Kürzungen im Gesundheitswesen: Noch länger warten auf die Psychotherapie?
Seit Wochen protestieren Psychotherapeut*innen gegen die geplanten Einsparungen bei den Krankenkassen. Das eigentliche Problem ist aber viel älter.
Foto: Christian Beutler/reuters
Wer eine Psychotherapie beginnen will, braucht vor allem eines: Geduld. In Deutschland liegt die durchschnittliche Wartezeit bei rund fünf Monaten. Hinter dieser Zahl verbirgt sich jedoch eine Ungleichverteilung. In Großstädten wie Berlin beträgt sie etwa 13 Wochen, in ländlichen und strukturschwächeren Regionen fällt sie deutlich länger aus. Die Versorgungslücke trifft damit nicht zufällig, sondern systematisch diejenigen, die sie am dringendsten bräuchten, und könnte sich durch aktuelle Entwicklungen weiter vergrößern.
Die Ursache für die langen Wartezeiten liegt in mangelnden Kassensitzen. So einen braucht man, um als Therapeut*in selbstständig zu arbeiten und mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können. Diese sind nicht leicht zu bekommen und ziemlich teuer. Denn Deutschland gilt laut Planung als psychotherapeutisch überversorgt, laut Bedarfsplanung gibt es also sogar zu viele Praxen. Bei so einer Überversorgung werden neue Sitze gesperrt; die einzige Möglichkeit ist daher, alte aufzukaufen. Diese können je nach Region schon mal 150.000 Euro kosten. Verkauft werden sie von den Vorbesitzer*innen, die letztlich vom Mangel profitieren.
Derzeit rechnen rund 36.000 Psychotherapeut*innen auf einem Kassensitz ab. Nur 33 % aller Psychotherapeut*innen arbeiten stattdessen in Anstellungsverhältnissen. Dabei ist Kassensitz nicht gleich Kassensitz. Es gibt halbe Kassensitze, bei denen man in Teilzeit mindestens 12,5 Sprechstunden anbieten muss, und ganze Kassensitze mit mindestens 25 Sprechstunden. In beiden Fällen kommen noch offene Termine, Vor- und Nachbereitung und bislang frei vergütete extrabudgetäre Leistungen hinzu. Die Mehrheit der Psychotherapeut*innen mit Kassensitz arbeitet mit rund 70 % Teilzeit selbstständig.
Laut Bundespsychotherapeutenkammer fehlen circa 7.000 Kassensitze, besonders in ländlichen und strukturschwächeren Gegenden. Wie kann man da von einer Überversorgung sprechen?
Alte Berechnungen, die Ungleichgewicht verstärkten
Die Antwort liegt in der Festlegung des Bedarfs. Diese fand im Jahr 1999 statt. Zum Beschluss des Psychotherapeutengesetzes, das den Beruf des Psychotherapeuten nur unter Approbation, also der nötigen Ausbildung, sicherte, wurde der damalige Bestand der Psychotherapeut*innen pro Region aufgenommen und als Bedarf erklärt. Dieser gilt, bis auf eine in 2019 beschlossene Schaffung von weiteren circa 780 Kassenplätzen, bis heute.
Hier entstanden unter anderem die bis heute bestehenden regionalen Unterschiede. Beispielsweise in den neuen Bundesländern der ehemaligen DDR befand sich die Psychotherapie damals noch im Aufbau. Es existierten also weniger Praxen, aus denen der Bedarf abgeleitet wurde. Ähnliches galt in strukturschwächeren und ärmeren Gegenden, die offenbar für die Niederlassung von Psychotherapeut*innen weniger attraktiv waren. Hier gibt es also bis heute weniger erlaubte Kassensitze, trotz teils hoher Nachfrage.
Doch damit nicht genug: Bis 2006 erhielten nach jahrelanger Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen noch circa 5.000 weitere Therapeut*innen nachträglich ihre Zulassung. Weil sie aber im starren Schlüssel von 1999 nicht eingerechnet waren, herrscht auf dem Papier seitdem eine „Überversorgung“.
Insgesamt führte die damalige Berechnung dazu, dass besonders in ökonomisch starken Regionen des Westens Deutschlands bis heute mehr „Bedarf“ herrscht. Seitdem hat sich natürlich einiges geändert, vor allem die Nachfrage nach Psychotherapie ist gestiegen. Was also damals nicht genügte, tut es heute erst recht nicht.
Die Reformen machen es nicht besser
Während Fachverbände seit Jahren einen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung fordern, stehen die gesetzlichen Krankenkassen unter wachsendem finanziellem Druck. Angesichts drohender Finanzierungslücken in Milliardenhöhe sucht die GKV nach Möglichkeiten, Ausgaben zu begrenzen und besser planbar zu machen. Davon betroffen ist auch die Psychotherapie.
