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Gesundheit und Behinderung„Ich kann es mir nicht leisten, unpolitisch zu sein“

Ärztlich gut versorgt zu werden ist für Lisa Lebuser nicht selbstverständlich. Sie nutzt einen Rollstuhl – und viele Arztpraxen sind für sie unzugänglich.

Jasmin Kalarickal

Aus Berlin

Jasmin Kalarickal

Der Weg zum Arzt ist für Lisa Lebuser zunächst einmal eine große Rechercheaufgabe. Welche Arztpraxis barrierefrei erreichbar ist, welche nicht, das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. „Du musst dich von A nach B durchtelefonieren, es ist quasi ein halber Job obendrauf“, sagt Lebuser.

Nicht auf jeder Homepage sind Informationen dazu verfügbar. Oder die Angaben sind nicht zuverlässig: „Ich bin mal zu einer Praxis gefahren, bei der stand, dass es dort einen Aufzug gibt.“ Vor Ort musste sie dann leider feststellen, dass der Aufzug nur über Treppen erreichbar war. Für Lebuser, die im Rollstuhl sitzt, hieß das: Wieder nach Hause fahren.

Lebuser kann viele dieser Geschichten erzählen. Denn was für Arztpraxen gilt, gilt ebenso für Cafés, Kinos, Busse, Bahnen und Behörden oder auch die Wohnungssuche. Deutschland hat in puncto Inklusion und Barrierefreiheit enormen Nachholbedarf. Mit dieser Realität muss die 38-Jährige schon ihr Leben lang umgehen. Nur zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei. Für die Privatwirtschaft gelten nur wenig Regeln – und das betrifft insbesondere auch die Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weisen unter den aktuell aktiven Arztpraxen und ambulanten Einrichtungen (Stichtag: 30. Juni 2025) 64 Prozent kein einziges Merkmal von Barrierefreiheit auf. Bei den psychologischen Praxen sind es 75 Prozent. Selbst bei den physiotherapeutischen Praxen, die darauf ausgerichtet sind, Bewegungseinschränkungen zu verbessern, sind laut Angaben des GKV-Spitzenverbands nur 39 Prozent barrierefrei oder rollstuhlgerecht. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Bloß nicht zu viel Aufwand

Die aktuell von Schwarz-Rot geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die Privatwirtschaft zu mehr Inklusion zu verpflichten. Doch der von der Bundesregierung vorgelegte Kabinettsentwurf verzichtet genau darauf. Unternehmen werden formal zwar dazu verpflichtet, Barrieren abzubauen, aber nur wenn es „keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt. Als solche zählen laut Entwurf „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen“. Am Montag findet zu dem geplanten Gesetz eine Anhörung von Ex­per­t:in­nen im Bundestag statt.

Reform und Protest

Das Gesetz: Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Am 22. Juni hört dazu der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Ex­per­t*in­nen an.

Der Protest: Eine Gruppe behinderter Ak­ti­vis­t*in­nen ruft an diesem Tag von 14 bis 17 Uhr zu Protesten vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin auf. Die Ak­ti­vis­t*in­nen René Schaar und Sabrina Lorenz haben zudem eine Petition gestartet, um die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. (jak)

Eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2020, die explizit die gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung von Frauen mit Behinderung untersuchte, kam zu dem Ergebnis, dass die Versorgungslage bundesweit unzureichend ist. Nur selten geben Praxen alle relevanten Informationen an. Denn barrierefrei bedeutet für eine Frau im Rollstuhl etwas anderes als für eine Frau mit einer Seh- oder Hörbehinderung oder kognitiver Beeinträchtigung.

Es geht nicht nur um den Zugang zur Praxis, sondern zum Beispiel auch darum, ob die Untersuchungsstühle für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Ob Umkleidekabinen und Toiletten groß genug, ob Lichtsignale, akustische Signale oder Informationen in leichter Sprache vorhanden sind.

Dass Lebuser mühsam Informationen zusammentelefonieren muss, ist teils von den Praxen selbst so gewollt. Manche In­ha­be­r:in­nen von barrierearmen Praxen, die in der Studie befragt wurden, wollten Informationen zur Barrierefreiheit bewusst nicht den Arztauskunftsdiensten mitteilen, weil sie eine zu hohe Inanspruchnahme fürchteten. Die Behandlung von Frauen mit Behinderung sei häufig mit einem zeitlichen und personellen Mehraufwand verbunden, der nicht speziell vergütet werde, argumentierten sie.

