piwik no script img

Anschlag auf Magdeburger WeihnachtsmarktPsychogramm eines Attentäters

Das Gericht hat die Höchststrafe gegen den Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt verhängt: Lebenslang, mit Vorbehalt auf Sicherheitsverwahrung.

David Muschenich

Aus Magdeburg

David Muschenich

Während der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg das Urteil verkündet, ist es still im temporären Gerichtssaal von Magdeburg. Sternberg steht und liest vom Blatt ab: Sechs Morde, 206 versuchte Morde, 138 schwere oder gefährliche Körperverletzungen, 15 Körperverletzungen und zehn versuchte Körperverletzungen.

Dafür verurteilt das Gericht den Täter am Freitag zu lebenslanger Haft und stellt eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten. In den Reihen der Ne­ben­klä­ge­r:in­nen zufriedenes Nicken. Auf den Tischen in der ersten Reihe stehen sechs Porträtfotos. Sie zeigen die Ermordeten. Fünf Frauen und ganz rechts das Bild eines lächelnden Jungen.

Anderthalb Jahren nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg ist der Strafprozess gegen den Täter an diesem Morgen zu Ende gegangen. Seit vergangenem November hat das Gericht 41 Mal getagt, mehr als 100 Zeu­g:in­nen gehört. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber für die Betroffenen ist ein Kapitel abgeschlossen.

Ein radikaler Islamhasser

Die mündliche Begründung des Urteils beginnt Sternberg mit den sechs Namen der Menschen, die den Anschlag nicht überlebten. Allein der Mord an ihnen hätte für die Höchststrafe gereicht, sagt Sternberg. Doch bevor er weitermachen kann, winkt einer der Verteidiger. Gemeinsam mit dem Angeklagten sitzt der in einer Art Baucontainer, dessen Wände aus schusssicherem Glas bestehen. Das soll den Angeklagten schützen, führt aber dazu, dass der Angeklagte und seine Verteidiger den Richter nur über Lautsprecher hören. Beziehungsweise, an diesem Morgen: nicht hören. Eine technische Panne.

Es dauert eine halbe Stunde, bis ein Techniker das Problem gelöst hat. Nach mehreren Tests funktioniert der Ton im Glaskasten wieder. Sternberg trägt erneut das Urteil vor, damit auch der Täter es hören kann. Regungslos sitzt der im Glaskasten. Die Stuhlreihen im Bereich der Zu­schaue­r:in­nen sind an diesem Freitagmorgen voll, als Sternberg ein zweites Mal beginnt, das Urteil zu begründen.

Dafür skizziert er die Biografie des Angeklagten. Der wurde in Saudi-Arabien geborenen, kam mit einem Stipendium 2006 nach Deutschland und erhielt 2016 Asyl. Weil er sich vom Islam abgewandt hat, würde er in Saudi-Arabien verfolgt, so seine Selbstbeschreibung. In sozialen Netzwerken trat er als „Kritiker des Islams“ auf. Mit der Zeit legte er sich unter anderem mit der „Säkularen Flüchtlingshilfe“ in Köln an, die er unter anderem als „korrupt“ beschimpfte. Mehrere Anzeigen und Gerichtsprozesse folgten.

Er wollte „Rache“ üben

Laut der Urteilsbegründung sei es für den Täter unerträglich gewesen, dass er seine Zivilprozesse gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ Köln verloren habe. Ausschlaggebend für die Einschätzung sei, dass ein Sachverständiger vor Gericht dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Die Niederlage vor Gericht habe er politische aufgeladen. Indem Rich­te­r:in­nen und Staats­an­wäl­t:in­nen gegen ihn entschieden hätten, würden sie Saudi-Arabien und den Islamismus unterstützen.

