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Verfolgung von iranischen MusikerinnenWasser findet immer seinen Weg

Iranische Künstlerinnen wie Parastoo Ahmadi spielen Musik unter lebensgefährlichen Bedingungen. Das Mullah-Regime in Teheran ahndet jede Performance – vergeblich.

Die bloße Existenz reicht in der Islamischen Republik Iran aus, um potenziell ins Fadenkreuz des Regimes zu geraten – vor allem dann, wenn man eine iranische Bürgerin ist. Und noch viel mehr, wenn diese singt.

Die Musik gehört zu den ersten Kunstformen, die nach der iranischen Revolution von 1979 eingeschränkt, teilweise sogar verboten wurden. Dass Frauen singen etwa: Verboten. Dass Frauen Instrumente spielen: Lange Zeit eingeschränkt.

Doch mit dem Aufkommen der sozialen Medien fanden Mu­si­ke­r:in­nen und Sän­ge­r:in­nen einen neuen Weg, ihre Kunst zu präsentieren. Etwa durch geheime, sogenannte Underground-Auftritte. Tickets für diese Veranstaltungen werden privat über den Messenger-Dienst Telegram verkauft. Wer kommen will, muss empfohlen werden. Meist wird die Adresse des Veranstaltungsortes dem Publikum erst am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben. Oft werden an der Spielstätte die Handys aller Zuschauer eingesammelt. Keine Aufnahmen darf nach außen gelangen.

Bei vielen Konzerten ist der Konsum von Alkohol erlaubt: Die Veranstalter gestatten dem Publikum entweder, Alkohol mitzubringen, oder bieten ihn vor Ort zum Kauf an. Viele Konzerte finden in unmittelbarer Nähe von Sicherheitszentren und im Zentrum von Teheran selbst statt. Das zeigt, dass – wie ein persisches Sprichwort sagt – Wasser immer seinen Weg findet.

Konzerte werden ins Netz gestreamt

Eine andere Form der Protestkunst: Performances finden ohne Publikum statt, werden aber auf Instagram, YouTube oder X gepostet. Eine dieser mutigen Künst­le­r:in­nen ist Parastoo Ahmadi. Eine junge Frau, die ihre Kunst direkt und ohne Zensur in den sozialen Medien teilt. Wie viele Sängerinnen begann sie zunächst damit, iranische Popsongs zu covern und neu zu interpretieren. Allmählich wandte sie sich jedoch alternativer, originellerer Musik zu. Ihre Kunst teilte sie online. Doch diese Auftritte blieben nicht ohne Folgen.

Wann immer ein Video einer jungen Sängerin viral geht, muss sie damit rechnen, vorgeladen zu werden. Und dass ihr Social-Media-Profil von den Aufsichtsbehörden des Regimes gelöscht werden. Die Cyberpolizei und der Geheimdienst der Iranischen Revolutionsgarden laden diese Künstlerinnen vor, beschlagnahmen ihre Internetseiten, drohen, schüchtern ein und lassen Gerichtsverfahren wegen erfundener Straftatbestände vom Stapel. Nach dem Löschen des Profils, laden sie an gleicher Stelle einen neuen Beitrag hoch, der meist diese Botschaft hat: „Diese Seite wurde von den zuständigen Behörden aufgrund von Verstößen und der Nichteinhaltung islamischer Normen beschlagnahmt.“

Peitschenhiebe für Parastoo Ahmadi

Viele Künstlerinnen stellen nach einem solchen Erlebnis ihre Arbeit ein. Parastoo Ahmadi machte bereits während der „Frau, Leben, Freiheit“-Proteste Bekanntschaft mit dem Polizeiapparat. Eine Zeit lang war sie dann online weniger aktiv. Vor etwa anderthalb Jahren jedoch trat sie ohne Publikum unter dem Titel „Imaginary Concert“ in einer alten Karawanserei auf. Sie trug ein ärmelloses Kleid, kein Kopftuch. Das bei YouTube hochgeladene Video ihrer Performance wurden bislang etwa drei Millionen Mal geklickt.

Sehr schnell wurden sie und alle beteiligten Musiker – Ehsan Birghadar, Soheil Faqih Nasiri, Amin Taheri und Amirali Pirnia – vorgeladen. Nach einem Verhör wurden sie bis zu ihrem Prozess gegen Kaution freigelassen. Dieser folgte nun: Nach Bericht von BBC-Persian wurde Ahmadi zu Peitschenhieben, einem achtjährigen Ausreiseverbot sowie Berufsverbot verurteilt. Auch die anderen Mitglieder ihrer Band wurden bestraft.

Auch Mahsa ist Sängerin. Der Name ist ein Pseudonym. Vor einiger Zeit wurde die 21-Jährige, als sie bei einer privaten Veranstaltung in einer Kleinstadt in der Nähe von Teheran sang, von der Polizei festgenommen. Mahsa erzählt der taz: „Es reicht schon aus, eine Frau zu sein, um verurteilt zu werden. Es spielt keine Rolle, ob man Sängerin ist oder nicht. Sie können einen unter jedem Vorwand verurteilen – wegen der Haare, wegen der Stimme oder weil man mit unbekannten Männern gesprochen hat.“

Mahsa sagt: „Ich habe von der Polizei die schlimmsten sexuellen und geschlechtsspezifischen Beleidigungen gehört, nur weil ich bei einer privaten Feier gesungen hatte.“ Berichte über angebliche Lockerungen der strengen Vorschriften der Islamischen Republik für Frauen weist sie zurück: „Es gibt immer noch kein Gesetz, das die Kleiderfreiheit oder das Recht der Frauen auf Gesang garantiert. Wenn man den Eindruck hat, die Islamische Republik würde nachgeben, dann nur, weil sie unter Kriegsbedingungen die innenpolitische Lage ruhig halten will.“ Der Hidschab und der Gesang von Frauen bleiben rote Linien.

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