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AfD-Polizist in Sachsen-AnhaltMit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?

Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen Äußerung auf.

Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“, erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt, der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das „Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des 59-Jährigen: Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden, bei der Stichwahl am 28. Juni. Dass Arendt der erste Landrat für die rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich: Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent.

Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist. Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. Weil er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat.

Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren. Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im Polizeidienst.

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Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete, am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über Po­li­zei­prak­ti­kan­t*in­nen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die K*na­ken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete.

300 Euro für rassistische Bemerkung

Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später, am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen.

Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor.

Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob im Dezember 2024 die Disziplinarverfügung tatsächlich auf. Die Begründung: Die Äußerung im Dienst sei zwar „nicht akzeptabel“, sie sei aber „durch eine gewisse Spontaneität aufgrund der Ignorierung seiner Wortmeldung und einem angespannten Verhältnis zu seinem Vorgesetzten geprägt“ gewesen. Auch waren Praktikanten, die sich hätten direkt angesprochen oder beleidigt fühlen können, in der Dienstberatung nicht anwesend. Das Disziplinarverfahren an sich habe bereits bei Arendt einen „spürbaren Eindruck hinterlassen“, er zeige sich einsichtig und habe danach das Revier gewechselt. Die Verfügung sei damit nicht mehr nötig.

Fragwürdige Gerichtsentscheidung

Die zuständige Polizeiinspektion Halle äußerte sich zu dem Vorgang auf taz-Anfrage nicht, da es um eine interne personalrechtliche Angelegenheit und „schutzwürdige Interessen des Beamten“ gehe. Auch das Innenministerium Sachsen-Anhalt wollte den Vorgang aus diesen Gründen nicht kommentieren.

Arendt selbst wollte sich auf taz-Anfrage ebenfalls nicht zu dem Vorfall äußern. Aber er bestätigte der taz, dass er in der Folge das Polizeirevier Merseburg verließ und zur Polizei nach Halle wechselte – nach seiner Auskunft auf eigenen Wunsch.

Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Goethe-Universität Frankfurt, spricht im Fall Uwe Arendt von einer „in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlichen Konstellation“. Es sei „sehr selten, dass in größeren dienstlichen Besprechungsrunden so offen rassistische Äußerungen gemacht werden“, sagte Singelnstein der taz. Darin zeige sich „ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Denn offenbar wurde davon ausgegangen, dass die Kollegen die Äußerungen teilen.“

Und Singelnstein betont: Die Strafanzeige des Vorgesetzten gegen Arendt entspreche dem konsequenten Einschreiten, das nach einem derart gravierenden Vorfall geboten sei. „Offensichtlich gibt es Polizeibeamte, die dieses Verhalten zu Recht beunruhigt und als nicht polizeiwürdig ansehen.“ Umso mehr sei es „äußerst befremdlich“, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg die Disziplinarverfügung am Ende aufhob, so Singelnstein. Das Disziplinarrecht bewerte rassistische Äußerungen eines Beamten in einer Dienstbesprechung regelmäßig als schwerwiegendes Dienstvergehen. Solche Äußerungen verletzten „in mehrfacher Hinsicht beamtenrechtliche Pflichten“.

Mangelnde Verfassungstreue?

Auch wenn die rassistische Äußerung von Uwe Arendt am Ende keine disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten hatte, wirft der Vorfall dennoch die Frage auf: Kann jemand, der so über Menschen mit Migrationsbiografien in größerer Runde spricht, ein Landrat für alle 186.000 Ein­woh­ne­r:in­nen des Saalekreises sein? Zumal als Funktionär einer Partei, die das Landesamt für Verfassungsschutz seit Jahren als gesichert rechtsextrem einstuft?

Die Frage könnte auch rechtlich noch relevant werden, sollte Arendt tatsächlich die Wahl gewinnen. Denn Land­rä­t*in­nen sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Das Innenministerium erklärte, die Prüfung der Verfassungstreue sei Aufgabe des jeweiligen Wahlausschusses vor einer Wahl und des Kreistags nach der Wahl. Die reine Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei alleine reiche rechtlich nicht aus, um eine fehlende Verfassungstreue zu begründen, erklärte das Ministerium allgemein. Dafür bräuchte es weitere Verfehlungen. Arendts rassistischer Vorfall im Polizeirevier könnte eine solche sein.

Welche Informationen dem Wahlausschuss und dem Kreistag des Saalekreises über Arendt vorlagen, ist unklar. Seit den Kommunalwahlen 2024 stellt die AfD zwar die stärkste Fraktion im Kreistag, die Mehrheit der Abgeordneten aber kommt aus Parteien des demokratischen Spektrums.

Der Fall Uwe Arendt fand am Ende noch anderweitig Widerhall: Er wurde vom Innenministerium Sachsen-Anhalt in einer Auflistung von 33 rechtsextremen Vorfällen von Polizeikräften in Sachsen-Anhalt zwischen 2017 und 2022 aufgenommen. Die Zahlen lieferte das Ministerium als Antwort auf eine Anfrage der parteilosen Landtagsabgeordneten Henriette Quade im Juni 2023. Auch dort heißt es über den Vorfall am 14. Juli 2022: „Rassistische Äußerung im Kollegenkreis über Praktikanten mit ausländischen Wurzeln“.

Uwe Arendt, der in seinem Wahlkampf auch vom AfD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Ulrich Siegmund, und dem Parteiradikalen Hans-Thomas Tillschneider unterstützt wird, bekräftigt in seinen Videos dagegen, er wolle Landrat werden. Er wolle das regionale Demokratienetzwerk „dichtmachen“, und raunt, man solle keinesfalls per Brief wählen. In der Stichwahl tritt er gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Sven Czekalla an. Über die taz-Anfragen zu seiner rassistischen Äußerung beschwerte sich Arendt doppeldeutig: „Offensichtlich stören sie meine Wahlerfolge erheblich. (sic)

Inzwischen hat Arendt aber auch neues Ungemach. In einem Video, das er später wieder offline nahm, filmte sich der Polizist am Steuer eines Autos nach einem Wahlkampftermin – fahrend ohne Anschnallgurt. Die Polizeiinspektion Halle (Saale) bestätigte der taz, dass deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arendt eingeleitet wurde. Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt kümmere sich nun um den Fall.

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