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Sächsische Ministerin zu Beleidigungen„Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) will den Paragrafen zur Politikerbeleidigung abschaffen. Es entstehe der Eindruck, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht.

Christian Rath

Interview von

Christian Rath

taz: Frau Geiert, bei der Justizministerkonferenz ab diesem Donnerstag fordern Sie die Abschaffung der Politikerbeleidigung. Soll man Po­li­ti­ke­r:in­nen künftig straflos beleidigen können?

Constanze Geiert: Nein, natürlich nicht. Die Beleidigung bleibt ja strafbar. Politiker sollen genauso gegen Beleidigung geschützt sein wie alle anderen Bürger auch, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

taz: Als man die Politikerbeleidigung 2021 eingeführt hat, wollte man Po­li­ti­ke­r:in­nen vor immer mehr Hass und Hetze schützen, gerade auch Kom­mu­nal­po­li­ti­ke­r:in­nen.

Im Interview: Constanze Geiert (CDU)

ist seit 2024 Justizministerin von Sachsen. Davor war sie Rechtsanwältin und Professorin an der Hochschule Meißen.

Geiert: Das hat ja offensichtlich nicht funktioniert. Die Beleidigungen sind nicht zurückgegangen, im Gegenteil. Stattdessen haben die Leute das Gefühl, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht mit Privilegien für Spitzenpolitiker. Diesen Eindruck sollten wir dringend korrigieren.

taz: Was ist denn der Unterschied zwischen normaler Beleidigung und Politikerbeleidigung?

Geiert: Wer einen Normalbürger beleidigt, muss mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr rechnen. Wer einen Politiker so beleidigt, dass seine Amtsausübung erschwert wird, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

taz: Wegen Beleidigung werden doch nie Freiheitsstrafen verhängt. In der Regel werden die Verfahren eingestellt, höchstens gibt es mal eine Geldstrafe.

Geiert: Das stimmt. Aber die höhere Strafdrohung bei der Politikerbeleidigung zeigt eben doch an, dass es ein schwereres Delikt ist. Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Politikerbeleidigung eher mal eine Hausdurchsuchung beantragt als bei einer normalen Beleidigung.

taz: Können Sie das belegen?

Geiert: Das ist eine Vermutung. Aber es gibt noch einen zweiten Unterschied: Bei der Politikerbeleidigung kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag des Betroffenen ermitteln.

taz: Stellen Spit­zen­po­li­ti­ke­r:in­nen nicht fast immer Strafanträge, weil sie Dienstleister beauftragen, die im Netz nach Beleidigungen suchen?

Geiert: Ja, überwiegend liegt auch bei Politikern ein Strafantrag vor. So gesehen ist das Sonderrecht der Politikerbeleidigung erst recht überflüssig und kann deshalb abgeschafft werden.

taz: Neben der neuen Politikerbeleidigung ist in Paragraf 188 schon seit Jahrzehnten die Politikerverleumdung geregelt. So gibt es höhere Strafen, wenn jemand über einen Politiker Lügen erzählt, die ihm die Amtsausübung erschweren. Wollen Sie die Politikerverleumdung auch abschaffen?

Geiert: Erst mal geht es mir um die Politikerbeleidigung, weil hier die Strafverfolgung, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, stark zugenommen hat. Aber gerne kann auch die Politikerverleumdung abgeschafft werden. Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker.

taz: Wie reagieren Sie, wenn Sie als Lügen-Conny, Schwachkopf oder Lackäffin bezeichnet werden?

Geiert: Das versuche ich wegzuatmen. Ich stelle bei solchen einfachen Beleidigungen jedenfalls keinen Strafantrag. Als Politiker müssen wir mehr aushalten als andere.

taz: Aber für strafbar halten Sie solche Bezeichnungen schon?

Geiert: Das kommt immer auf den Kontext an. Allerdings sollten wir darüber nachdenken, das Delikt der Beleidigung enger zu fassen. Den Leuten ist es wichtig, gehört zu werden, da sollen sie sich auch mal derb gegenüber Spitzenpolitikern ausdrücken dürfen. Ich bin für ein Recht auf Schimpfen – in Grenzen.

taz: Wo sollte dann nach Ihrer Ansicht die Strafbarkeit beginnen?

Geiert: Wenn eine Person erniedrigt oder die Menschenwürde verletzt wird. Dazu rechne ich etwa die Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate Künast vor einigen Jahren …

taz: Zum Beispiel „Drecks-Fotze“ …

Geiert: Genau. Oder wenn es um Bedrohungen geht. Die halte ich für viel gefährlicher als Beleidigungen. Wenn etwa einem Kommunalpolitiker gesagt wird: „Ich weiß, wo du wohnst und in welche Schule deine Kinder gehen“. Auf solche Fälle sollte sich die Justiz konzentrieren können, statt sich um unflätige Bezeichnungen für Politiker und andere Menschen kümmern zu müssen.

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