermeintlich einfache Brauchtumsfeste veranstalten.

Die Gefahr, die in den Aktivitäten liege, dürfe indes nicht unterschätzt werden: „Deren politische Radikalität überträgt sich gezielt auf den Nachwuchs, den sie auf keinen Fall einer weltoffenen, progressiven Gesellschaft überlassen wollen.“ Es sei ein Merkmal der völkisch-rassistischen Szene, dass das Private in diesen radikalen Kreisen immer politisch radikal aufgeladen sei.

Dem nicht entgegenzutreten, bedeute, weitere Generationen im Geiste des Neonazismus heranwachsen zu sehen und sie einer ideologischen Indoktrination zu überlassen.

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