Entgelttransparenz: Bundesregierung verzögert bei Equal Pay
Eine EU-Richtlinie zur Lohntransparenz wird in Deutschland hinausgezögert. Sie würde Unternehmen zu sehr belasten. Die Empörung ist groß.
Noch bis zum 7. Juni hat die Bundesfrauenministerin Karin Prien Zeit. Dann muss eine von der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz auch in Deutschland umgesetzt sein. Nun ist aber klar: Ein nationales Gesetz kommt nicht rechtzeitig. Das CDU-geführte Ministerium räumt mittlerweile ein, dass Angestellte auf Lohntransparenz noch länger warten müssen, und begründet das mit Rücksichtnahme auf Unternehmen. Dafür hagelt es lautstark Kritik – auch von der SPD.
Es war der 6. Juni 2023, als die EU-Kommission gegen geschlechtsspezifische Lohnungleichheit einen weitreichenden Beschluss gefasst hat. Mit der Richtlinie 2023/970 wurde damals festgelegt: Bereits vor Einstellung sollten Unternehmen ihre Entgeltstruktur offenlegen, auch sollten sie Bewerber:innen nicht mehr nach vorherigen Gehältern fragen dürfen. Beschäftigte selbst sollten einen Auskunftsanspruch haben. Und Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sollten alle drei Jahre Berichte über den Gender-Pay-Gap anfertigen.
Als Gender-Pay-Gap (GPG) werden die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bezeichnet. Über die gesamte EU hinweg betrug dieser 2025 zwischen 12 und 16 Prozent. In Deutschland lag er laut Statistischem Bundesamt bei 16 Prozent. Die unerklärte Lücke, also jener Teil, der sich nicht durch unterschiedliche Berufsfelder oder Positionen im Unternehmen erklären lässt, lag bei 6 Prozent. In Deutschland gilt seit 2017 zwar ein Entgelttransparenzgesetz, dieses gilt jedoch aufgrund kaum wirksamer Durchsetzungsmechanismen als zahnlos.
Bundesregierung verzögert gezielt
Drei Jahre hatten europäische Mitgliedstaaten also nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nachdem der Termin für einen Gesetzentwurf immer wieder verschoben wurde, ist nun klar, dass die Bundesregierung bewusst verzögert. Man wolle auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen Rücksicht nehmen, sagte eine Sprecherin des Frauenministeriums gegenüber der Zeit am Freitag, und „unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft“ vermeiden. Demnach soll das Gesetz laut Plänen des Ministeriums erst 2027 in Kraft treten, die Berichtspflichten für Unternehmen sogar erst im Juni 2028.
Die Kritik folgte prompt. „Die Union muss ihre Blockade aufgeben und den Gesetzentwurf endlich ins Verfahren geben“, fordert die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, Vorsitzende der SPD-Frauen. „Die wirtschaftliche Lage vorzuschieben ist eine Milchmädchenrechnung“, sagt Wegge. Wer Frauen schlechter bezahle, bekomme später die Quittung in Form von Altersarmut, schwacher Binnennachfrage und einem Sozialsystem, das die Folgen tragen müsse.
„Lohngleichheit ist kein Nice-to-have, sondern existenziell für wirtschaftliche Unabhängigkeit und die eigenständige Absicherung einer jeden Frau“, sagt die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit dürfe nicht daran scheitern, dass die Union Unternehmen vor Transparenz schützen will, forderte auch Kathi Gebel von der Linken.
Unliebsame Konsequenzen?
Die derzeitige Situation könnte ein Nachspiel haben, warnt Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund. „Laut europäischer Rechtslage tritt eine EU-Richtlinie mit unmittelbarer Wirkung in Kraft, soweit bestimmte Vorschriften hinreichend genau sind und sofort umgesetzt werden können“, sagt Pfarr. Für alle, die bei Bundes- oder Landesbehörden oder privatwirtschaftlich geführten Unternehmen des Staates arbeiten, so die Professorin für Arbeitsrecht, könnten Teile der Richtlinie unmittelbar gelten. Könnte womöglich eine Klagewelle drohen? Bis diese jedoch den Europäischen Gerichtshof erreicht, dauert es Jahre, so Pfarr. Für sie eine klare Verzögerungstaktik der Unternehmerseite.
Aus Sicht der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden, Elke Hannack, ist die derzeitige Situation fahrlässig: „Arbeitgeber, die sich bisher nicht mit den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie beschäftigt haben, werden unter Druck geraten, je länger die Bundesregierung die Gesetzgebung hinauszögert.“
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