piwik no script img

Vetternwirtschaft bei der AfDJan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf

Vor dem Arbeitsgericht klagt der Bundestagsabgeordnete gegen seine fristlose Entlassung aus einem Minijob. In Wirklichkeit geht es um seinen Ruf.

Der Mann, der die Affäre um die Vetternwirtschaft in der AfD überhaupt erst ins Rollen brachte, sitzt am Dienstag in einem dieser schmucklosen, zweckmäßigen, kleinen Sitzungssäle des Arbeitsgerichtes Braunschweig und versucht zu retten, was zu retten ist.

Formal geht es darum, ob die fristlose Kündigung seines Minijobs bei einer Braunschweiger E-Zigarettenfirma namens MS Vape World GmbH rechtmäßig war. Die hatte ihm am 12.12.2025 fristlos und danach noch einmal ordentlich zum Ende des Monats gekündigt. Zumindest die ordentliche Kündigung ist längst wirksam. Es geht also – auf dem Papier – um zwei Wochen und einen Streitwert von 274 Euro.

Ein seltsames Anliegen für einen Bundestagsabgeordneten, der mehr als 17.000 Euro im Monat bekommt – und da ist das Budget für Mitarbeiter und Büro nicht eingerechnet. Aber für den 34-jährigen Jan Wenzel Schmidt geht es hier natürlich um viel mehr.

Lange war Schmidt einer der Strippenzieher in der AfD Sachsen-Anhalts. Er begann seine Karriere bei der Jungen Alternative, wird mit der Identitären Bewegung in Verbindung gebracht, äußerte offen Sympathien für Positionen des mittlerweile aufgelösten Flügels um Björn Höcke. Einer, der selbst innerhalb der AfD eher rechts außen spielt und dem robuste Methoden beim Machterwerb und Machtverteidigen nachgesagt werden.

Minijobs, Dienstwagen und VIP-Tickets

Damit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Anfang Dezember berichtete der Spiegel über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Braunschweiger E-Zigarettenfirma. Hauptbelastungszeuge: Der Prokurist der Firma, der in einer eidesstattlichen Versicherung diverse Vorwürfe gegen Schmidt erhob.

So soll Schmidt sich als Minijobber anstellen lassen haben, ohne dafür irgendeine Arbeitsleistung zu erbringen. Er soll außerdem vier Personen aus seinem privaten Umfeld, darunter seine Mutter, in ähnliche Scheinarbeitsverhältnisse gebracht haben. Genutzt hat er dabei nicht nur seinen Einfluss als Abgeordneter, sondern auch als Mit-Gesellschafter der Firma.

Im Gegenzug stellte er den Prokuristen, den Geschäftsführer und eine weitere Mitarbeiterin aus der E-Zigarettenfirma als geringfügig Beschäftigte in seinem Bundestagsbüro an – auch sie sollen auf den mit Steuermitteln bezahlten Stellen keine Arbeitsleistung erbracht haben.

Außerdem soll er sich über die Firma einen Dienstwagen im Wert von 64.000 Euro und VIP-Tickets für den 1. FC Magdeburg im Wert von rund 15.000 Euro bezahlen lassen haben. Auch seine Firma JWS Unternehmensberatung UG hat der E-Zigarettenfirma eine Rechnung über mehrere Tausend Euro gestellt – wobei unklar ist, welche Beratungsleistungen hierfür erbracht worden sein sollen.

Die Vetternwirtschaftsvorwürfe ziehen Kreise

Jan Wenzel Schmidt bestreitet die meisten dieser Vorwürfe. In früheren Medienäußerungen hat er sie meist als Teil einer parteiinternen Kampagne abgetan. Und er hat sich dafür gerächt: Kaum waren die Vorwürfe in der Welt, hat er seinerseits Parteikollegen der Vetternwirtschaft und des Abrechnungsbetruges bezichtigt.

Diese Vorwürfe breiteten sich immer weiter aus und betrafen am Ende mehrere Landesverbände. Vor allem die Überkreuz-Beschäftigung von Verwandten wird offenbar in weiten Teilen der AfD angewandt. Auf diese Weise umgeht man zumindest auf dem Papier die Regelungen der Parlamente, die eine Anstellung von Angehörigen eigentlich verbieten.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein Parteiausschlussverfahren läuft noch. Aber er ahnt wohl, dass er mit dem Verweis auf innerparteiliche Machtkämpfe vor dem Arbeitsgericht keine Punkte sammelt.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein Parteiausschlussverfahren läuft noch.

Hier konzentriert er sich also darauf, zu versichern, er habe sehr wohl für das Unternehmen gearbeitet. Und er will eben nicht nur, dass die fristlose Kündigung zurückgenommen wird. Er will auch ein ordentliches Arbeitszeugnis und dass die Gegenseite nicht mehr öffentlich behaupten darf, er habe für sein Geld nie gearbeitet.

Das, belehrt ihn die Richterin, sei aber nicht so leicht. Die fristlose Kündigung ist tatsächlich unwirksam, aber aus einem ganz banalen Grund. Die Firma hat sie nicht schnell genug ausgesprochen: Sie hätte innerhalb von 14 Tagen, nachdem sie von den Vorwürfen erfuhr, reagieren müssen. Diese Frist wurde um ein paar Tage versäumt.

AfDler will ein Arbeitszeugnis

Das heißt allerdings nicht, dass damit inhaltlich irgendetwas über die Vorwürfe gesagt ist. Und wenn der jetzt fraktionslose Bundestagsabgeordnete sich nun nicht mehr nur um die Kündigung, sondern auch noch um ein Arbeitszeugnis und eine Unterlassung streiten wollte – dann läge die Beweislast bei ihm.

„Aus dem, was Sie bisher hier zu den Akten gegeben haben, kann ich leider nicht erkennen, dass Sie die Arbeitsleistung, die in diesem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, tatsächlich erbracht haben“, rügt die Richterin.

Der Arbeitsvertrag umfasste nämlich eine Tätigkeit als Verkäufer im Einzelhandel in der Filiale in Magdeburg. Er listet den Verkauf und die Beratung von Kunden, das Reinigen des Ladengeschäfts anhand des Putzplanes und die Ablage von Lieferscheinen und Rechnungen als Tätigkeiten auf.

Sie könne nicht erkennen, wie sich daraus etwa der teure Dienstwagen rechtfertigen lässt, bemerkt die Richterin spitz. Auch fehle es ja an Belegen und Absprachen, aus denen etwa Anwesenheitszeiten oder Arbeitsstunden hervorgingen.

Stattdessen habe Schmidt auf seine Anwesenheit bei Sitzungen mit der Geschäftsführung verwiesen und ein paar Messe-Fotos eingereicht. Da sei aber nicht erkennbar, was genau er dort nun getan habe und ob dies in seiner Eigenschaft als Minijobber, Berater oder Mit-Gesellschafter geschah.

Das liege ja nur daran, dass er da eben einfach so einen 08/15-Standardvertrag erhalten habe und der Arbeitgeber ihm dann eben andere Aufgaben zugewiesen habe, versucht sich Schmidt zu verteidigen. Doch am Ende muss er sein Ansinnen zurückziehen. Entschieden wird hier nur über die fristlose Kündigung. Nicht darüber, welche Vorwürfe berechtigt sind und wer sie äußern darf.

Es wird nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung sein. In einem weiteren Verfahren geht es um die Einziehung und Weiterveräußerung von Schmidts Gesellschafteranteilen. Und das Schiedsgericht der Partei wartet ja auch noch.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 180 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

0 Kommentare