Ausgesetzter Familiennachzug: „Das ist ohne Herz“
Astana Qul aus Afghanistan kämpft dafür, seine Frau und Töchter nach Deutschland zu holen. Der 15-jährige Syrer Taim Hasan fragt sich, wann er seine Eltern wiedersieht.
E s ist 6.17 Uhr, als an diesem Samstagmorgen im Juni Astana Quls Telefon klingelt. Die Töchter des 27-Jährigen hätten die Stimme ihres Vaters hören wollen, um sich nicht so allein zu fühlen, erzählt Qul später am Tag. Khadija, Aisha, Fatima und Ruqiya wohnen in einem Dorf der Region Faryab im Nordosten Afghanistans. Meistens sei zuerst die neunjährige Khadija am Apparat oder Aisha, mit acht Jahren die Zweitälteste. „Ich versuche, immer online zu sein, damit sie mich anrufen können, wenn sie Angst haben.“ Astana Qul war Lehrer an einer Mädchenschule, bevor die Taliban Faryab eroberten. Quls jüngste Tochter Rukaja war da gerade mal ein Jahr alt. Die Taliban hatten ihn aber schon bedroht, lange bevor sie die Stadt einnahmen. Dass er Mädchen in Chemie und Naturwissenschaften unterrichtete, passte den Radikalislamisten nicht. Als sie im August 2021 die Macht übernahmen, floh Qul nach Deutschland.
Über den Garagen im betonierten Hinterhof von Quls Wohnung im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hängen die Balkone wie Waben an den Häusern. Darauf stehen Pflanzen und viele Wäscheständer mit Kinderklamotten. Astana Qul hatte schon eine Wohnung für seine Familie angemietet, erzählt er, hoffend, dass sie bald wieder zusammen sein könnten und seine schwer leberkranke Frau in Deutschland eine bessere Behandlung bekommen würde; dass seine Töchter nicht mehr jede zweite Woche allein zu Hause wären wie jetzt in Faryab, wenn seine Frau zur Behandlung der Leberzirrhose im Krankenhaus sei. Qul würde dann für seine Kinder da sein können, wann immer seine Frau es nicht könne. Doch alles kam anders als geplant.
Am 27. Juni 2025 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre auszusetzen. Knapp einen Monat später trat das Gesetz in Kraft. Die laufenden Verfahren wurden eingefroren. Nur Familien, deren Visa schon zugesagt worden waren, konnten sie noch abholen und einreisen. Wie viele Menschen von der Aussetzung betroffen sind, dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Aber Expert*innen schätzen, dass es sich um Zehntausende handelt.
Taim Hasan, kam mit elf Jahren aus Ostsyrien nach Kiel
Subsidiären Schutz erhalten in Deutschland vor allem Leute wie Astana Qul, die vor Krieg oder unmenschlicher Behandlung fliehen. Ende 2024 lebten knapp 300.000 subsidiär Schutzberechtigte aus Syrien in Deutschland, je rund 20.000 aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Somalia und Eritrea. Für Erwachsene gilt, dass sie ausreichend Wohnraum nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern müssen, um Ehepartner*innen oder Kinder nachholen zu können. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es diese Vorgabe nicht, aber sie können den Familiennachzug in den meisten Bundesländern nur für ihre Eltern beantragen.
Warten, immer nur warten
2022 bekam Astana Qul den Status des subsidiär Schutzberechtigten zugesprochen. Nicht lange danach habe er bei der Post angefangen, Pakete zugestellt. „Mir war es immer wichtig, meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und Verantwortung für meine Familie zu übernehmen“, sagt er. Am 24. Oktober 2024 sprachen seine Frau und seine Töchter bei der Botschaft in Islamabad für den Familiennachzug vor, so geht es aus der Härtefallanzeige für den Familiennachzug hervor, die Qul bei der Internationalen Organisation für Migration gestellt hat. Seitdem wartet die Familie. Den Namen seiner Frau möchte Qul nicht nennen, aus Sicherheitsgründen.
Schon bevor die schwarz-rote Koalition den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aussetzte, dauerte es oft Jahre, bis die Familien wieder vereint waren. Im Jahr 2025 warteten Geflüchtete im Durchschnitt allein rund ein Jahr auf die Entscheidung über ihren Asylantrag. Viele unbegleitete Minderjährige warten zudem darauf, bis formal ihr Alter eingeschätzt wird. Hinzu kommen lange Wartezeiten für die Angehörigen im Ausland, um bei einer der deutschen Botschaften einen Termin zur Vorstellung zu bekommen. Wie lang die Familien ausharren müssen, variiert von Land zu Land. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass zwischen Anfrage und Termin, etwa bei den Botschaften in Accra, Islamabad oder Dakar, derzeit über 52 Wochen vergehen. Über ein Jahr also.
