Bewegung im Sexualstrafrecht: Noch kein Votum für „Ja heißt Ja“
Die Justizministerkonferenz lehnte am Freitag mit knapper Mehrheit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ab. Allerdings soll „Ja heißt Ja“ bald zumindest für Jugendliche eingeführt werden.
Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollten auf der Justizministerkonferenz Druck machen. Künftig solle auch in Deutschland das Prinzip „Ja heißt Ja“ gelten, so der Antrag. Er wurde zwar mit knapper Mehrheit abgelehnt. Doch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte in Aussicht, dass „Ja heißt ja“ bald wegen einer neuen EU-Vorgabe zumindest für Sex mit Jugendlichen eingeführt wird.
„Ja heißt ja“ bedeutet, dass sexuelle Handlungen an einer anderen Person strafbar sind, wenn diese nicht erkennbar zugestimmt hat. Seit 2016 gilt in Deutschland immerhin das Prinzip „Nein heißt nein“, das heißt die erkennbare Ablehnung von sexuellen Handlungen muss beachtet werden. Entscheidender Unterschied: Wenn das Opfer bei einem sexuellen Übergriff in Schockstarre gerät, kann es auch keinen gegenstehenden Willen mehr äußern. Laut Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) ist dies bei 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen der Fall. Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) aus Niedersachsen betonte: „In 15 EU-Staaten gilt schon ‚Ja heißt Ja‘, Deutschland hängt hinterher.“
Dennoch fand der Vorschlag auf der Justizministerkonferenz keine ausreichende Unterstützung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, in Bayern gebe es „keine relevanten Schutzdefizite“. Es gebe bei Sexualstraftaten zwar immer wieder Beweisprobleme, aber dies sei unabhängig von „Nein heißt Nein“ oder „Ja heißt ja“.
Für Bewegung wird aber eine EU-Richtlinie sorgen, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll und EU-weite Vorgaben für das Sexualstrafrecht machen wird. Hierzu gehört, dass bei Sex mit Minderjährigen künftig das „Ja heißt Ja“-Prinzip gelten soll.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilte mit, dass sie mit Familienministerin Karin Prien (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vereinbart hat, dass Deutschland dieser Richtlinie in Brüssel zustimmen wird. „Wenn die Richtlinie beschlossen ist, muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden und dann kann man noch einmal gründlich diskutieren“, sagte Hubig. Bayerns Minister Eisenreich zeigte sich gesprächsbereit. Kathrin Wahlmann aus Niedersachsen geht davon aus, dass „Ja heißt Ja“ dann auch für Erwachsene eingeführt wird. „Ich kann doch keiner 17-Jährigen sagen, ‚in diesem Jahr kommt es auf Deine Zustimmung an, aber nächstes Jahr musst Du widersprechen‘.“
Einstimmig sprach sich die Justizministerkonferenz dafür aus, dass bei allen Formen von Vergewaltigung künftig eine Verjährung von 20 Jahren gelten soll. Derzeit gilt bei der Verwaltigung einer willenlosen (zum Beispiel betrunkenen) Person nur eine Verjährung von fünf Jahren. Ministerin Hubig versprach, einen Gesetzentwurf zur Reparatur dieser gesetzgeberischen Panne aus dem Jahr 2016 vorzulegen.
Abgelehnt wurde der Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), dass alle Strafgerichte eine Spezialkammer für Sexualdelikte einrichten müssen. Er wollte so Sachkunde und empathischen Umgang sicherstellen. Die große Mehrheit der Länder wollte diese Entscheidung jedoch weiterhin den einzelnen Gerichten überlassen.
Eine Mehrheit der Länder sprach sich dagegen für den Vorstoß von Hamburgs Justizsenatorin Gallina aus, die Nichtanzeige geplanter schwerer Sexualstraftaten künftig zu bestrafen. Gallina denkt hierbei vor allem an Netzwerke, in denen sich Männer über Techniken austauschen, Frauen zu betäuben und dann zu vergewaltigen. Hier sollen auch die Männer bestraft werden, die von solchen Plänen wissen, aber nur mitlesen oder mitdiskutieren.
Ein anderer Schwerpunkt der Justizministerkonferenz befasste sich mit der Politikerbeleidigung.
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