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EU einigt sich auf „Return Hubs“Wohin können wir sie abschieben?

Die EU plant einen neuen Typ von Abschiebelagern für Menschen, die sie nicht in ihr Herkunftsland zurückführen kann. Der Prototyp steht in Albanien.

Die beiden Charterflüge aus Rom landeten am 17. und am 20. Februar 2026 auf dem Flughafen in Tirana. An Bord: Insgesamt 80 Ausländer, die zuvor in Abschiebezentren in Italien festgehalten worden waren. Rund 90 Polizeibeamte begleiteten nach Angaben des Innenministeriums die beiden Flüge. 66.646 Euro kostete ihr Einsatz.

Die Menschen hatten in der Regel zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. In ihre Herkunftsländer abschieben konnte die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sie jedoch nicht. Also kamen sie in das ab Herbst 2023 von Italien errichtete Lager im nordalbanischen Gjadër.

Das Lager dort war eigentlich für Menschen vorgesehen, die Italien auf dem Weg nach Europa, auf Hoher See im Mittelmeer, aufgriff. Diese sollten in Albanien den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten und dann gegebenenfalls entweder nach Italien weiterreisen oder von Albanien aus direkt abgeschoben werden. Das aber verboten italienische Gerichte mehrfach. Das Lager stand deshalb weitgehend leer.

Umgewidmetes Auffanglager

In diesem Jahr widmete Meloni es nun gewissermaßen um – und ließ Menschen dorthin bringen, die bereits in Italien waren und dort ohne Erfolg ein Asylverfahren durchlaufen hatten. Meloni nahm damit de facto den ersten europäischen „Return Hub“ in Betrieb. Mit diesem Begriff bezeichnet die EU einen neuen Typ von Abschiebelagern in Drittstaaten. In die sollen Ausreisepflichtige gebracht werden, die die EU nicht in ihr Herkunftsland abschieben kann. Auf den Aufbau dieser Lager hatten sich die EU-Institutionen, auf Vorschlag der Kommission, nach rund einjährigen Verhandlungen am Montag geeinigt. Die formale Zustimmung von Rat und Parlament steht noch aus.

Italien war mit dem Transfer der 80 Migranten im Februar – wie in der Vergangenheit schon häufiger in Fragen der Migrationsabwehr – eigenmächtig vorangegangen. Die Kommission hatte im März jede Verantwortung für Melonis Albanien-Projekt von sich gewiesen. Das zugrundeliegende Protokoll sei „eine bilaterale Vereinbarung zwischen Italien und Albanien“, Fragen dazu seien „an die italienischen Behörden zu richten“, sagte eine Sprecherin von Innenkommissar Magnus Brunner der taz.

Solche Verantwortungsdiffusion wird für die „Return Hubs“ wohl auch in der Zukunft typisch sein. Denn ebenfalls im März hatte die rechtsextreme ESN-Fraktion (Europa der Souveränen Nationen), zu der die AfD gehört, im EU-Parlament mit Stimmen der konservativen EVP-Fraktion die Beschlussvorlage der neuen EU-Rückführungsverordnung geändert. An insgesamt 38 Stellen verschärften sie den Gesetzestext für die neuen Abschieberegeln, den die Kommission zuvor vorgeschlagen hatte und auf den sich die Parteien der Mitte verständigt hatten.

Applaus von rechts im EU-Parlament

Eine der maßgeblichen Änderungen: Die Mitgliedstaaten bekommen – anders als zuvor von der Kommission vorgesehen – weitgehend freie Hand, eigenmächtig mit Drittstaaten „Return Hubs“ aufbauen zu können, so wie Italien es mit Albanien bereits getan hat. Die Kontrolle der EU ist stark eingeschränkt. Die Rechtsextremen im Parlament begrüßten das Votum damals mit Standing Ovations.

Der deutsche EVP-Chef Manfred Weber hatte behauptet, ihm sei keine andere Möglichkeit geblieben, als den Beschluss mit den Rechten zu fassen, weil die Sozialdemokraten bei den „Return Hubs“ nicht mitziehen wollten. Tatsächlich haben die Sozialdemokraten die „Return Hubs“ sehr wohl mitgetragen. Die Idee wurde in der Ampelzeit unter der SPD-Innenministerin Nancy Faeser vorangetrieben. Einwände gegen die „Return Hubs“ hatten die Sozialdemokraten allenfalls gegen die weiter angeschärfte Version.

Künftig, so sieht es das neue EU-Recht vor, soll es nicht mehr nötig sein, dass Menschen eine „Verbindung“ zu dem Land haben, in das sie aus Europa abgeschoben werden. Es genügt, dass ein Abkommen zwischen einem EU-Land und diesem Drittland besteht. Die „Return Hubs“ können dabei entweder als „Transitzentren dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland erleichtern“ oder auch ein „Endziel“ sein, so die EU-Kommission am Dienstag.

Viele Fragen sind noch offen

Wie lange die Menschen dort maximal bleiben müssen, welches Recht dort gilt, wie sie wieder rauskommen, wer für sie verantwortlich ist, ob sie sich frei bewegen dürfen oder eingesperrt sind – all das ist weitgehend offen geblieben. Festgelegt sei, dass unbegleitete Minderjährige nicht in die „Return Hubs“ gebracht werden dürfen. Zudem, so die Kommission, dürften Abkommen für die „Return Hubs“ nur mit Staaten abgeschlossen werden, die „die internationalen Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, achten.“

Doch das ist zweifelhaft. Im Januar hatten die Innen- und Justizminister der EU bei einem Treffen auf Zypern eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie besteht aus Dänemark, Österreich, Griechenland, Deutschland und den Niederlanden. Sie soll die Verhandlungen mit potenziellen Partnerstaaten führen und den Aufbau der „Return Hubs“ vorantreiben. Auf taz-Anfrage weigerten sich die Innenministerien der Länder, Auskunft zu den Verhandlungen zu geben.

Im April berichtete die Agentur AFP unter Berufung auf EU-Quellen, die Diskussionen über mögliche Standorte würden sich auf zwölf Länder konzentrieren: Ruanda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien.

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Mindestens bei Ruanda, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Äthiopien und Usbekistan ist die Menschenrechtslage schlecht bis katastrophal, von einer „Achtung der internationalen Menschenrechtsstandards“ kann dort keine Rede sein.

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