Und dann kam die Aussetzung. Für manche Familien bedeutet sie eine noch längere Trennung. Für andere, dass sie gar nicht mehr zusammenkommen. Jugendliche, die bis zum Stichtag 23. Juli 2027 volljährig werden, haben kaum noch Chancen, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen.
„Das ist unmenschlich und ohne Herz“, findet Taim Hasan, 15 Jahre alt, Baggy Jeans und Sneakers. Er kam mit elf Jahren aus Deir ez-Zor in Ostsyrien über die Türkei nach Kiel – ohne seine Eltern. Vier Jahre später wartet er noch immer darauf, dass er endlich wieder mit Eltern und Geschwistern zusammen sein kann. Wenn er dem christdemokratischen Bundeskanzler Friedrich Merz und dem christsozialen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt etwas sagen könnte, dann: „Sie verstehen nicht, was Ihre Entscheidung für uns bedeutet.“
Es ist ein sonniger Tag im Mai. An der Kiellinie, der Uferpromenade an der Förde, zwischen Eiswagen und Sonnenbadenden, steht das Landeshaus Kiel, Sitz des schleswig-holsteinischen Landtags. Taim Hasan war schon mal drin im Parlament, erzählt er. Nächstes Jahr möchte er sein Berufspraktikum bei einer Abgeordneten machen. Und fürs Kieler Jugendparlament kandidieren. Seine Forderungen: getrennte Familien zusammenführen und Geld von Reichen an Arme umverteilen. Hier an die Kiellinie komme er öfter mit seinen Freunden aus der Klasse. Man kann schwimmen und muss keinen Eintritt zahlen wie im Schwimmbad.
Wenn er weint, dann nur allein
Mathe mag Taim Hasan in der Schule am liebsten, das Rechnen habe sein Großvater ihm beigebracht, als die Schulen in Deir ez-Zor während der Kämpfe zwischen dem sogenannten Islamischen Staat und der syrischen Regierungsarmee geschlossen waren. Erdkunde mag er auch. In Kiel wohnt Hasan bei seinem Onkel, der war schon früher nach Deutschland gekommen. „Er ist sehr nett. Aber wenn ich traurig oder glücklich bin, möchte ich einfach meine Eltern um mich herum haben“, sagt Hasan. „Ich glaube, für meine Mutter ist es am schwersten. Sie ruft mich jedes Mal an, wenn sie etwas gekocht hat, was ich besonders gern mag.“ Gefüllte Weinblätter zum Beispiel.
Die ersten zwei Wochen, nachdem er von der Aussetzung des Familiennachzugs erfahren hatte, sei er „richtig traurig“ gewesen, sagt Hasan. „In der Schule konnte ich mich überhaupt nicht konzentrieren. Ich hab es den anderen aber nicht erzählt.“ Geweint habe er auch nur allein. Und dann hat er das Gesetz seinen Eltern erklärt. „Sie haben gesagt, dass sie mich niemals nach Deutschland geschickt hätten, wenn sie das alles gewusst hätten. Das ist schwer zu hören.“
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Als Hasan 2022 in Deutschland ankam, war er davon ausgegangen, seine Familie in spätestens zwei Jahren wiederzusehen, erzählt er. Sein Onkel stellte damals für ihn den Asylantrag, 2023 bekam er den Status des subsidiär Schutzberechtigten. Bei der deutschen Botschaft im benachbarten Libanon registrierten sich daraufhin Hasans Eltern und seine drei jüngeren Geschwister und setzten sich auf die Warteliste für einen Termin.
In Schleswig-Holstein konnten unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutz damals noch ihre Geschwister nachholen. So zumindest die Theorie. Auf den Termin bei der Botschaft in Beirut wartet die Familie seitdem. „Jetzt bin ich fast vier Jahre da, und sie sind immer noch nicht hier“, sagt Taim Hasan. Wenn die Stichtagsregelung im Juli 2027 ausläuft, sind es nur noch ein paar Monate bis zu seinem 17. Geburtstag.
