Gesetz zu Barrierefreiheit: Es reicht nicht mal für die Klapprampe
Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes lässt viele Barrieren bestehen. Aktivist:innen und Fachleute verlangen Nachbesserungen.
Im Regierungsviertel werden am Montagnachmittag fleißig Trillerpfeifen ausgeteilt. An die Auflage von maximal 90 Dezibel plant sich die Gruppe von rund 100 Demonstrierenden wohl nicht zu halten. Sie haben sich in direkter Sichtlinie zum Sitzungssaal E300 des Paul-Löbe-Hauses positioniert – wo allerdings die Rollläden heruntergefahren sind. Dort läuft parallel die Anhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), an der die Demonstrierenden vor dem Gebäude, sowie Expert:innen im Saal, scharfe Kritik äußern.
Die Regierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf im April beschlossen. Momentan verhandeln die Koalitionsparteien noch über die finale Fassung, die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Kabinettsentwurf in seiner jetzigen Form sei ein Spiegel der Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung als Kostenfaktor definiert, sagt Aktivistin und Sozialarbeiterin Sabrina Lorenz der taz. „Dabei sind wir genauso Kund:innen, Arbeitnehmer:innen und ein Teil der Gesellschaft, wie alle anderen auch.“ Dass sie den BGG-Entwurf nicht einfach hinnehmen möchten, haben zehn Aktivist:innen schon am Tag vorher mit einer Besetzung des Wirtschaftsministeriums gezeigt, die nachts von der Polizei geräumt wurde.
Der Kabinettsentwurf verpflichtet Betreiber:innen öffentlicher Gebäude und private Unternehmen grundsätzlich dazu, „angemessenen Vorkehrungen“ zu treffen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nur wird diese Pflicht für private Unternehmen noch im gleichen Paragrafen wieder abgeschwächt: Sie gilt nur, solange keine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ entsteht. Zu diesen Belastungen zählen laut Gesetzestext auch alle baulichen Veränderungen, die explizit von den „angemessenen Vorkehrungen“ ausgenommen sind.
Dabei ist es vollkommen egal, wie groß das Unternehmen ist und wie viel Geld die bauliche Maßnahme kostet. Selbst der Einbau eines elektronischen Türöffners oder einer klappbaren Rollstuhlrampe, wie sie online ab 200 Euro erhältlich ist, bleibt für jeden Großbetrieb freiwillig. Für öffentliche Gebäude sollen die Vorgaben zwar ohne diese Einschränkung gelten, die notwendigen Maßnahmen müssen aber erst bis 2045 – also in knapp zwei Jahrzehnten – umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung noch das Jahr 2035 als Frist vereinbart.
Den Preis zahlen 13 Millionen Menschen mit Behinderung
Der BGG-Entwurf verfehle die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, sagt Britta Schlägel vom Deutschen Institut für Menschenrechte bei der Anhörung. Im Zentrum der Kritik steht die pauschale Ausnahmeregelung für Unternehmen: Das Institut fordert, die entsprechende Passage aus dem Kabinettsentwurf zu streichen. Außerdem fehle im Gesetzestext eine wirksame Sanktionsregelung bei Verstoß gegen das BGG. Stand jetzt müssen private Unternehmen etwa keinen Schadensersatz zahlen.
Sabrina Lorenz, Aktivistin und Sozialarbeiterin
Die Privatwirtschaft ist bei der öffentlichen Anhörung unter anderem durch den Handelsverband Deutschland vertreten. Der Kabinettsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, heißt es in dessen Stellungnahme. Richtig sei, dass keine allgemeine Pflicht zur Barrierefreiheit geben soll, dass gegenüber privaten Unternehmen keine Ansprüche auf Schadensersatz vorgesehen sind und auch, dass auf eine kollektive Klagemöglichkeit verzichtet wird. Kritisiert werden die zusätzlichen bürokratischen Vorgaben, die mit dem Ziel des Bürokratieabbaus nicht vereinbar seien. Insgesamt vermeide der Gesetzentwurf aber weitgehend „unangemessene wirtschaftliche Belastungen“, resümiert der Handelsverband.
Sollte der Kabinettsentwurf in seiner jetzigen Fassung beschlossen werden, dürften solche wirtschaftlichen „Belastungen“ durch Inklusionsmaßnahmen in der Tat sehr gering ausfallen. Die Bundesregierung schätzt die entstehenden Kosten auf gerade mal 1,35 Millionen Euro im Jahr – für die gesamte deutsche Wirtschaft. Die rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland – sowie Verletzte, Alte und alle, die sonst auf leichten Zugang angewiesen sind – zahlen derweil den Preis einer weiteren verpassten Chance auf einklagbare Barrierefreiheit im Alltag.
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