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Verfassungsänderung in UngarnMagyar erhöht die Hürden gegen Orbán

Die Amtszeit des Ministerpräsidenten wird auf acht Jahre begrenzt, was rückwirkend für Viktor Orbán gilt wie künftig für Amtsinhaber Péter Magyar.

Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

Mit einer klaren Mehrheit von 135 zu 50 hat Ungarns Parlament eine Verfassungsänderung verabschiedet, die dem früheren Ministerpräsidenten Viktor Orbán den Weg zurück ins höchste Regierungsamt dauerhaft versperrt. Es gab sechs Enthaltungen. Nach Jahren solcher Änderungen durch Orbán war es nun erstmals dessen Nachfolger Péter Magyar, der die 16. Verfassungsänderung durchsetzte.

Die neue Regelung besagt: Wer das Regierungsamt über einen Gesamtzeitraum von acht Jahren oder länger geführt hat, scheidet als künftiger Kandidat aus. Orbán regierte von 1998 bis 2002 sowie von 2010 bis 2026 und liegt mit insgesamt 20 Jahren an der Macht weit jenseits der neuen Grenze.

Orbán bezeichnet das Gesetz auf seinen Social-Media-Kanälen als gezielt gegen ihn gerichtetes „Lex Orbán“. Seine Partei Fidesz warf der Regierung zudem vor, gegen das Rückwirkungsverbot zu verstoßen, da vergangene Amtszeiten in die Berechnung einfließen. Antragsteller Márton Melléthei-Barna der Regierungspartei Tisza hielt dagegen: Die Regel greife nicht in vergangene Rechtsverhältnisse ein, sondern begrenze ausschließlich künftige Möglichkeiten.

Eine Amtszeitbegrenzung war eines von Magyars zentralen Wahlkampfversprechen. Auch er selbst ist davon künftig betroffen. Amtszeitbegrenzungen für Regierungschefs sind in Europa ungewöhnlich. Noch steht eine Wahlrechtsreform aus, denn das jetzige von Orbán zugeschnittene System begünstigt die jeweils stimmenstärkste Partei massiv. Ob Magyar das Wahlrecht normalisieren und damit seine eigene Macht weiter begrenzen wird, ist noch offen.

„Schutz christlicher Kultur“ bleibt in der Verfassung

Für Kritik sorgte eine weitere Reform: Ursprünglich sollte ein Verfassungspassus entfallen, der sowohl den Schutz christlicher Kultur verankert als auch die Existenz des sogenannten Amtes zum Schutz der Souveränität absichert. Fidesz-Politiker interpretierten das jedoch als Angriff auf christliche Werte und übten heftige Kritik. Magyar, selbst ein Konservativer, lenkte ein und schlug vor, den kulturellen Schutzauftrag im Text zu belassen und nur den institutionellen Teil zu streichen. In dieser Form passierte die Änderung das Parlament.

Die betroffene Behörde war Ende 2023 als Instrument gegen Medien und Zivilgesellschaft geschaffen worden. Die beschlossene Verfassungsänderung liegt nun zur Unterzeichnung bei Staatspräsident Tamás Sulyok, den Magyar mehrmals als „Marionette Orbáns“ bezeichnete. Dieser könnte sie ans Parlament zurückverweisen, wo die Tisza-Mehrheit jedoch in der Lage wäre, sie erneut zu beschließen und damit in Kraft zu setzen.

Wenige Tage zuvor hatte Fidesz seinen Parteitag abgehalten, bei dem Orbán ohne Gegenkandidaten als Vorsitzender für ein weiteres Jahr bestätigt wurde. Nur acht Delegierte enthielten sich. In seiner Rede analysierte Orbán die Gründe des Wahldesasters offen: strategische Fehlentscheidungen, eine unterschätzte Mobilisierungskraft der Gegenseite und ein massiver Vertrauensverlust bei jüngeren Wählerinnen und Wählern. Die Partei soll bis zum Herbst strukturell neu aufgestellt werden, um oppositionelle Arbeit effektiv leisten zu können. Aus den eigenen Reihen kam jedoch Kritik: Der Parteitag habe keinen Raum für echte inhaltliche Auseinandersetzung geboten.

Rückabwicklung der Orbán-Jahre schreitet rasch voran

Die Rückabwicklung der Orbán-Jahre schreitet rasch voran: So sieht ein Gesetzespaket der neuen Regierung die Auflösung jener Vermögensverwaltungsstiftungen vor, die unter Orbán mit staatlichen Mitteln aufgebaut wurden – die meisten bis Ende August 2026, Hochschuleinrichtungen bis Mitte 2027.

Das Mathias Corvinus Collegium (MCC), das üppigst finanzierte Aushängeschild von Orbáns Kulturpolitik, sagte nun sein jährliches Festival ab und kündigte an, als private Stiftung weiterzuarbeiten. Das Brüsseler Büro des MCC wurde zudem aus dem EU-Lobbyregister gestrichen, weil es seine Finanzquellen nicht offengelegt hatte. Damit verliert die Organisation den Zugang zu den entscheidenden offiziellen Kanälen und Privilegien der EU-Institutionen.

Doch die größten Brocken sind weiter offen. Den Aufforderungen eines freiwilligen Rücktritts leistete Präsident Sulyok, der im Februar 2024 von Orbáns Parlamentsmehrheit ins Amt gehoben wurde, bisher nicht Folge. Ob Magyar durchgreifen und eine Absetzung Sulyoks vornehmen wird, ist noch offen. Juristisch wäre dies wohl möglich, politisch aber denkbar heikel. Ein schnelles Ende dieser Auseinandersetzung ist nicht in Sicht.

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