Abstimmung im EU-Parlament: Union und AfD wollen Pharmakonzerne entlasten
CDU-Europaabgeordnete fordern zusammen mit der AfD die EU-Kommission auf, den Gewässerschutz zurückzufahren. Lob gibt's von der Pharmalobby.
Konservative, Rechte und extrem Rechte im EU-Parlament haben die EU-Kommission aufgefordert, eine ambitionierte Wasserschutzregel abzuschwächen. Mit der sogenannten Kommunalbwasserrichtlinie, abgekürzt als „Karl“ bekannt, sollen sogenannte Mikroschadstoffe aus dem Abwasser geholt werden, darunter auch Ewigkeitschemikalien (PFAS).
Im Kern geht es bei Karl darum, dass Pharma- und Kosmetikkonzerne die Verbesserung von Kläranlagen mitbezahlen sollen, „Herstellerverantwortung“ genannt. Denn Karl verpflichtet Klärwerke, die das Abwasser von mehr als 150.000 Menschen säubern, zu einer neuen, vierten Reinigungsstufe, die Mikroschadstoffe und PFAS aus dem Wasser filtern soll.
Damit Verbraucher*innen die entstehenden Baukosten nicht durch steigende Abwassergebühren tragen müssen, sollen Pharma- und Kosmetikkonzerne 80 Prozent beisteuern. Dagegen wehrt sich die entsprechende Lobby. Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Stadtwerke vertritt, sind dafür.
Das EU-Parlament hat sich nun dafür ausgesprochen, die Herstellerverantwortung so lange auszusetzen, bis die Auswirkungen der Richtlinie „umfassend überprüft“ sind. Dafür stimmte ein großer Teil der konservativen EVP inklusive der Unionsabgeordneten sowie die drei Fraktionen rechts der EVP, darunter auch die meisten AfD-Abgeordneten im EU-Parlament. Gegen die Aufweichung von Karl stimmten vor allem Sozialdemokrat*innen, Grüne und Linke.
Die Bundesregierung verzögert die Umsetzung
Ohne die Herstellerverantwortung „landet die Rechnung allein bei Kommunen, Verbrauchern und dem Mittelstand“, warnt Karsten Specht vom VKU. „Kosmetik- und Pharmaunternehmen müssen sich an den Kosten für die Entfernung jener Mikroschadstoffe im Abwasser beteiligen, die aus ihren Produkten stammen.“ Mitten im laufenden Umsetzungsprozess dürfe nicht gebremst werden, ohne erweiterte Herstellerverantwortung dürfe es keine Verpflichtung zur vierten Reinigungsstufe geben, forderte Specht.
In der EU ist die Kommunalabwasserrichtlinie inklusive Herstellerverantwortung schon verabschiedet, damals noch mit Unterstützung der EVP. Bis Ende Juli 2027 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht aufnehmen. Die Bundesregierung zögert aber noch.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mahnte, Karl müsse „praxistauglich“ umgesetzt werden. Der Branchenverband „Pharma Deutschland“ sieht die Ministerin als Verbündete: „Mit Frau Warken gibt es nun eine weitere gewichtige Stimme aus den Mitgliedstaaten, die die Unzulänglichkeiten und Nebenwirkungen der Kommunalabwasserrichtlinie in den obersten Gremien der Europäischen Union anspricht“, sagt Jörg Wieczorek, Vorsitzender von Pharma Deutschland. Die Herstellerverantwortung gefährde notwendige Investitionen in Produktion und Versorgungssicherheit.
CDU-Politiker: „Zuerst alle entscheidenden Fragen klären“
Der EVP-Abgeordnete Oliver Schenk (CDU) sagte nach der Abstimmung, Europa dürfe „keine Entscheidungen treffen, deren Folgen für Patienten, Gesundheitssysteme und Unternehmen nicht ausreichend geprüft wurden“. Die Einführung der vierten Reinigungsstufe sei richtig, zuvor müssten alle entscheidenden Fragen geklärt werden.
Schenk befürchtet insbesondere, dass die Produktion von Generika – Medikamente, deren Patente ausgelaufen sind – durch die Herstellerverantwortung zu teuer wird. „Wenn die zusätzlichen Belastungen dazu führen, dass sich die Produktion bestimmter Generika nicht mehr rechnet, drohen Marktrücknahmen und eine weitere Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Produktionsstandorten“, warnt er. Specht vom VKU sagt jedoch, Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit seien „derzeit auch nicht erkennbar“.
Jutta Paulus, Grünen-Abgeordnete im Europaparlament nennt den Beschluss ein „Geschenk an die Pharma- und Kosmetiklobby“. Bei angespannter Kassenlage in den Gemeinden seien es die Gebührenzahler, die am Ende zahlen müssen. „Wer so handelt, verrät das Verursacherprinzip und die Interessen der Kommunen.“
Das EU-Parlament kann Karl nicht allein abschaffen, sondern nur die EU-Kommission auffordern, die Richtlinie zu überarbeiten. Ob das geschieht, ist noch unklar.
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