Mögliches Abkommen: Verpflichtungen für die USA, Mini-Versprechen aus Iran
Im Netz kursiert der Entwurf eines Waffenstillstandsabkommens zwischen den USA und Iran. Sollte er unterzeichnet werden, wäre es wohl ein Punktesieg für Teheran.
US-Präsident Donald Trump behauptet, der Krieg in Iran sei vorbei. Nun sind alle Augen auf die Islamische Republik Iran und ihre Reaktion gerichtet – hatte der US-Präsident doch in diesem Krieg bereits mehrfach Dinge verkündigt, die dann eben nicht eintraten.
Eine Bestätigung aus Teheran gibt es weiterhin nicht, jedoch wird ein Bericht der Staats-Nachrichtenagentur Mehr News in den sozialen Medien vielfach rezipiert und geteilt. Die Informationen sind mit Vorsicht zu genießen, denn Mehr News kann als Sprachrohr des iranischen Staates betrachtet werden.
Dem Bericht von Mehr News zufolge liegt der Agentur die derzeit verhandelte Absichtserklärung zwischen den USA und Iran vor. Sie enthält 14 Stichpunkte. Die taz hat diese ins Deutsche übersetzt.
Die 14 Punkte der Absichtserklärung
„1. Sofortige und dauerhafte Einstellung der Kampfhandlungen an allen Fronten, einschließlich des Libanon.
2. Verpflichtung der USA zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten Irans und zur Achtung der Souveränität der Islamischen Republik Iran.
3. Vollständige Aufhebung der Seeblockade innerhalb von 30 Tagen.
4. Verpflichtung der USA zum Abzug ihrer Streitkräfte aus dem iranischen Grenzgebiet.
5. Wiedereröffnung der Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen unter iranischer Aufsicht.
6. Aussetzung der Sanktionen gegen den Verkauf von Öl, petrochemischen Produkten und Derivaten sowie uneingeschränkter Zugriff Irans auf seine Finanzressourcen.
7. Die USA und ihre Verbündeten müssen Wiederaufbaupläne für Iran im Wert von mindestens 300 Milliarden US-Dollar vorlegen.
8. 60 Tage Verhandlungen zur Erzielung eines endgültigen Abkommens über die Nuklearfragen und zur vollständigen Aufhebung der primären und sekundären US-Sanktionen sowie der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).
9. Irans Verpflichtung aus dem NVV, keine Atomwaffen herzustellen, wird bekräftigt.
10. Die USA haben sich verpflichtet, während der Verhandlungen ihre Truppenpräsenz in der Region nicht zu erhöhen und keine neuen Sanktionen zu verhängen.
11. 24 Milliarden US-Dollar an blockierten iranischen Geldern werden während der 60-tägigen Phase der finalen Verhandlungen freigegeben. Die Hälfte dieses Betrags muss Iran vor Beginn der Verhandlungen zur Verfügung gestellt werden.
12. Ein Überwachungsmechanismus zur Umsetzung des Abkommens wird eingerichtet.
13. Das endgültige Abkommen wird durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.
14. Die finalen Verhandlungen werden erst nach Freigabe der Hälfte der eingefrorenen iranischen Gelder, Aussetzung der Ölsanktionen und Aufhebung der Seeblockade beginnen. Die endgültige Vereinbarung wird sich ausschließlich auf das Schicksal angereicherter Materialien und der Urananreicherung, die Aufhebung der Sanktionen und das iranische Wirtschaftswiederaufbauprogramm beziehen. Diskussionen über das iranische Raketenprogramm und die Unterstützung von Widerstandsgruppen wurden endgültig von der Tagesordnung gestrichen.“
Massive Verschlechterung im Vergleich zum Atomabkommen
Laut Mehr News steht die endgültige Zustimmung beider Parteien aber noch aus. Laut dem iranischen Außenministerium sei aber ein großer Teil des Abkommenstextes bereits fertiggestellt.
Das Abkommen enthält vor allem Verpflichtungen für Washington. Wozu sich Teheran hingegen bereiterklärt: „Ein kleines Versprechen, sich an den Atomwaffensperrvertrag zu halten“, schreibt Wall Street Journal-Korrespondent Yaroslav Trofimov auf X.
Sollte dieser Deal so kommen, wäre er eine massive Verschlechterung im Vergleich zum Atomabkommen, das von 2015 bis 2018 bestand. Es gibt Berichte, dass die USA in den vergangenen Tagen es mit dem Aufbau militärischen Drucks versucht hatten, das Abkommen zu seinen Gunsten zu verändern, dies sei aber gescheitert. Eine Bestätigung dessen gibt es nicht.
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