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Rücknahme der EinbürgerungGericht sieht „arglistige Täuschung“

Das Verwaltungsgericht Berlin hält Abdallah A. für einen Sympathisanten der Hamas und lehnte deshalb den Eilantrag gegen die Ausbürgerung ab.

Abdallah A. ist kein Deutscher mehr. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin lehnte seinen Eilantrag gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab. Die Richter halten A. für einen Hamas-Sympathisanten, der die Behörden „arglistig getäuscht“ habe.

Der 35-jährige Abdallah A. kommt aus einer palästinensischen Familie, lebt aber seit seinem zweiten Lebensmonat in Berlin. Im September 2025 wurde er eingebürgert. Doch zwei Monate später nahm das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) die Einbürgerung wieder zurück. Grund waren zwei Instagram-Postings, die ihm als Sympathiebekundung für die Terrororganisation Hamas ausgelegt wurden. Dagegen hatte A. einen Eilantrag beim VG Berlin gestellt.

Doch der Eilantrag war chancenlos. In einer groben inhaltlichen Prüfung stellte das VG Berlin fest, dass die Rücknahme der Einbürgerung „offensichtlich rechtmäßig“ war. A. hatte sich zwar, wie es seit 2024 gesetzlich vorgesehen ist, zur „historischen Verantwortung Deutschlands“ bekannt. Die Rich­te­r:in­nen hielten das Bekenntnis jedoch für „unrichtig“, da A. Sympathie für die Hamas zeige und sich deren Ideologie zu eigen mache. Dies sei mit der historischen Verantwortung Deutschlands nicht vereinbar, denn das Ziel der Hamas sei die Vernichtung des Staates Israel.

Auf dem ersten der beiden Postings sind zwei junge Männer in Guerilla-Kleidung zu sehen, die aufs Meer schauen. Darüber hatte A. geschrieben: „Heros of Palestine“. Die Richter sind anhand der Kleidung davon überzeugt, dass es sich um Hamas-Kämpfer handelte. Auf dem zweiten beanstandeten Posting war Scheich Ahmad Yassin zu sehen, der bis zu seinem Tod 2004 spirituelles Oberhaupt der Hamas war. Ein rotes Herz-Symbol deute auf „Verehrung, mindestens aber große Sympathie“ hin, so die Richter:innen.

Solidarität

A. hatte gegenüber dem Gericht zwar erklärt: „In keiner Art und Weise wollte ich der Hamas jemals meine Unterstützung oder Sympathie ausdrücken. Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk, das sehr viel leidet.“ Die VG-Richter:innen konnten darin aber keine Erklärung erkennen, warum A. das Foto von Scheich Yassin mit Herz postete.

Auch A.s Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung hielten die Rich­te­r:in­nen für falsch. Die Sympathie für eine terroristische Organisation sei damit nicht zu vereinen. Außerdem habe A. im Juni 2024 einen Berliner Polizisten auf Arabisch mit den Worten beschimpft: „Ich ficke deine Schwester, du Schlampe“, und war deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

A. könne sich nach der erschlichenen Einbürgerung nicht auf schutzwürdiges Vertrauen berufen, so die Richter:innen, die Einbürgerung könne daher rückgängig gemacht werden. Eine „Rechtsordnung, die sich ernst nimmt“, dürfe nicht ihre Missachtung belohnen, erklären die Rich­te­r:in­nen in dem 25-seitigen Beschluss, der der taz vorliegt.

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A.s Anwalt Alexander Gorski wird im Eilverfahren Beschwerde zum Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg einlegen, will den Fall aber notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tragen. „Mein Mandant ist kein Sympathisant der Hamas“, betonte Gorski.

Az.: VG 39 L 150/26

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