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Rentenpläne der RegierungEin Kunstwerk mit leeren Stellen

Union und SPD loben die Arbeit der Rentenkommission und wollen deren Vorschläge komplett umsetzen. Aber es gibt noch einige offene Fragen.

Tobias Schulze

Aus Berlin

Tobias Schulze

Der Kanzler und die Sozialministerin klingen am Dienstag entschlossen: Die Rentenreform soll so kommen, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt. Die „einzelnen Maßnahmen greifen ineinander“, sagt Friedrich Merz, als er am Vormittag die Vorschläge der schwarz-roten Alterssicherungskommission entgegennimmt. Das Paket sei ein „Gesamtkonzept“ und es funktioniere auch nur als solches. Bärbel Bas legt noch einen drauf: Von einem „Gesamtkunstwerk“ spricht sie. Daran dürfe es „kein Rosinenpicken“ geben.

Aus 33 einzelnen Reformvorschlägen besteht das vermeintliche Kunstwerk. In den Grundzügen waren sie schon am Wochenende bekannt geworden, jetzt liegen sie auch detailliert ausgearbeitet vor. Unter anderem soll das Renteneintrittsalter gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung auch über 67 Jahre hinaus steigen. Eine verpflichtende Aktienrente für alle soll kommen, die sogenannte Rente mit 63 wegfallen. Dafür, so das Versprechen, soll die Rente an sich für die Zukunft sicher sein.

Die Vorschläge sind ausführlicher, konkreter und verbindlicher als viele erwartet hatten. Bas beschreibt am Dienstag treffend: Als Schwarz-Rot beschloss, die Rentenberatung in eine Kommission auszulagern, hätten viele gemunkelt, dass dabei kaum etwas herauskommen werde. Das Gremium habe aber „geliefert“. Die Mitglieder der Kommission selbst – Wis­sen­schaft­le­r*in­nen und drei Abgeordnete – betonen, wie sachlich und konsensorientiert die Arbeit gewesen sei.

Unabhängig von der Bewertung der einzelnen Vorschläge: Für die Verhältnisse dieser Koalition, in der bislang wenig reibungslos lief, ist der Prozess bis hierhin tatsächlich bemerkenswert konstruktiv verlaufen.

Noch viele Löcher zu stopfen

Beendet ist die Arbeit an der Reform für Schwarz-Rot allerdings noch lange nicht: Das Sozialministerium muss sich nun daran machen, die Vorschläge in konkrete Gesetzesentwürfe zu übersetzen. Nach der Sommerpause beginnen dann voraussichtlich die parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Und selbst wenn sich die Regierungsfraktionen an die Vorgabe halten sollten, am Paket nicht zu rütteln, bleibt noch genug zu diskutieren: Zu manchen Vorschlägen hat die Kommission Detailfragen offen gelassen, manche hängen zudem von Haushaltsentscheidungen ab und bei einem Teil haben auch noch andere Akteure mitzureden.

Offene Fragen gibt es zum Beispiel bei der Aktienrente. Ar­beit­ge­be­r*in­nen und Ar­beit­neh­me­r*in­nen sollen künftig zusätzlich Beitragssätze von je 1 Prozent zahlen, die dann durch die Rentenversicherung am Kapitalmarkt angelegt werden. Mit der Rendite soll künftig die reguläre gesetzliche Rente aufgestockt werden.

Es muss sich keine Bürgerin, kein Bürger Sorgen machen

Friedrich Merz möchte Zuversicht verbreiten

Das wird sich aber höchstens langfristig auszahlen. Übergangsweise soll es für Rent­ne­r*in­nen in den 2030ern und 2040ern deshalb einen Zuschuss aus Steuermitteln geben. Wie hoch der ausfallen muss und woher das Geld genau kommt? „Viele Details zu dem Vorschlag sind noch unklar“, heißt es in einer ersten Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung.

Das gilt auch für andere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die Rentenversicherung hat schon lange damit zu kämpfen, dass die Politik sie zu Ausgaben verpflichtet, denen keine entsprechenden Rentenbeiträge gegenüberstehen. Ein Beispiel ist die jüngst ausgeweitete Mütterrente, an der durch die neue Reform nicht gerüttelt werden soll. Zum Teil werden die Zusatzkosten aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen, zum Teil aber auch nicht.

Geld oder Leben? Oder beides?

Die Kommission empfiehlt nun, entsprechende Leistungen der Rentenversicherung „perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten“. Wo dieses Geld genau herkommen soll, ist ebenfalls nicht geklärt – zumal die Bundesregierung die Zuschüsse angesichts ihrer Sparzwänge eigentlich eher senken wollte.

Zudem ergeben sich Folgeprobleme aus der Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 in Verbindung mit einer steigenden Regelaltersgrenze: Was passiert mit Arbeitnehmer*innen, die mit Ende 60 ihren Beruf aus körperlichen Gründen nicht mehr ausüben können? Die Kommission empfiehlt Härtefallregelungen für Betroffene, die dann doch vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen könnten. Hier wird es stark auf die Ausarbeitung im Detail ankommen.

Und schließlich empfiehlt die Kommission auch noch, die betriebliche Altersversorgung auszubauen. Sie soll künftig „annähernd flächendeckend“ verbreitet sein. Wie der Weg dahin aussehen könnte, sollen jetzt aber erst mal die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, gemeinsam beraten.

Wirklich fertig ist die Rentenreform also noch lange nicht. Wer dem Bundeskanzler noch vertraut, kann sich dennoch zurücklehnen. Friedrich Merz beteuert am Vormittag bei der Präsentation der Kommissionsvorschläge schon mal: „Es muss sich keine Bürgerin, kein Bürger Sorgen machen.“

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