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Auswirkungen von GEAS in Deutschland„Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform gedeckt“

Das neue EU-Asylsystem GEAS biete trotz vieler Verschärfungen durchaus Verbesserungen, sagt Jurist Constantin Hruschka. Was kommt auf die Geflüchteten zu?

Susanne Memarnia

Interview von

Susanne Memarnia

taz: Herr Hruschka, mit der GEAS-Reform müssen künftig alle Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, ein „Screening“ durchlaufen. Was ist das?

Hruschka: Die Menschen werden in den Ankunftszentren der Bundesländer registriert, Fingerabdrücke genommen, Identitäten mit Datenbanken abgeglichen – aber das war bisher auch schon so. Die große positive Änderung ist, dass man ein sogenanntes „Vulnerabilitäts-Screening“ machen muss. Es muss festgestellt werden: Welche Bedarfe hat diese Person gerade aktuell? Ist sie krank, braucht sie Medikamente? Hat sie anderweitige besondere Schutzbedürfnisse? Eigentlich all das, was ich von einem rechtsstaatlichen Asylverfahren ohnehin erwarten würde.

taz: War das bisher nicht so?

Im Interview: Constantin Hruschka

56, ist Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule (EH) Freiburg und Experte für europäisches Asylrecht und -politik.

Hruschka: Das ist bisher jedenfalls nicht systematisch gemacht worden.

taz: Gibt es noch etwas Positives an GEAS?

Hruschka: Positiv finde ich, dass die Garantien für vulnerable Personen, insbesondere für Minderjährige, deutlich verbessert wurden. Der Schulzugang für alle Kinder nach zwei Monaten wird verpflichtend und alle Kinder müssen krankenversichert werden, anstatt wie bisher nur eine Notfallversorgung zu bekommen. Das und die Vulnerabilitätsprüfung sind sicher die wichtigsten Dinge, die auf die Bundesländer zukommen.

taz: Was ändert sich noch?

Hruschka: Von vielen kritisch gesehen wird die rechtliche Möglichkeit, die Freiheit der Asylsuchenden deutlich stärker einzuschränken als bisher – insbesondere bei den Dublin-Fällen. Als Möglichkeit steht das schon bisher im Asylgesetz, aber nun heißt es, die Bundesländer sollen „sekundäre Migrationszentren“, bisher hießen sie Dublin-Zentren, einrichten, aus denen man nur eingeschränkt herauskommt und wo die Leute nur mit dem nötigsten versorgt werden. Brandenburg und Hamburg haben das schon, wobei Brandenburg wohl nicht so ganz zufrieden damit ist. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen solche Zentren einrichten. Andere wollen das nicht tun.

taz: Wer will nicht?

Hruschka: Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben schon abgelehnt. In Schleswig-Holstein zum Beispiel hat man gerade erst ein neues Zentrum für alle Asylsuchenden eröffnet. Daher sagt man dort: Wir haben eine Unterbringung, die uns reicht und in der alle Personen gleich behandelt werden. Das ist ja die große Problematik an dieser Freiheitsbeschränkung: Man behandelt Asylsuchende unterschiedlich, obwohl es dafür nur den formalen Grund des Dublinverfahrens gibt, aber keine wirklich inhaltliche Rechtfertigung.

taz: Ist das die gravierendste Folge von GEAS im Inland?

Hruschka: Für mich sind zwei Dinge an GEAS hervorzuheben. Das eine ist diese Idee, dass man Leistungsausschlüsse machen, sogar Leute auf die Straße setzen darf, die einen „Dublin-Bescheid“ bekommen haben – das heißt, dass ihr EU-Erstaufnahmeland sie zurücknehmen würde. Aber die Vorstellung, das sogenannte Brot-Bett-Seife-Prinzip sei ausreichend als menschenwürdiger Standard, ist nicht von der GEAS-Reform gedeckt. Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche klargestellt, dass ein menschenwürdiger Mindeststandard – also mehr als Bett, Brot und Seife – auch in diesen Fällen vom Aufenthaltsstaat sichergestellt werden muss. Es gab dazu auch schon viele Entscheidungen von Sozialgerichten, die den Leistungsentzug für rechtswidrig erklärt haben.

taz: Was ist die zweite gravierende Folge?

Hruschka: Dass man wieder versucht, mit noch mehr Bürokratie die Verfahren zu beschleunigen. Das wird aber nicht passieren. Wir werden die Asyl-Diskussionen über zu lange Verfahren und zu viel Bürokratie weiterführen. Stattdessen gibt es verschiedene Verfahren, etwa beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren, Verfahren mit Drittstaaten. All das verzögert und verteuert den Asylbereich – und GEAS leistet einen extremen Beitrag dazu.

taz: Was ist ein beschleunigtes Verfahren?

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Hruschka: Ein Verfahren, in dem nach der Asylentscheidung des BAMF theoretisch sofort die Abschiebung vollzogen werden kann. Eine Klage gegen die BAMF-Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Das wird dazu führen, dass die Gerichte in viel mehr Fällen sogenannte Eilverfahren durchführen müssen, mit denen sie feststellen, ob die Person bis zum Ende des Gerichtsverfahrens hier bleiben darf oder nicht. Die Justiz fürchtet sich vor GEAS wegen der Vielzahl an Eilverfahren, die da auf sie zukommen, insbesondere wegen der 20-Prozent-Klausel. Alle Menschen aus Herkunftsländern, deren Schutzquote darunter liegt, bekommen das beschleunigte Verfahren, egal ob an der EU-Außengrenze oder in Deutschland. Das betrifft über die Hälfte aller Asylverfahren.

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