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Energiepolitik und EnergiewendeReiches Rollback nimmt Fahrt auf

Die Wirtschaftsministerin will ihre Gesetze für eine neue Energiepolitik rasch durch den Bundestag bringen. Den Auftakt macht das neue Heizungsgesetz.

Auf der Fahrbahn vor Katherina Reiches Bundeswirtschaftsministerium an der Berliner Chausseestraße geht es stadtauswärts nur noch in eine Richtung: rechts ab. Den Weg geradeaus und die Abbiegespur der Gegenseite versperrt eine große Baustelle.

Außer denen, die sowieso nach rechts wollen, sind alle verstimmt: Autofahrende, die geradeaus wollen; Radfahrende und Fuß­gän­ge­r:in­nen kommen sich auf dem schmalen Bürgersteigstreifen neben der Baustelle in die Quere. So ähnlich ist es auch mit der Energiepolitik der Ministerin, die hier im ehemaligen Gebäude des Vattenfall-Konzerns residiert. Fast alle sind verärgert.

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Anders als das schwedische Energieunternehmen macht sich Reiche nicht auf den Weg in eine fossilfreie Zukunft. Im Gegenteil. Die Ministerin spricht immer wieder von einer „Neuausrichtung“ der Energiewende, einer besseren Steuerung, mehr Kosteneffizienz.

Ihre Instrumente: die Entkernung des Heizungsgesetzes der Ampel, der Bau einer immensen Gaskraftwerk-Infrastruktur, das Aus der Förderung von Dachsolaranlagen oder schlechtere Finanzierungsbedingungen für Windräder. Den einen Teil dieser Vorhaben will sie noch vor der Sommerpause durch den Bundestag, den anderen immerhin durchs Kabinett bringen.

Kri­ti­ke­r:in­nen sehen eine neofossile Agenda

In den Augen ihrer Kri­ti­ke­r:in­nen ist das eine neofossile Agenda, ein massives Rollback. „Wir befinden uns in kritischen Wochen für die Energiewende“, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, früherer Staatssekretär in Robert Habecks Wirtschaftsministerium. Er fürchtet ein „brutales Ausbremsen“ der Energiewende, falls Reiche sich tatsächlich durchsetzt. „Wichtige Jahre drohen verloren zu gehen“, sagt er. Werden die Pläne der Ministerin Wirklichkeit, werde es nach ihrer Amtszeit „viel Kraft brauchen, die Energiewende wieder flottzumachen“.

Wichtige Jahre drohen verloren zu gehen

Michael Kellner, Grüner Ex-Staatssekretär

In der kommenden Woche geht ein wichtiges Projekt auf die Zielgerade: das Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem das Heizungsgesetz der Ampel entkernt wird. Noch vor der Sommerpause soll das hochumstrittene Gesetz durch den Bundestag und den Bundesrat – wobei die Länderkammer es nicht blockieren kann.

Kritik und Prüfung juristischer Schritte

Der federführend von Reiche verantwortete Gesetzentwurf kassiert das Ablaufdatum für Gas- und Ölheizungen, die nach jetziger Rechtslage spätestens 2045 ihren Betrieb einstellen sollen. Dann will Deutschland klimaneutral sein. Neue Gas- und Ölheizungen müssen allerdings zu bestimmten Prozentsätzen mit sogenannten Biobrennstoffen betrieben werden. Woher die erforderlichen Mengen kommen sollen, ist unklar. Die Industrie fürchtet, dass durchs Verheizen Biobrennstoffe noch teurer werden, die für die klimaneutrale Umstellung der Produktion erforderlich sind.

Nicht nur Um­welt­schüt­ze­r:in­nen lehnen den Gesetzentwurf ab, auch Sozial- und Mieter:innenverbände. Sie erwarten, dass die Kosten fürs Heizen gerade für Mie­te­r:in­nen enorm steigen werden. Ver­mie­te­r:in­nen bestimmen alleine über die Art der Heizung. Für sie ist der Einbau einer Gasheizung vergleichsweise günstig, die hohen Betriebskosten müssen die Mie­te­r:in­nen tragen. Fachleute prognostizieren, dass die Gaspreise aufgrund höherer Abgaben und der Marktentwicklung in den kommenden Jahren stark steigen. Auch die vorgesehene Quote für Biobrennstoffe wird wegen der Knappheit zu höheren Kosten führen. Vermietende sollen sich teilweise daran beteiligen müssen, an den Ausgaben für Gas aber nicht.

Einen „roten Teppich für die Gaslobby durch die Vordertür“ sieht die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Violetta Bock in Reiches Entwurf. Durch den Weiterbetrieb fossiler Heizungen über 2045 hinaus werde das Geschäftsmodell der Gasbranche erhalten – auf Kosten etwa von Mieter:innen. Die Regierung sende das Signal: Macht einfach weiter wie bisher. „Sie erklärt nicht, wie sie so die Klimaziele erreichen will, und legt keine Berechnungen zu den Auswirkungen vor“, kritisiert sie.

Staat darf Klimaschutzstandards nicht zurücknehmen

Möglicherweise reicht die Regierung das im Gesetzgebungsverfahren noch nach. Wenn nicht, verletzt sie ihre Pflichten gegenüber den Abgeordneten. „Wir prüfen sehr ernsthaft eine Klage“, sagt Bock. Auch an anderer Stelle könnte das Bundesverfassungsgericht Probleme sehen. Dem sogenannten Rückschrittsverbot zufolge darf der Staat einmal erreichte Standards im Klimaschutz nicht zurücknehmen. Doch genau das geschieht, wenn Reiches Entwurf unverändert durch den Bundestag geht, sagt die Abgeordnete.

Zahlreiche Verbände prüfen ebenfalls juristische Schritte. Nach einem neuen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag des Grünen Michael Kellner wirft die Novelle verfassungsrechtliche Fragen auf. Die haben auch manche aus Reiches eigenen Reihen. Ein Kurzgutachten der KlimaUnion, eines Zusammenschlusses ökologisch orientierter Christdemokrat:innen, stellt ebenfalls die verfassungsrechtliche Zulässigkeit infrage.

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