Denn am Freitag, dem 10. Juli 2026, wurde nun endgültig das Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Hier wurde unter anderem eine Rückführung der extrabudgetären Leistungen, die bislang unabhängig von festen Budgets vergütet werden, hin zu der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beschlossen. Laut Deutscher Psychotherapeuten-Vereinigung werden derzeit 90 % der psychotherapeutischen Leistungen extrabudgetär vergütet.
Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden, die der Abklärung und Diagnostik dienen. Ebenso betroffen sind Akutbehandlungen für besondere Krisenfälle, die bis zu 12 Sitzungen umfassen, probatorische Sitzungen vor der eigentlichen Therapie, die Vermittlung von Terminen sowie die Vorbereitung von Kurzzeit- und Langzeittherapien.
In Zukunft soll es für diese Leistungen eine gesetzliche Obergrenze geben. Wird diese überschritten, sollen die Honorare der gesetzlich abrechnenden Psychotherapeut*innen dieser Region gleichermaßen gekürzt werden.
Diese Obergrenze orientiert sich an den Ausgaben des Vorjahres der Praxen pro Region. Da die Berechnung pro Region getätigt wird, könnten somit bestehende Versorgungsungleichheiten erneut einfrieren, denn in bereits unterversorgten Gebieten, wurden aufgrund fehlender Therapeut*innen weniger Leistungen erbracht und abgerechnet. Werden künftige Budgets an den jetzigen Ausgaben orientiert, könnten sich die bestehenden Versorgungsunterschiede, ähnlich wie schon 1999, erneut verfestigen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer befürchtet, dass sich bestehende Probleme der psychotherapeutischen Versorgung weiter verschärfen werden. Vor allem durch die hohe Anzahl an Teilzeitsitzen, die durch freie extrabudgetäre Mittel bislang Spielraum hatten, über ihrem Pensum zu arbeiten und so Wartelisten zu kürzen. Auch wird vermutet, dass der wirtschaftliche Druck für Praxen steige, was letztlich dazu führen könnte, dass Psychotherapeut*innen verstärkt Privatpatientinnen, Selbstzahlende oder Patientinnen mit Kostenerstattungsverfahren aufnehmen. Für gesetzlich Versicherte könnte es dadurch noch schwieriger werden, einen Therapieplatz zu finden.
Aufgrund des Drucks von Fachverbänden, Patientenorganisationen und der Öffentlichkeit verabschiedete die Koalition einen Entschließungsantrag, der vor allem die Absicht der Regierung festhält, das Gesetz im September 2026 in einzelnen Punkten nachzuarbeiten. Geplant sind insbesondere Ausnahmeregelungen für vulnerable Gruppen, beispielsweise in der Kinder- und Jugendpsychotherapie, und eine vorläufige Sicherung der Versorgungskontinuität für vor 2027 gestellte Anträge. Die Rückführung in die MGV bleibt jedoch bestehen.
Die Rechnung geht nicht auf
Für gesetzlich versicherte Patient*innen könnte das vor allem eine Konsequenz haben: noch längere Wartezeiten. Besonders in Regionen, die bereits heute stark unterversorgt sind, könnte sich die Situation weiter zuspitzen. Gleichzeitig würden niedrigschwellige und schnelle Hilfsangebote an Verfügbarkeit verlieren. Dazu zählen etwa Akutbehandlungen oder probatorische Sitzungen, die häufig entscheidend sind, um eine Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Erkrankungen zu verhindern.
Am Ende dieser Entwicklung stünde eine einfache, aber folgenreiche Verschiebung: Die Debatte dreht sich nicht nur um Budgets, Kassensitze oder Abrechnungslogiken, sondern um den tatsächlichen Zugang zur Versorgung für Menschen auf Wartelisten. Besonders betroffen sind jene, die ohnehin unter prekären Lebensbedingungen stehen, etwa durch Armut, unsichere Beschäftigung oder fehlende soziale Absicherung, wie eben in strukturschwächeren Regionen.
Gleichzeitig lässt sich die Frage nicht allein sozialpolitisch, sondern auch gesundheitsökonomisch betrachten. Studien deuten darauf hin, dass Psychotherapie langfristig Kosten im Gesundheitssystem senken und Arbeitsausfälle reduzieren kann. Ihr Nutzen liegt damit nicht nur in der individuellen Stabilisierung, sondern auch in der Prävention von Chronifizierungen, Erwerbsunfähigkeit und wiederkehrenden Krisen.
Selbst aus einer rein fiskalischen Perspektive bleibt damit offen, ob aktuelle Begrenzungen der Versorgung tatsächlich zu Entlastungen führen oder ob sie langfristig genau jene Kosten verstärken, die sie kurzfristig einzudämmen versuchen.
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