Finanzminister unterstützt DGB-Vorstoß: Klingbeil plädiert für Betriebsrente für alle
Der DGB schlug eine verpflichtende Betriebsrente für Arbeitnehmer:innen vor. Nun sprach sich auch Vizekanzler Klingbeil dafür aus.
Die gesetzliche Rente wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten nach dem Ende des Erwerbslebens zu decken. Deswegen wollen Politiker:innen die anderen beiden Rentensäulen stärken: die private, oft börsenfinanzierte Altersvorsorge – und die Betriebsrente. Während die Union eher für eine Stärkung der Ersteren wirbt, schlagen Sozialdemokrat:innen nun vor, die Betriebsrente auszubauen.
SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil befürwortete am Montagabend in der ARD-Sendung „Arena“ den Vorschlag der Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi, über eine verpflichtende Betriebsrente. Das würde helfen, sagte der SPD-Chef, gemeinsam mit anderen Änderungen „das Rentensystem wirklich zukunftsfähig zu machen“.
Fahimi hatte sich vergangenes Wochenende gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für eine verpflichtende Betriebsrente ausgesprochen. Derzeit verfügen 20 Millionen Arbeitnehmer:innen – mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – über keine betriebliche Altersvorsorge.
Die DGB-Chefin sagte, die Gewerkschaften stünden „bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen“. Bei Unternehmen, die nicht tarifgebunden seien, sei es „denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“.
„Nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer“
Konkreteres kündigte Fahimi für Ende des Monats an. Sie ließ offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar sei aber, dass die Arbeitgeber sich beteiligten müssten. Die betriebliche Altersvorsorge dürfe „nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen“, so Fahimi.
Bei einer Betriebsrente wird der angelegte Beitrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen; der Arbeitgeber schießt mindestens 15 Prozent zu. Bis zu einer bestimmten Höhe müssen auf die Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. Die später ausgezahlte Betriebsrente ist dann aber einkommensteuerpflichtig. Gesetzlich Versicherte müssen zudem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge davon bezahlen. Da das Renteneinkommen in der Regel geringer ist als während des Erwerbslebens, fallen insgesamt dennoch weniger Steuern und Sozialabgaben an. Allerdings: Dadurch, dass für die Gehaltsanteile, die für die Betriebsrente vorgesehen sind, keine Rentenversicherungsbeiträge für die Gesetzliche gezahlt werden, sinkt zugleich der gesetzliche Rentenanspruch.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel auf dem Kapitalmarkt angelegt und daher meist über Versicherungsanbieter abgewickelt, mit denen das jeweilige Unternehmen einen Vertrag hat. Dadurch sind Arbeitgeberwechsel häufig ein Problem, da Verträge nicht übertragen werden können.
Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU unterstützt Fahimis Vorstoß. „Die betriebliche Altersversorgung verpflichtend für alle zu machen, ist ein richtiger Schritt“, sagte der CDA-Vorsitzende Dennis Radtke den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der CDU-Wirtschaftsrat lehnt hingegen eine verpflichtende Betriebsrente unter finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber ab. „Dies würde nicht nur die Wahlfreiheit von Beschäftigten bei der Altersvorsorge einschränken, sondern den Faktor Arbeit noch teurer machen“, sagte der Generalsekretär Wolfgang Steiger der Rheinischen Post.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lässt derzeit von einer Kommission einen Vorschlag für eine Reform des Rentensystems erarbeiten. Sicher ist, dass neben der gesetzlichen Rente stärker als bisher auf Betriebsrenten und private Altersvorsorge gesetzt werden soll. Die Reformvorschläge will die Kommission am 28. Juni vorlegen. (mit Agenturmaterial)
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