Seine Familie ist in der Zwischenzeit aus Deir ez-Zor in die syrische Hauptstadt Damaskus umgezogen und kämpft darum, ihren Alltag zu bestreiten. Das Gehalt von Hasans Vater, er ist Busfahrer, reiche dafür kaum aus. In der Nähe der Wohnung komme es zudem immer wieder zu Schießereien. Doch in Deir ez-Zor rekrutierten kurdische Kräfte Jugendliche für den Wehrdienst. So geht es aus der Härtefallanzeige hervor, die der Verein Lifeline für Taim Hasan erstellt hat. Hasan heißt eigentlich anders, aber der Jugendliche und seine Eltern möchten nicht, dass sein Name in der Zeitung auftaucht.
Druck von allen Seiten
Lifeline unterstützt unbegleitete minderjährige Geflüchtete und ehrenamtliche Vormünder. Taim Hasan haben die Sozialarbeitenden dabei geholfen, die Härtefallanzeige bei der Botschaft in Beirut zu stellen. Manche Jugendliche leben wie Hasan mit Familienangehörigen, andere in Jugendhilfeeinrichtungen. Vielen fehlt außerhalb der Schule eine Struktur im Alltag, berichtet Hussam Alhlwani, der bei Lifeline einen Jugendtreff für unbegleitete Minderjährige leitet. „Da ist niemand, der sie fragt, was für ein Hobby sie gern machen wollen, oder mit ihnen in den Sommerferien in den Urlaub fährt.“ Also organisieren Alhlwani und eine Kollegin Gruppentreffen, jeden Montag- und Freitagabend; freitags wird Playstation gespielt.
Im Kieler Ladenlokal von Lifeline stehen Sofas und ein Tischkicker, Gitarren gibt es auch. In den Sommerferien ist Alhlwani mit Jugendlichen schon nach München, Bremen und Berlin gereist.
Für etwa 30 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen aus der Gruppe habe der Nachzug geklappt, bevor die Aussetzung 2025 kam, schätzt Alhlwani. „Das erste Treffen, nachdem das neue Gesetz verkündet wurde, war schlimm.“ Ob wahr sei, was sie aus den Medien mitbekommen haben, hätten viele gefragt. „Dann mussten wir ihnen sagen, dass es stimmt“, erinnert sich Alhlwani. Hasan, einer der Jüngsten, spürte die Verzweiflung der Älteren, für die der Familiennachzug nun endgültig vorbei ist. „Manche haben geweint oder sind ausgerastet, andere fressen den Frust in sich hinein“, erzählt Alhlwani. „Viele Jugendliche bekommen zusätzlich Druck von der Familie, die nicht versteht, wie das Nachzugsverfahren so lange dauern kann.“
Manchmal schalteten sich Alhlwani und seine Kolleg*innen von Lifeline in den Telefongesprächen mit der Familie dazu, um zu erklären, dass es wirklich nicht an ihren Kindern liege. „Es ist ja auch kaum nachvollziehbar, warum es so lange dauert und sich die Regelungen ständig ändern.“ So seien viele Jugendliche hin- und hergerissen zwischen den Erwartungen der Familie und denen, die hier in Schule und Ämtern an sie und ihren Integrationswillen gestellt werden. Ähnliches berichtet die Beratungsstelle BBZ aus Berlin. „Hinzu kommt dann noch die Angst um Eltern und Geschwister, wenn die in einem Kriegsgebiet leben“, sagt eine Beraterin. „Es ist unglaublich schwer, hier anzukommen, wenn man sich gar nicht so richtig auf das Leben hier einlassen kann.“
Den Familiennachzug für eine bestimmte Personengruppe komplett zu stoppen, ist verfassungswidrig. In der Gesetzesbegründung steht deswegen, dass Härtefälle von der Aussetzung unberührt blieben. Aufnahmen nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes seien weiterhin möglich. Dem Paragrafen zufolge könne „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Anfrage der taz, dass mittlerweile zehn derartige Visa erteilt wurden. Zahlreiche Fälle befänden sich derzeit noch in vertiefter Prüfung.
Noch nicht mal ein Kleinkind hat Ansprüche
Kann es wirklich sein, dass auf der ganzen Welt innerhalb von knapp einem Jahr nur so wenige Menschen gut begründen können, warum sie aus dringenden humanitären Gründen zu ihren Verwandten mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland wollen?
Darauf gibt das Auswärtige Amt keine Antwort. Aber eine mögliche Erklärung liegt in einer internen Weisung, die die Rechercheplattform FragDenStaat im September 2025 veröffentlicht hat und die wohl aus dem Auswärtigen Amt stammt. Darin gibt das Ministerium eine extrem restriktive Auslegung des Paragrafen 22 vor.
