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Justizministerkonferenz in HamburgJustizministerin Hubig für „Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Justizministerkonferenz in Hamburg beginnt. Mit Forderungen wie „Nur Ja heißt Ja“ steht die Stärkung sexueller Selbstbestimmung im Fokus.

Es ist ein zentrales Thema auf der Agenda der Justizminister*innen: die sexuelle Selbstbestimmung. Wenn sich die 16 Lan­des­mi­nis­te­r:in­nen am 11. und 12. Juni zur Justizministerkonferenz (JuMiKo) nach Hamburg treffen, liegen dazu gleich mehrere Beschlussvorlagen zum Sexualstrafrecht auf dem Tisch. Die derzeitige JuMiKo-Vorsitzende und Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und ihre Amts­kol­le­g:in­nen aus NRW und Niedersachsen, Benjamin Limbach und Kathrin Wahlmann, fordern unter anderem die Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips.

Auf Anfrage der taz sagt Gallina, dass aktuell erhebliche Schutzdefizite bestehen würden. „Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Das ist ein Schutzmechanismus“, sagt die Justizsenatorin und beschreibt auch, dass eine Zustimmung zum Maßstab im Sexualstrafrecht gemacht werden müsse. „Nur so setzen wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und realitätsgerecht um.“

„Nein heißt Nein“ seit 2016

Seit 2016 gilt in Deutschland das „Nein heißt Nein“-Modell. Strafbar ist demnach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Bis 2016 musste ein Vergewaltigungsopfer nachweisen, sich körperlich gewehrt zu haben. „Gegen den erkennbaren Willen“ bedeutet dabei nicht, dass ein Nein ausdrücklich ausgesprochen werden muss, auch ablehnende Körperhaltungen, Weinen oder Kopfschütteln können so interpretiert werden. Und doch steht das sogenannte Widerspruchsmodell immer wieder in der Kritik, weil juristische Schutzlücken – beispielsweise in Situationen des Erstarrens – für die Opfer bestehen.

Mit „Nur Ja heißt Ja“, so hoffen Be­für­wor­te­r:in­nen einer Reform, würden Passivität, Schockstarre oder Meinungsänderung von Tätern in einem Rechtsstreit nicht mehr als „unklares oder missverstandenes Ja“ genutzt werden können. Denn dann ist das Ausbleiben eines klar ausgesprochenen Nein kein Ja.

Auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Forderung immer präsenter. Die Grünen-Fraktion im Bundestag brachte im April 2026 einen Gesetzentwurf ins Parlament ein. Im selben Monat stimmten mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament für die „Ja heißt Ja“-Initiative und forderten die EU-Kommission damit zum Handeln auf. In anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Italien, Schweden und Griechenland, gilt diese Regelung bereits.

Verantwortung zu Tätern verlagern

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hofft, dass die gemeinsame Initiative die Verantwortung verlagert: „Dahin, wo sie hingehört: zu den Tätern.“ Es könne nicht sein, dass die Verantwortung bei Vergewaltigungsopfern liege, so Wahlmann. Sex brauche Einvernehmen. Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfe nicht zur Straflosigkeit von Sexualstraftätern führen.

Der Deutsche Juristinnenverbund schreibt zudem auch, dass Klischees und patriarchale Vorurteile auch in Gerichten eine Rolle spielen können. Es werde das stereotype Verhalten eines dominanten Mannes und einer passiven, weiblichen Sexualpartnerin beschrieben. „Dieses Klischee kann dazu führen, dass passives, teilweise sogar ablehnendes Verhalten von Frauen als Zustimmung oder zumindest nicht als ernstzunehmende Willensäußerung, sondern als Ausdruck eines ‚Sich-Zierens‘ bewertet wird.“

Neben der Beschlussvorlage zu „Nur Ja heißt Ja“, machen sich Gallina und Wahlmann auch dafür stark, dass die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen überprüft werden. Der Spiegel berichtete kürzlich über den Fall einer Niedersächsin, die jahrelang von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und gefilmt wurde und nun gegen den Großteil der Straftaten keine juristische Handhabe hat – denn durch einen Fehler bei der Sexualstrafrechtsreform 2016 wurde die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf fünf Jahre herabgesetzt.

Pünktlich zu Beginn der JuMiKo sprach sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für beide Vorhaben aus. „Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, und: „Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu ‚Nein heißt Nein‘ gegangen.“ Aus ihrer Sicht sei die Zeit reif für den nächsten Schritt: „‚Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.“

Frauenrechte sind als Tagesordnungspunkt auf der JuMiKo also gesetzt. Und zwar nicht nur beim Schutz vor sexualisierter Gewalt: Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern setzen sich darüber hinaus für eine Reform des Paragrafen 218 StGB ein, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verbietet.

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4 Kommentare

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  • Das Problem dürfte - ganz unabhängig von der Regelung, die man trifft - doch letztlich immer eine Beweisfrage sein. Denn wenn man Probleme schaffen will - und diese Menschen gibt es -, dann wird man auch mit dieser Regelung Probleme nicht vermeiden können.

    Denkbar sind allein folgende Konstellationen:



    1. "Ich habe nur aus Angst 'ja' gesagt! Innerlich wollte ich es nicht!"



    2. "Ich habe zwar erst 'ja' gesagt, es mir dann aber anders überlegt und nein gesagt."



    3. "Ich habe nicht ja gesagt!" (Lüge, die ohne Tonaufzeichnung oder schriftliche Zustimmungserklärung faktisch nicht widerlegbar ist).



    4. "Er/Sie hat ja gesagt!" (Lüge, die mittels gefälschter oder fingierter Aufzeichnung "bewiesen" werden soll).

    Gegen bösen Willen und kriminelle Energie kämpfen die Götter vergebens.

    • @Metallkopf:

      Sie kleben zu sehr am Wörtchen "Ja". Es geht doch darum, dass die Frauen mit allem, was man als Mensch zur Kommunikation zur Verfügung hat, sein Einverständnis signalisiert. Wenn Sie sich sträubt, wenn sie den Knilch weg schiebt, wenn sie sagt, sie sei noch nicht so weit und wenn sie deutlich nein sagt, dann hat der Mann aufzuhören.



      Ist das eigentlich so schwer zu erkennen, was eine Frau möchte? Ich denke nicht!

  • Männer, die sich über "ablehnende Körperhaltungen, Weinen oder Kopfschütteln" hinwegsetzen sind Vergewaltiger und gehören in den Knast.

  • Warum nicht noch einen Schritt weitergehen und "Ja heißt Ja" fordern?