Stufen, Türen, Stühle

Dass Lisa Lebuser, die gerade schwanger ist, eine gynäkologische Praxis in der Nähe ihres Wohnortes gefunden hat, ist deshalb nicht selbstverständlich. „Das war ein Glückstreffer“, sagt sie. Die Praxis wurde ihr vom Querschnittszentrum Hamburg empfohlen. Der Untersuchungsstuhl dort lasse sich weit herunterfahren und man müsse „die Beine nicht kompliziert in diese Schalen legen.“ Lebuser braucht keinen Lifter, um in den Untersuchungsstuhl zu kommen.

„Hätte ich eine stärkere Behinderung, wäre die Praxis auch nicht geeignet“, sagt sie. Außerdem kann sie die Toilette dort nicht nutzen. Diese sei zwar stufenlos, aber für sie zu klein: „Da kriege ich die Tür hinter mir nicht zu.“ Die bei Schwangeren regelmäßig nötigen Urinproben bringt Lebuser deshalb von zu Hause mit.

Mittlerweile hat Lebuser die wichtigsten Ärz­t:in­nen für sich gefunden. Dennoch begegnen ihr immer wieder Hindernisse. In der Kinderwunschklinik, in der sie war, war zwar der Untersuchungsstuhl für sie gut nutzbar, aber der OP-Tisch für die Eizellentnahme nicht ausreichend höhenverstellbar. „Die waren nicht darauf eingestellt, dass Menschen im Rollstuhl vielleicht auch ein Kind wollen“, sagt sie. Da sehe sie aber eher die Hersteller von Praxisausstattungen in der Pflicht.

Auch defekte Fahrstühle seien für sie ein wiederkehrendes Problem. Erst neulich sei bei ihrem Hausarzt der Fahrstuhl kaputt gewesen, als sie sich eine Überweisung abholen wollte. Das habe dann ihre Schwiegermutter für sie erledigt. Wäre Lebuser akut krank gewesen, hätte sie ins Krankenhaus fahren müssen.

Mehrfach von der UN gerügt

Lange hat Lebuser in Wohnungen gewohnt, die zwar stufenlos, aber nicht rollstuhlgerecht waren. „Ich bin relativ fit und habe einen kleinen Rollstuhl. Deswegen ging das.“ Heute lebt sie gemeinsam mit ihrem Mann in einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss. Gerade jetzt in der Schwangerschaft merke sie, „dass Stützgriffe am Klo schon was wert sind“.

Die UN hat Deutschland mehrfach dafür gerügt, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die hier seit 2009 in Kraft ist, nicht ausreichend umzusetzen. Bislang hatte das aber keine Folgen. Die UN-BRK soll eigentlich sicherstellen, dass Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Immer wieder wird der unzureichende Status Quo in Deutschland mit angeblich zu hohen Kosten begründet.

Lisa Lebuser kann diese Argumente aus der Privatwirtschaft und den wirtschaftsnahen Parteien nicht nachzuvollziehen. Andere Länder würden es ja auch besser hinkriegen. „Vor Trump sind wir einmal im Jahr in die USA geflogen – als Urlaub von Barrieren“, sagt sie. Denn dort ist Barrierefreiheit schon seit vielen Jahren verpflichtend. Sie sei einmal in den Universal Studios gewesen, da habe jede Achterbahn einen Aufzug und einen Spezialeingang für Rollstuhlfahrer:nnen.

Lebuser kämpft deshalb hierzulande als Aktivistin für Verbesserungen. „Als Frau im Rollstuhl kann ich es mir nicht leisten, unpolitisch zu sein“, sagt sie. Gemeinsam mit ihrem Mann David Lebuser hat sie die gemeinnützige Organisation Sit'n'Skate in Hamburg gegründet, die Rollstuhl-Skate-Workshops für Kinder und Jugendliche anbietet. Lebuser geht es dabei nicht nur um Bewegung und Selbstermächtigung, sondern auch darum, die Sicht auf Menschen, die im Rollstuhl sitzen, zu verändern. „Ich will auch Vorbild sein“, sagt sie – trotz aller Barrieren, die ihr in den Weg gelegt werden.

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