Es unterscheidet zwischen Härtefällen aufgrund der Trennungsdauer und „klassischen“ Härtefällen. Damit die Trennungsdauer laut Weisung einen Härtefall begründet, müssen Kinder, die zum Zeitpunkt des Asylantrags jünger als drei Jahre waren, mindestens fünf Jahre von ihrem Elternteil getrennt sein, ältere Kinder oder Ehepartner mindestens zehn Jahre. In die zweite Kategorie fallen der Weisung zufolge Familien, deren Situation durch besondere Umstände deutlich schlimmer ist als die anderer Personen im Land und eine baldige Ausreise unerlässlich macht. Dazu gehörten etwa schwere, nur in Deutschland zu behandelnde Krankheiten oder der in Kürze bevorstehende Tod.
Die Weisung stellt auch klar, was kein Härtefall sei: Ein unbegleitetes Kleinkind im Ausland, dessen Eltern in Deutschland sind, hat nicht per se Anspruch auf ein Visum.
Fragen der taz zu dieser Weisung beantwortet das Auswärtige Amt nicht. Doch wenn die Visastellen den Paragrafen so auslegen wie durch die Weisung vorgegeben, würde das jedenfalls die niedrigen Bewilligungszahlen erklären. „Die Weisung ist darauf ausgelegt, dass die Familien die Voraussetzungen für den Nachzug nicht erfüllen können“, sagt die Rechtsanwältin Corinna Ujkašević, die von der Linken schon einmal als Sachverständige zum Familiennachzug in den Innenausschuss des Bundestags geladen wurde und beim International Refugee Assistance Project arbeitet. Knapp ein Jahr nach Beschluss der Aussetzung resümiert die NGO, dass das Härtefallverfahren deutlich hinter den Anforderungen zurückbleibe.
Der in Ludwigshafen lebende Astana Qul, seine Frau und seine Töchter gehören zu Ujkaševićs Mandant*innen. Seit 2022 dürfen Frauen in Afghanistan ohne Begleitung eines männlichen Verwandten das Haus nur noch in Ausnahmefällen verlassen, mit dem „Tugendgesetz“ haben die Taliban seit 2024 dann auch noch die Beförderung von unbegleiteten Frauen unter Strafe gestellt. Quls Frau und Töchter sind also quasi im Haus gefangen. Einkäufe erledige einmal im Monat der Bruder seiner Frau, erzählt Astana Qul. Der wohne von allen Familienmitgliedern noch am nächsten – und dennoch weit weg.
Mit 27 fühle er sich wie 50
Keine seiner Töchter könne zur Schule gehen, schließlich gebe es keinen Mann, der sie hinbringen könne. Bis zur sechsten Klasse erlauben die Taliban den Mädchen in Afghanistan noch den Schulbesuch.
„Manchmal helfen die Nachbarn und bringen meine Frau ins Krankenhaus“, erzählt Qul. „Aber in Afghanistan gibt es wenig Arbeit und wenig Geld, also muss jeder an sich selbst denken.“ Wie sehr sich der Zustand seiner Frau noch verschlechtern muss, damit die Familie für die deutsche Botschaft als Härtefall gilt, weiß er nicht. Und wie lange dulden die Taliban noch, dass eine Frau und vier Mädchen allein in einem Haus wohnen?
„Der ganze Stress macht meine Frau zusätzlich krank“, sagt Astana Qul. Mittlerweile leide sie an schweren Depressionen. Qul sorgt sich deshalb umso mehr über das Wohlergehen seiner Töchter. Also versuche er, so gut es aus der Ferne gehe, ihnen ein Gefühl von Geborgenheit und Liebe zu vermitteln. Er spiele mit ihnen Onlinespiele und erzähle Geschichten, „aber nur welche, die gut ausgehen, ich will sie ja glücklich machen“. Deutsch bringe er ihnen auch bei, sagt Qul, und zeigt ein Video, in dem die neunjährige Khadija auf Deutsch die Familie vorstellt. Selbstbewusstsein wolle er ihnen mitgeben: „Ich versuche, sie zu loben: Ach schön, das hast du gut gemacht!“ Wie selbstständig die vier sind, darauf ist er stolz.
