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Staatliche Nutzung von StandortdatenWenn das LKA weiß, wo dein Lesekreis ist

Johannes Drosdowski

Kommentar von

Johannes Drosdowski

Ein Landeskriminalamt nutzte Standortdaten von Databrokern, zeigt eine Recherche von Netzpolitik und BR. Diese Daten sind in den Händen staatlicher Behörden brandgefährlich.

D er Staat muss schleunigst klären, wie ein LKA arbeiten darf. Bis dahin: Öffnen Sie bitte auf Ihrem Smartphone und Tablet die Einstellungen und wählen sie dort unter „Datenschutz“ oder „Werbung“ aus, dass sie nicht getrackt werden dürfen. Und lehnen Sie auch auf Websites Cookies, so gut es geht, ab. Denn hier lauert eine Falle der Daten-Industrie, die inzwischen auch von der Strafverfolgung in Deutschland genutzt wurde.

Laut Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk hat mindestens das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern mit Standortdaten von Personen gearbeitet, die es über kommerzielle Anbieter bekommen hat. Dabei ist das Geschäft mit den Daten nicht nur in den meisten Fällen illegal. In den Händen von Staaten und Behörden sind sie zudem extrem gefährlich, insbesondere für jene, die Queerfeindlichkeit oder Rassismus ausgesetzt sind, für politische Oppositionelle, für Jour­na­lis­t*in­nen und für Menschen, die für wichtige staatliche Institutionen oder das Militär arbeiten. Denn die Daten sind höchst sensibel und können genau zeigen, wo und wie eine Person lebt.

Gesammelt werden die Daten über Apps, oft angeblich zu Werbezwecken, und verknüpft zwar nicht mit dem Namen einer Person, aber mit einer individuellen Kennung. Sogenannte Data-Broker bündeln und verkaufen Pakete mit Millionen Daten. Andere Unternehmen machen sie dann wiederum leichter nutzbar, etwa auch für die US-Abschiebeschergen der ICE. Oft metergenau verraten sie, wo sich eine Person aufhält.

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Neun Bundesländer drückten sich vor Auskunft

So entsteht ein Bewegungsprofil: Wo wohnt die Person? Wo arbeitet sie? Besucht sie eine Moschee, eine Synagoge, eine evangelische Kirche? Fährt sie unter der Woche immer zur selben Zeit zu einer Kita? Ist sie regelmäßig im Schwimmbad? Oder in einer psychiatrischen Einrichtung? Standortdaten können ein Einfallstor: In den USA wurden bereits Frauen gezielt mit Werbung auf ihren Smartphones konfrontiert, wenn sie sich in der Nähe einer Abtreibungsklinik aufgehalten haben. Netzpolitik.org und andere Medien aus den Niederlanden, Norwegen, Frankreich, der Schweiz und den USA konnten so in den „Databroker-Files“ schon vor einem Jahr den genauen Tagesablauf eines Menschen nachzeichnen, der damals wohl bei der NSA gearbeitet hat.

Und nun arbeitet eben auch das LKA Mecklenburg-Vorpommern mit Standortdaten kommerzieller Anbieter. Ob es die Daten gekauft hat und wenn ja zu welchem Preis, legte es bisher nicht offen. Die Landesdatenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen eine Prüfung eingeleitet.

Nur fünf LKAs erklärten auf Netzpolitik-Anfrage, dass sie weder in der Vergangenheit noch aktuell zur Aufklärung von Straftaten Daten nutzen würden, die eigentlich für Werbezwecke erhoben wurden. Brandenburg sagte, es nutze andere Daten. Neun Bundesländer drückten sich vor einer Auskunft. Ob Bundespolizei und BKA mit Daten aus der Werbeindustrie arbeiten, wollte die Linke Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt Ende 2025 wissen. Sie bekam keine Auskunft. Das muss uns Angst machen.

Es braucht eine Rechtsgrundlage

Schon jetzt ist das System so konservativ, dass es für viele marginalisierte Menschen und demokratische Ak­ti­vis­t*in­nen katastrophal wäre, wenn die Polizei auf ihr Bewegungsprofil zugreifen könnte. Nicht weil sie dabei Kriminelles tun, sondern weil sie behandelt werden würden als ob. Zur Dystopie würde es, sollte die AfD bald noch mehr Macht erlangen.

Die Nutzung von Standortdaten ist vor allem ein Umweg, um die Funkzellenabfrage zu umgehen. Die muss – aus gutem Grund – von Rich­te­r*in­nen erst genehmigt werden. Doch das ist nicht das einzige Problem. Hinzu kommt, dass die Daten meist in riesigen Paketen gehandelt werden und nicht nur einzelne Personen betreffen, derentwegen gerade ermittelt wird, sondern auch Millionen Unschuldige und Unbeteiligte.

Was also tun? Der Staat muss eine sichere Rechtsgrundlage schaffen, die regelt, dass die Polizei derlei Daten nicht nutzen darf. Dass keine Behörde für teils illegal erworbene Daten auf einen Graumarkt schmeißen darf, auf dem auch Geheimdienste, Regime und kriminelle Organisationen einkaufen. Kein LKA hat ein Recht darauf zu sehen, wo wir daten, in welchen Lesekreisen wir sind und zu welchen Konzerten oder Ärz­t*in­nen wir gehen. „Ich hab nichts zu verbergen“ ist kein Argument. Das war es nie.

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Johannes Drosdowski

Johannes Drosdowski Redakteur Medien/Digitales

Redakteur für Medien und Digitales. Ansonsten freier Journalist und Teamer zum Thema Verschwörungserzählungen und Fake News. Steht auf Comics, Zombies und das Internet. Mastodon: @drosdowski@social.anoxinon.de
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