IS-Kämpfer in Syrien: Wo sind die Deutschen aus dem IS-Lager al-Hol?
Mit der Auflösung des Lagers durch die syrische Regierung verloren sich die Spuren. Doch einige Hinweise auf den Verbleib der IS-Kämpfer gibt es nun.
Es gab in Nordostsyrien ein Flüchtlingslager, das zum Schreckensbild der Kurd*innen wurde: al-Hol. In einem Teil dieses Lagers, dem Annex, lebten Frauen und Kinder von sogenannten Foreign Fighters unter sich. Foreign Fighters, das sind IS-Kämpfer aus aller Welt. Bewacht wurden sie von kurdischen Sicherheitskräften. Das Lager war von Radikalisierung, Gewalt, Mangel an Bildung geprägt, Krankheiten verbreiteten sich schnell.
Die Internierten wurden von den Sicherheitskräften sowie von der internationalen Gemeinschaft als Bedrohung wahrgenommen, selbst die Jugendlichen, die wegen der Sorge vor Radikalisierung durch die Familie teilweise von ihren Familienmitgliedern getrennt wurden.
Die meisten Foreign Fighters selber, also die mutmaßlichen IS-Kämpfer aus aller Welt, auch aus Deutschland, harrten in Zellen von kurdischen Gefängnissen in Rojava aus.
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Als die neue Regierung im Januar 2026 die Kontrolle über die kurdischen Flüchtlingslager und Gefängnisse übernahm, mehrten sich die Meldungen über entflohene Bewohner*innen. Die syrische Regierung verkündete wenige Tage später, einen Teil von ihnen wieder gefasst zu haben. Doch wo sind die deutschen Frauen und Kinder jetzt? Und wo ihre Männer, die deutschen ehemaligen IS-Kämpfer?
Rückholaktion durch Deutschland nicht geplant
Das Auswärtige Amt schreibt auf Nachfrage, die Bewohner*innen von al-Hol seien im Februar von der syrischen Regierung in ein weiteres Flüchtlingslager nahe Aleppo, Ak Burhan, gebracht worden. Ob sich die deutschen Frauen und Kinder gerade dort aufhalten, ist unklar. Zu einer konkreten Nachfrage äußerte sich die Behörde nicht.
In die Verlegung aus al-Hol sei die Regierung weder eingebunden noch im Vorfeld informiert gewesen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die deutschen Behörden klargemacht, dass eine Rückholaktion nicht geplant war. Die Rückkehr der Frauen und Kinder sei nur auf freiwilliger Basis und nach einer Überprüfung möglich. In den letzten Jahren sind über 100 Frauen und Kinder aus Nordostsyrien zurückgekehrt, mehrere wurden dann in Deutschland angeklagt.
Mutmaßliche Ex-IS-Kämpfer, die sich in Haftanstalten befanden, sind hingegen in Irak gelandet. Dorthin soll ebenfalls eine „niedrige zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger“ abtransportiert worden sein. Unter welchen Umständen sie sich dort befinden, ist unklar. Bislang haben die Deutschen keine konsularische Hilfe bekommen. „Anfang März wurde das Personal der Botschaft in Bagdad aufgrund der aktuellen Sicherheitslage aus Irak temporär nach Deutschland verlegt“, schreibt dazu das Ministerium. Inzwischen sei ein Teil des Personals zurückgekehrt und bemühe sich um Zugang.
Die irakische Justiz hat Strafverfahren angekündigt. Fast 6.000 IS-Verdächtige hatte Syriens Nachbarland auf Druck der USA im Februar aufgenommen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch haben den Vorgang indes kritisiert. Irakische Gefängnisse seien überfüllt und das Risiko von Folter, Verschwindenlassen und unfairen Prozessen sei hoch. Massenverfahren hatten in Irak zuletzt 2019 stattgefunden. Einige Verdächtige wurden damals nach zehn Minuten ohne Rechtsbeistand zum Tode verurteilt, teilweise aufgrund von Aussagen, die unter Folter entstanden waren.
Kinderrechte müssen eingehalten werden
Christoph Safferling, Strafrechtsprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg, erklärt, laut humanitärem Völkerrecht bestehe keine Verpflichtung, Staatsbürger*innen zurückzunehmen, die Verbrechen im Ausland begangen haben. Es sei denn, sie werden des Landes verwiesen. Pflicht sei indes, konsularischen Beistand zu leisten und sich darum zu bemühen, dass Kinderrechte eingehalten werden.
Letta Tayler, Expertin für Antiterrorismus bei Human Rights Watch, findet, Länder wie Deutschland sollten ihre Staatsbürger in die Heimat zurückführen, sofern diese es wünschen, und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen. Gleichzeitig sollte Irak so unterstützt werden, dass es die Inhaftierten adäquat versorgen und fair verurteilen kann. „Andernfalls laufen die Überstellungen nach Irak Gefahr, nichts weiter als ein Abgleiten von einem schwarzen Loch ins nächste zu sein.“
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