Astana Qul selbst hat gerade einen neuen Job angefangen, als Gabelstaplerfahrer in einem Lager. „Es hilft, nicht mehr so viel Zeit zum Nachdenken zu haben“, sagt er. Allein zu Hause werde das Bangen um die Familie noch größer. „Ich bin erst 27 Jahre alt, aber ich fühle mich wie 50. Vielleicht liegt das an all den Sorgen der letzten Jahre.“
„Es ist aus meiner Sicht eindeutig, dass die Weisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt“, sagt Quls Rechtsanwältin Ujkašević. „Vor allem die angesetzten Trennungzeiten von zehn Jahren sind nicht mit geltendem Recht vereinbar.“
Corinna Ujkašević, Rechtsanwältin und Sachverständige
2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die dreijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Dänemark als Verstoß gegen das Recht auf Familienleben gewertet. Dem Gericht ging es dabei allerdings nicht nur um die Dauer der Aussetzung, sondern um die Trennungsjahre insgesamt. Die Richter*innen kamen zu dem Schluss, dass nach mehr als zwei Jahren die Interessen der Familien zunehmend an Gewicht gewinnen. Zwei Jahre sind in Deutschland wegen der langen Verfahren meist auch ohne Aussetzung erreicht. Zudem erklärten die Richter*innen, dass eine Ausnahmeregelung für besonders außergewöhnliche Fälle nicht ausreiche, vielmehr müssten individuelle und öffentliche Interessen im Einzelfall abgewogen werden.
Nach 14 Jahren Krieg sei nicht alles okay
„Wir warten gespannt auf das Urteil eines höheren Gerichts“, sagt Ujkašević. Das Berliner Verwaltungsgericht – hier sind die Verfahren subsidiär Schutzberechtigter anhängig – hat erste Klagen der getrennten Familien zurückgewiesen. Doch bis einer der Fälle aus Berlin durch alle Instanzen gegangen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekommen ist, wird es wohl noch Jahre dauern – zu lang für die Schutzberechtigten, die jetzt auf ihre Liebsten warten. Die Bundesregierung indes scheint auf die Langsamkeit der Rechtsprechung zu setzen.
Rechtsanwältin Ujkašević beobachtet noch auf anderer Ebene eine Verzögerungstaktik. Nahezu zeitgleich zur Aussetzung des Familiennachzugs führte das Auswärtige Amt ein neues Verfahren für Visa nach Paragraf 22 ein. Anstatt sich direkt an die Botschaften zu wenden, sollen Familien nun eine sogenannte Härtefallanzeige an die Internationale Organisation für Migration (IOM) richten, deren Mitarbeitende interviewen die Familien. Dann folgt eine Vorprüfung durch Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt. Erst danach werden die Familien an die Botschaften zur Einleitung des Visumsverfahrens weitergeleitet.
Im Januar haben Astana Qul und Taim Hasan Härtefallanzeigen bei der IOM gestellt wie 4.785 andere wartende Familien bis Mitte Mai. So geht es aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage einer Abgeordneten hervor. Weder Qul noch Hasan haben bislang einen Termin. „Knapp ein Jahr nachdem der Familiennachzug ausgesetzt wurde, hat noch keine der Familien, die ich vertrete, eine Entscheidung infolge des IOM-Vorscreenings erhalten“, sagt Rechtsanwältin Ujkašević.
An der Kiellinie kreischen Möwen über dem Wasser. Es riecht nach Fritteuse und Fischbrötchen. „Ich habe aufgehört, daran zu glauben, dass sie noch kommen“, sagt Taim Hasan. Er bekomme schließlich mit, wie die deutschen Politiker*innen über Syrien sprächen. „Die haben verstanden, dass al-Assad schlimm war, aber jetzt denken sie, al-Scharaa ist super. Das stimmt aber nicht. Nach 14 Jahren Krieg ist nicht vom einen auf den anderen Tag alles okay und wiederaufgebaut.“
Wenn der 15-Jährige seine Familie wiedersähe, wann immer das sein werde, dann wolle er „erst mal eine Woche zusammensitzen und ganz viel reden und ihnen alles darüber erzählen, wie das Leben hier ist.“
Der 27-jährige Astana Qul muss hoffen, dass es nicht zu spät sein wird, wenn er seine kranke Frau und seine Kinder nach Deutschland holen kann. „Ich wünsche mir sehr, dass meine Töchter endlich zur Schule gehen können“, sagt Astana Qul. Er selbst wolle sein Deutsch verbessern, eine Ausbildung machen, vielleicht zum Elektriker. Sich selbstständig machen. Ein gutes Krankenhaus für seine Frau finden. Und dann, wenn alles geschafft ist, will er sich ausruhen.
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