Mahnmal für verfolgte Zeugen Jehovas: „Verbeugung vor den Opfern des Nationalsozialismus“
Im Berliner Tiergarten ist das Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas eingeweiht worden. Es schließt eine Lücke im Gedenken.
epd/afp/taz | In Berlin ist ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas der Öffentlichkeit übergeben worden. „Es ist kein Denkmal für eine Institution“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch beim Festakt im Berliner Tiergarten: „Es geht um die Verbeugung vor den Opfern des Nationalsozialismus.“
Das Mahnmal ist eine fünf Meter hohe Bronzestele, die an einen Baumstamm erinnert. Es sei „ein Mahnmal für Empathie, ein Mahnmal für Toleranz“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Für die Feierlichkeiten im Tiergarten hatten sich nach Angaben der Organisatoren fast 1.000 Menschen angemeldet.
Der Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Uwe Neumärker, sagte, die Bundesregierung würdige „mit diesem Mahnmal den unglaublichen Mut, den Widerstand, der auch den Tod in Kauf nahm, und die große Mitmenschlichkeit der Zeugen Jehovas zwischen 1933 und 1945“. Der Beschluss für das Mahnmal wurde 2023 einstimmig vom Bundestag getroffen.
epd Die Zeugen Jehovas gehören zu den bekanntesten nicht kirchlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Nach eigenen Angaben waren bei der Glaubensgemeinschaft im Jahr 2025 im Schnitt weltweit rund neun Millionen Menschen aktiv. In Deutschland zählte die Gemeinschaft 2025 mehr als 175.000 Mitglieder. Die Zentrale befindet sich in Warwick (New York), die deutsche Leitung hat ihren Sitz in Berlin.
Die Bewegung geht auf den Prediger Charles Taze Russell (1852-1916) zurück. Russell gründete in den 1870er Jahren einen Bibelstudienkreis, der sich „Ernste Bibelforscher“ nannte. Ab 1879 gab er eine Zeitschrift heraus, die später den Titel „Der Wachturm“ erhielt.
Sein Nachfolger, Joseph Franklin Rutherford (1869-1942), verband die bisher losen Versammlungen in einer Organisation. Seit 1931 nennen sich die „Bibelforscher“ „Zeugen Jehovas“. „Jehova“ ist dabei eine Ableitung der hebräischen Bezeichnung „JHWH“ für Gott, wie sie unter anderem im Alten Testament vorkommt.
Im Nationalsozialismus verweigerten die Zeugen Jehovas aus religiösen Gründen den Hitlergruß, den Kriegsdienst und den Beitritt in Parteiorganisationen. Die Gemeinschaft wurde daher ab 1933 verboten. Insgesamt wurden Forschungen zufolge in der NS-Zeit mehr als 15.000 Frauen und Männer der Glaubensgemeinschaft inhaftiert. Etwa 4.500 kamen in Konzentrationslager. Sie wurden mit einem sogenannten „lila Winkel“ stigmatisiert. Mehr als 1.800 von ihnen starben.
Die Grundlage des Glaubens der Zeugen Jehovas ist eine eigene Bibelübersetzung. Sie wird wörtlich genommen und gilt als historisch und wissenschaftlich wahr. Im Mittelpunkt der Glaubensüberzeugung steht die Erwartung des Weltuntergangs, bei dem Gott alles „Böse“ ausrotten und nur die Zeugen Jehovas verschonen werde.
Die Zeugen Jehovas betrachten sich als einzig wahre Christen und praktizieren keine Ökumene. Weitere kirchliche Traditionen wie Weihnachten oder Kindertaufe finden ebenso keine Anwendung. Generell werden viele Feste, auch Geburtstage, nicht gefeiert.
Seit 2017 sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen Bundesländern anerkannt. Nach Angaben der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen werden Parteien und Gewerkschaften bei den Zeugen Jehovas kritisch gesehen, viele Jahrzehnte wurden auch Wahlen abgelehnt. Bluttransfusionen sind verboten.
Die Zentralstelle berichtet zudem von Druck auf die Mitglieder durch gefordertes hohes persönliches Engagement. Die Organisation sei zudem ein geschlossenes ideologisches System, das jedem Einzelnen seinen Platz zuweist.
Die Stiftung betonte, die Zeugen Jehovas hätten aus religiöser Überzeugung Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet. Sowohl den Hitlergruß, den Kriegsdienst als auch die Mitgliedschaft in Parteiorganisationen hätten sie verweigert.
„Sie wurden als sogenannte Kriegsdienstverweigerer hingerichtet. Oder sie kamen unter unmenschlichen Bedingungen in Haft ums Leben“, sagte Bundestagspräsidentin Klöckner in ihrer Rede. Sie erinnerte daran, dass das Grundgesetz in der Bundesrepublik die Glaubensfreiheit schützt. „Es schützt religiöse Minderheiten, gerade auch Minderheiten, deren Überzeugungen vielen auch fremd sind“, sagte Klöckner. „Und es schützt ebenso die Freiheit, einer Religionsgemeinschaft nicht anzugehören.“
Insgesamt waren den Angaben zufolge mehr als 15.000 Frauen und Männer der Glaubensgemeinschaft in der NS-Zeit inhaftiert. 4.500 kamen in Konzentrationslager und wurden dort mit einem „lila Winkel“ stigmatisiert. Mehr als 1.800 von ihnen wurden ermordet.
Ergänzung der bestehenden Mahnmale
Kulturstaatsminister Weimer erklärte, mit dem Mahnmal werde eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur geschlossen.
Das Denkmal ergänzt die bereits bestehenden Holocaust-Mahnmale am und im Berliner Tiergarten. Neben dem im Jahr 2005 eingeweihten Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas gibt es im Park auch das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das 2008 eingeweiht wurde und aus einer einzelnen Stele besteht.
Im Jahr 2012 wurde zudem südlich des Reichstags das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas eingeweiht. Es zeigt eine Rose in einem Teich und wurde von dem Architekten Dani Karavan entworfen. Dieser Gedenkort ist durch den geplanten Bau eines S-Bahn-Tunnels gefährdet.
In Planung ist ein weiteres Denkmal, das an die deutschen Verbrechen an Polinnen und Polen erinnern soll. Den Bau hatte der Bundestag 2025 beschlossen. Bis Anfang Oktober sollen über die Entwürfe der ausgewählten 25 Bewerber entschieden werden.
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