Neues Heizungsgesetz im Bundestag: „Biotreppe“ ist jetzt auf dem Weg
Die Wirtschaftsministerin verteidigt ihren Entwurf unter anderem für mehr „Bio“-Brennstoff. Der Bundesrat wird wohl viele Änderungen verlangen.
„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“. Mit diesen Worten brachte an diesem Donnerstag Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) das neue Heizungsgesetz in den Bundestag ein. Mit dem neuen Gesetz soll es wieder möglich werden, fossile Heizsysteme einzubauen. „Technologieoffenheit steht übrigens nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion – im Gegenteil“, erklärte Reiche, „deshalb führen wir die Biotreppe ein.“
Es war eines der wichtigsten Wahlversprechen, das die Union nach dem Bruch der Ampel gab: Wir „befreien“ den Heizungskeller. Nach dem Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung war es praktisch unmöglich, fossile Heizsysteme in Neubauten einzubauen, 65 Prozent der eingesetzten Energie mussten emissionsfrei sein.
Die „Biotreppe“ ist ein Stufenpfad für neue Gas- und Ölheizungen: Wer eine fossile Anlage in den Keller baut, soll nicht mehr fossil heizen. Ab 2029 werden Betreiber mit dem neuen Gesetz gezwungen, schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan, Biogas oder später synthetische Gase zu nutzen. Ob die Heizsysteme diese beigemischten Brennstoffe überhaupt verkraften, wo sie in den notwendigen Mengen herkommen, was sie kosten – all das ist ungeklärt. Fossile Heizungen müssen nach diesem Gesetz 30 Prozent klimafreundlichere Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 beimischen.
„Mitten im größten Ölpreisschock sagen Sie den Leuten: Kauft wieder fossile Heizungen“, kritisierte Katharina Dröge, die Bündnisgrünen-Fraktionschefin, in der Debatte. Sowohl Trump als auch Putin würden fossile Energie als Waffe einsetzen. Dröge: „Dieses Gesetz wirkt so sehr aus der Zeit gefallen, dass es schmerzt.“ Grundlage des Gesetzes sei „eine Spirale der Wut, die von Männern wie Jens Spahn und Friedrich Merz vor drei Jahren angezettelt wurde“.
Linkspartei erwägt Klage
Violetta Bock von der Linkspartei nannte das Gesetz einen Angriff „auf die Mieterinnen und Mieter, auf die nächsten Generationen und auf das Klima“. Allerdings ist mit der Einbringung des Gesetzes mitnichten ein Schlussstrich im Heizungskeller in Sicht. „Der Bundesrat hat eine Ausschuss-Empfehlung mit 67 Ziffern“, sagte ein Sprecher der taz. Das bedeutet: Die Ausschüsse der Länderkammer bemängeln 67 Punkte im Gesetz.
59 Seiten ist die gemeinsame Liste des Wirtschafts- und Umweltausschusses lang, der Gesetzentwurf sei „handwerklich mangelhaft“, „nicht praxistauglich“, verursache „übermäßige Bürokratie und Beratungsaufwand“. Hamburg drängt beispielsweise auf eine Länderklausel: Die Hansestadt will ihre Häuser weiter nach Ampelgesetz heizen.
An diesem Freitag steht die Liste in der Länderkammer zur Debatte, danach gehen die Änderungswünsche an den Bundestag. Werden die Wünsche nicht berücksichtigt, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.
Auch juristisch ist der Schlussstrich nicht in Sicht: Die Linke prüft, ob sie das neue Gesetz mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann. Schließlich habe Klimaschutz Verfassungsrang, so Violetta Bock: „Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich ein ‚Verschlechterungsverbot‘ bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen.“
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