Mehrfach zitiert Sternberg aus Twitternachrichten und E-Mails des Täters. Demnach habe er unter anderem „Rache am deutschen Volk“ angekündigt. Deutschland unterstütze Saudi-Arabien dabei, die saudische Opposition zu verfolgen. Er selbst befinde sich in einem „blutigen Krieg“, in dem Deutschland der Regierung von Saudi-Arabien dabei helfe, die saudische Opposition zu verfolgen.

Schon im November 2023 habe er formuliert, sich am „deutschen Volk“, in dessen Namen das Urteil im Zivilprozess gegen ihn ergangen war, zu rächen. Ein Jahr später habe der Täter den konkreten Plan des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt gefasst. Er reservierte den schwarzen BMW X3, das spätere Tatfahrzeug, und lief die Tatroute mehrfach auf dem Weihnachtsmarkt ab.

Neben dem Motiv der Rache sei es dem Täter darum gegangen, möglichst breite Aufmerksamkeit für seine Situation und seine politischen Anliegen zu generieren. Das sei ihm wichtig gewesen, erklärt Sternberg. Er habe mehrere Medien angeschrieben, Interviews angeboten. Am Tag der Tat habe er noch mehrfach in seinen Mails gecheckt, ob ein Medium reagiert habe. Aber das sei ausgeblieben. Um 16 Uhr holte er das Tatfahrzeug ab.

„Er hat kein Mitgefühl empfunden“

Ihm sei es um eine möglichst hohe Opferzahl gegangen. Er habe bewusst in Kauf genommen, dass die Personen zu Tode kommen oder schwer verletzt werden könnte. Als Psychiater habe ihm bewusst sein müssen, dass selbst Menschen, die nicht vom Auto getroffen werden, unter den psychische Folgen leiden müssen.

Dann trägt Sternberg detailliert vor, wie die 62 Sekunden der Tat abliefen. Wie der Täter beschleunigt hat, mit welcher Geschwindigkeit er in die Menge fuhr. Wo er Menschen überrollte oder mitschleifte. Teils habe der Täter mit dem Fahrzeug „wie ein Schneepflug“ Menschen und Tische vor sich hergeschoben. „Die Fahrt verlief im Wesentlichen so wie vom Täter erwünscht.“

Noch Wochen danach habe sich der Mann stolz über die Tat geäußert und mit weiterer Gewalt gedroht. „Er hat kein Mitgefühl empfunden“, sagt Sternberg. Der Angeklagte könne seine Empathie einfach abschalten. Er habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten „und ist deshalb für die Allgemeinheit gefährlich“. Allerdings seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung nicht gegeben.

Vorbehalt einer Sicherheitsverwahrung

Das Gesetz erlaubt eine Sicherheitsverwahrung nur, wenn die Angeklagten bereits vorverurteilt sind oder mehrere Taten begangen haben. Das sei in diesem Fall nicht festgestellt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in ihrem Plädoyer zwar argumentiert, die Fahrt als Folge von vier einzelnen Taten zu sehen. Jedes Mal, wenn der Täter aufs Gaspedal gedrückt habe, habe er einen neuen Tatentschluss gefasst. Aber Sternberg entgegnete dem: In dem der Täter schon vorab die Route abgelaufen sei, sich dort den Standort der Weihnachtsmarktbuden eingeprägt habe, sei nur eine einzelne Tat ersichtlich.

Allerdings sei der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung möglich, weil der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Wenn irgendwann mal seine Freilassung geprüft werden sollte, dann müsse es auch darum gehen, ob er im Anschluss in eine Sicherungsverwahrung kommt.

Die vielen Opfer von Magdeburg

Zum Schluss zählt Sternberg auf, wie die einzelnen Betroffenen im Urteil auftauchen. Er nennt den vollen Namen und den individuellen Einfluss auf das Gesamturteil.

Bei W.: versuchte Körperverletzung. Bei B.: Verurteilung wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Bei S.: versuchter Mord, versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

So geht das länger als eine halbe Stunde. „Das zeigt, welchen erheblichen Umfang die menschenverachtende Tat des Angeklagten hatte“, sagt Sternberg.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare