Flüchtlinge in Polen: Polen verweigert sich
Polens Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ist rechtswidrig. Sie wird auch nicht durch die neue Regelung gedeckt.
Als sich die EU-Regierungschefs und das Parlament am 20. Dezember 2023 auf das neue Asylsystem Geas einigten, stimmte auch Polen zu. Das wurde damals gerade noch von der rechts-konservativen PiS-Partei regiert. Nur drei Tage später distanzierte sich der soeben aus dem Amt geschiedene PiS-Ministerpräsident Mateusz Morawiecki aber schon wieder: „Lehnt diese für Polen schädlichen Vorschriften unverzüglich ab, damit wir in einem sicheren Heimatland leben können, auch in den kommenden Generationen“, sagte er.
Morawiecki forderte von der liberalen Nachfolgeregierung von Donald Tusk, ein Veto gegen die entsprechenden Teile des Geas einzulegen, die er selbst mit verhandelt hatte. Zuvor hatte Morawiecki versichert, Polen werde „nicht für die Fehler der Einwanderungspolitik anderer Staaten bezahlen“.
Das Land ist Teil der Visegrád-Gruppe – jenes osteuropäischen Staatenblocks, der sich über viele Jahre kategorisch weigerte, Geflüchtete per EU-interner Umverteilung von Außengrenzenländern wie Italien, Malta oder Griechenland aufzunehmen. Stattdessen bestanden sie darauf, die Grenzen immer weiter aufzurüsten und forderten teils, gar keine Asylanträge mehr innerhalb der EU zu akzeptieren. Denn dann, so ihr Argument, brauche auch niemand umverteilt zu werden.
Italien, Malta oder Griechenland, mit ihren vergleichsweise hohen Zahlen Ankommender, bestanden indes seit Jahren auf einen EU-internen Umverteilungsmechanismus, der sie entlasten sollte. Dieser Gegensatz war über Jahre einer der Hauptknackpunkte der Geas-Verhandlungen: Die eine Gruppe wollte keinem Pakt zustimmen, der eine Umverteilung innerhalb der EU vorsah, bei der anderen Gruppe war es genau andersherum.
Ein Solidaritätsmechanismus
Der Kompromissvorschlag war schließlich ein sogenannter Solidaritätsmechanismus, der nun im neuen Geas enthalten ist. Wenn sich ein Außengrenzstaat durch überproportional hohe Ankunftszahlen überlastet fühlt, kann er diesen Mechanismus künftig aktivieren.
Andere Staaten müssen dann handeln. Doch diese haben die Wahl, wie sich beteiligen sollen: Entweder nehmen sie über die sogenannte Relocation Geflüchtete, beispielsweise aus Griechenland, auf. Ersatzweise können sie auch Geld zahlen oder sich „operativ“ am Grenzschutz beteiligen – etwa durch die Entsendung von Grenzschützern. Das System ist für alle EU-Länder verpflichtend; flexibel ist aber die Form des Lastenausgleichs.
Recht zufrieden war damit niemand. Staaten wie Italien und Griechenland kritisierten, dass sie kaum entlastet würden, akzeptierten den Kompromiss aber. Morawieckis Nachfolger Tusk legte zwar kein Veto gegen die neuen Regeln ein. Doch inwieweit unwillige Staaten tatsächlich die von der Kommission auf 20.000 Euro pro nicht aufgenommener Person taxierten Ausgleichszahlungen leisten werden, ist offen.
Polen jedenfalls ist – auch unter dem liberalen Donald Tusk – demonstrativ den Weg weiter gegangen, den die Visegrád-Gruppe propagiert hatte. An der Grenze zu Belarus besteht seit nunmehr fünf Jahren eine „rote Zone“ zur Migrationsabwehr, inklusive eines nur schwer überwindbaren Zauns. Wer von der Grenzpolizei in dem schwer bewachten Gebiet aufgegriffen wird, nachdem er oder sie über Belarus nach Polen gekommen ist, kann seit März 2025 keinen Asylantrag mehr stellen, sondern wird direkt nach Belarus zurückgeschoben. Diese Praxis ist klar rechtswidrig und auch nicht vom Geas gedeckt.
Besonders bemerkenswert daran ist, dass das Geas eigentlich für Fälle, in denen Geflüchtete von feindlichen Nachbarstaaten „instrumentalisiert“ werden, um EU-Staaten zu schaden, eigene Regeln vorsieht. Unter anderem soll es dann beschleunigte Verfahren und längere Internierungsmöglichkeiten geben. Diese Sonderregeln waren mit Blick auf die Zuspitzung der Lage an der polnisch-belarussischen Grenze um Herbst 2021 eigens in das Geas aufgenommen worden.
Der polnischen Regierung reichte das nicht. Für sie gilt: Wir wollen keine verschärften Asylverfahren – sondern gar keine.
Die Kommission in Brüssel erklärte sich gleichwohl demonstrativ mit dem Vorgehen einverstanden. Die Mitgliedstaaten dürften „alles Notwendige“ tun, um sich gegen „hybride Angriffe Russlands und Weißrusslands zu verteidigen“ und ihre „nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung und Souveränität zu schützen“, heißt es in einem Kommissionspapier zum polnischen Vorgehen.
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