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Menschenrechtsanwältin über Ebola Klage„Das ist ein Rückschritt bei Kenias Rechtsstaatlichkeit“

Die USA wollen in Kenia ein Ebola-Quarantänezentrum nur für US-Bürger aufbauen. Ein Gericht stoppte das Vorhaben – doch Kenias Regierung hält daran fest.

Simone Schlindwein

Interview von

Simone Schlindwein

taz: Frau Mbagathi, wie haben Sie von den Plänen erfahren, dass die US-Regierung in Kenia eine Ebola-Quarantäneeinrichtung nur für US-Bürger errichten will?

Nora Mbagathi: Wir haben davon aus den US-Medien erfahren. Das Schockierende war, dass wir dann erst mal lange von der kenianischen Seite gar nichts dazu gehört haben. Wir sahen relativ schnell die Gefahr, dass es bei den Entscheidungsprozessen an Transparenz mangelt. Die andere Gefahr liegt darin, dass es viel schwieriger wird, das Projekt wieder zu stoppen, sobald erst mal etwas gebaut wurde. Deswegen sind wir gleich, nachdem wir das Ende Mai erfahren haben, vor Gericht gezogen.

taz: Wogegen genau haben Sie Klage erhoben?

Mbagathi: Es ist eine Verfassungsklage. Konkret geht es darum, dass Kenianer nicht gefährdet werden dürfen und dass allen Menschen in Kenia das Recht auf Leben garantiert wird. Der Hauptfokus der Klage liegt aber auf der mangelnden Transparenz des Entscheidungsprozesses. Wir sind keine Organisation, die spezialisiert ist auf Epidemiebekämpfung und wir sind generell auch für internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ebola. Aber wir haben Rechte in der Verfassung festgeschrieben, die sicherstellen sollen, dass solche Vereinbarungen auch im Interesse der Kenianer getroffen werden. Wir haben gefordert, dass die Regierung ihre Risikoanalyse offenlegt, die sie ja gemacht haben muss, bevor so eine Einrichtung überhaupt aufgebaut werden kann.

Im Interview: Nora Mbagathi

ist Leiterin des Katiba Instituts in Kenia, einer Menschenrechtsorganisation, die sich für die verfassungsmäßigen Rechte einsetzt. Sie hat ein Eilverfahren angestrengt, um das Ebola-Behandlungszentrums zu stoppen, welches die US-Regierung in Kenia exklusiv nur für ihre eigenen Staatsbürger bauen will.

taz: Welche Regierungsinstitutionen haben über diesen Deal eigentlich entschieden?

Mbagathi: Das wissen wir nicht. Das ist Teil des Problems. Wir haben etwa vor Gericht gefragt, welche Rolle das Parlament gespielt hat. Wir haben das Gericht darum gebeten, dass es die Regierung auffordert, den Entscheidungsprozess offenzulegen. Die Regierung beruft sich darauf, dass alles auf einer älteren existierenden Vereinbarung mit den USA basiere. Obwohl das Gericht die Regierung in seiner ersten Entscheidung angewiesen hat, die Vereinbarung offenzulegen, hat sie es bislang nicht getan.

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taz: Wie genau ist das Verfahren bislang abgelaufen?

Mbagathi: Beim ersten Gerichtstermin Ende Mai wurde entschieden, dass die Bauarbeiten gestoppt werden müssen, bis die Sache geklärt ist. Anfang Juni erschien die Regierungsseite erst gar nicht zum Gerichtstermin. Das Gericht hat dann noch einmal darauf beharrt: Die Vereinbarungen zwischen Kenia und den USA können nicht weiter umgesetzt werden. Es sei nicht erlaubt, amerikanischen Ebola-Patienten nach Kenia zu bringen.

taz: Es gibt Indizien dafür, dass die Amerikaner dennoch weiterbauen – es landen derzeit viele US-Maschinen auf dem Luftwaffenstützpunkt nahe Kenias Hauptstadt Nairobi, wo das Behandlungszentrum errichtet werden soll. Sie liefern weiter Ausrüstung.

Mbagathi: Das Problem war zunächst, dass wir nicht genug Beweismaterial hatten. Dann hat die New York Times Quellen aus dem US-Militär zitiert, die besagen, dass weitergebaut wird, auch, weil die kenianische Regierung die USA nicht gebeten hat, aufzuhören. Sprich: Die Amerikaner sagen: „Wir sind gebunden an das, was Kenias Regierung sagt, aber nicht an das, was die kenianischen Gerichte sagen.“ Die US-Regierung hat offen zugegeben, dass sie weiß, dass das Gericht den Bau gestoppt hat. Als das zutage kam, haben wir vor Gericht gefordert, dass Gesundheitsminister Aden Duale zur Verantwortung gezogen werden soll. Erstaunlicherweise wurde er dann am Montag wegen Missachtung des Gerichts verurteilt, da der Bau fortgesetzt wurde.

taz: Welche Rolle spielt Kenias Präsident William Ruto? Er hatte klargestellt, den USA das Okay gegeben zu haben und sich damit über den Gerichtsbeschluss hinwegzusetzen.

Mbagathi: Seine Rolle ist überhaupt nicht klar, weil bislang nicht öffentlich ist, wie dieser Deal zustande kam. Aber es kann nicht sein, dass Präsident Ruto einfach sagt: „Die Amerikaner sind gute Partner und sie geben uns auch Geld und deswegen erlauben wir jetzt einfach dieses extrem riskante Projekt, das für Kenianer eigentlich keinen Sinn ergibt. Aber manchmal muss man seinen Freunden auch helfen.“ Wir sagen ganz klar: So funktioniert unsere Verfassung nicht!

taz: Was sagt das generell aus über die Demokratie in Kenia?

Mbagathi: Es gibt positive und negative Aspekte. Negativ ist klar die Tatsache, dass es keine Transparenz gibt und die Regierung die Entscheidung des Gerichts ignoriert. Das ist Teil eines größeren Rückschritts. Gleichzeitig würde ich sagen: Positiv finde ich, dass die kenianischen Gerichte durchaus noch starke und unabhängige Institutionen sind.

Taz: Vergangene Woche gab es Proteste gegen die Ebola-Einrichtung, die von Sicherheitskräften niedergeschlagen wurden. Dabei starben mindestens zwei Personen. Wogegen genau sind die Leute auf die Straßen gegangen?

Mbagathi: Wir waren nicht Teil der Proteste. Ich glaube nicht, dass sie sich hauptsächlich gegen die Amerikaner richteten, sondern eher gegen unsere Regierung, die so einen Deal eingeht und dann Gerichtsentscheide ignoriert. Das führt zu Frustration.

taz: Was schlussfolgern Sie aus dieser Angelegenheit?

Mbagathi: Wir sehen einen klaren Rückschritt in Kenia, was die Rechtsstaatlichkeit angeht. Aber genauso sehen wir das in den USA und in Europa. Demokratie- und Menschenrechtsbewegungen haben es weltweit zunehmend schwerer. Aber wir haben in Kenia auch Fortschritte gemacht. Unsere Verfassung, die 2010 eingeführt wurde, ist eine wichtige Errungenschaft. Sie ermöglicht es uns, vor Gericht zu ziehen und garantiert uns Schutzmechanismen, mit denen wir uns wehren können.

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