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Polizisten wegen G20-Gipfel vor GerichtFünf Scheine für Polizeigewalt

Neun Jahre nach dem G20-Gipfel beginnt in Hamburg der einzige Prozess zu Polizeigewalt. Das Opfer ist milde gestimmt, Polizisten entschuldigen sich.

Gegen 12 Uhr wechseln fünf grüne Einhundert-Euro-Scheine im Gerichtssaal den Besitzer. Ein Polizist zieht sie aus seiner Hosentasche und überreicht sie einem kahl rasierten 29-jährigen Mann in schwarzer Kleidung – dem einzigen Opfer von Polizeigewalt beim Hamburger G20-Gipfel, dem seine Peiniger vor Gericht als Beschuldigte begegnen.

Unzählige Verfahren waren in den vergangenen Jahren gegen G20-Gegner*innen geführt worden, zahlreiche Geld- und Haftstrafen ergingen. Die Verfahren mit 157 Anzeigen gegen Po­li­zis­t*in­nen sind unterdessen alle eingestellt worden. Im Jahr 2023 dann sichtete Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich die Akten zur Polizeigewalt noch mal, beließ es in fast allen Fällen aber bei deren Einstellung. Nur in einem Fall erhob die Staatsanwaltschaft Anklage – und es vergingen drei weitere Jahre, bis der Fall vor Gericht kam. So startete am Dienstag das erste und wohl einzige Gerichtsverfahren wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel in Hamburg.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten Jürgen S., Eric D. und Christoph Dr. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen den Demonstranten Marvin H. am Bismarkdenkmal oberhalb vom Hamburger Hafen misshandelt haben. Der Vorfall ist auf einem Video im Internet dokumentiert.

In dem Video ist zu sehen, wie zwei Polizisten einer Hamburger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Marvin H. auf dem Plateau des Denkmals mit Schlagstöcken vor sich hertreiben. Er leistet keinerlei Gegenwehr, sondern versucht nur, seinen Kopf zu schützen. Als sie ihn unter Schlägen einmal nach links, einmal nach rechts getrieben haben, kommt ein dritter Polizist hinzu und schlägt ihm die Faust ins Gesicht. Einer der beiden anderen tut es ihm nach.

Einsatzbefehl: „Störer zerstreuen“

Die drei Polizisten hatten auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe gedrängt. Doch darauf hatten sich Richterin und Staatsanwaltschaft nicht eingelassen. Und was nicht zu leugnen ist, geben die Polizisten am Dienstag vor Gericht nun zu.

Am Bismarkdenkmal habe der Einsatzbefehl gelautet, „Störer“ zu zerstreuen, sagt Jürgen S. aus. Marvin H. sei ihm unten im Park schon aufgefallen, wie viele andere sei er ganz in Schwarz gekleidet gewesen. S. habe den Eindruck gehabt, H. habe Polizisten mit Steinen bewerfen wollen. Als er ihn oben am Denkmal wieder antraf, habe er den Schlagstock eingesetzt und ihn mit der Faust geschlagen, allerdings nicht ins Gesicht. Die Lage sei chaotisch und unübersichtlich gewesen. Nachdem er das Video gesehen habe, müsse er jedoch einräumen, dass sein Handeln damals falsch und der „unmittelbare Zwang“ gegen H. nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Auch sein Kollege Christoph Dr. bewertet die Gewalt nach Sichtung des Videos als ungerechtfertigt. „Wenn ich Herrn H. damit geschädigt habe, tut es mir leid“, sagt er.

Marvin H. schildert die Situation am Bismarkdenkmal vor Gericht so: Er habe schnell gemerkt, dass die Polizisten ihn nicht festnehmen, sondern verprügeln wollten. Deshalb habe er die Hände gehoben und „Hey, alles gut!“ gesagt. „Was reißt du jetzt die Arme hoch?!“, habe einer der Polizisten gebrüllt und ihn niedergeschlagen. H. sei aufgestanden und unter Schlägen hin- und hergelaufen, bis er fliehen konnte. Ein paar Meter weiter hätten ihn seine Kräfte verlassen und Sanitäter hätten ihn gefunden. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo außer Prellungen und Hämatomen keine schweren Verletzungen festgestellt wurden.

Ob er darüber nachgedacht habe, die Polizisten anzuzeigen, fragt die Richterin. Ja, aber er habe die Idee direkt verworfen, sagt H. Er wollte eine Gegenanzeige vermeiden, die je­de*r kassiert, der Po­li­zis­t*in­nen anzeigt. Das klappte jedoch nicht: Ein Anwohner, der gerade vom Einkaufen kam, beobachtete die Szene und zeigte die Polizisten an. Also bekam H. eine Gegenanzeige und stand im Jahr 2019 wegen Landfriedensbruchs vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Wie es ihm heute mit dem Vorfall gehe, fragt die Richterin. „Es fühlt sich gut an, hier zu sein“, sagt H. Die Ermittlungen gegen ihn seien belastend gewesen, auch habe er sich geärgert, angeklagt worden zu sein, obwohl er nichts getan habe. „Heute denke ich über den Vorfall: Ist scheiße gelaufen, ich finds nicht gut.“ So etwas dürfe nicht passieren, weder in seinem eigenen Job im Sicherheitsgewerbe, noch bei der Polizei. „Aber es kann passieren“, sagt er.

Mein Verhalten damals war unprofessionell. Ich habe überreagiert, war überfordert und möchte mich entschuldigen.

Jürgen S., Polizist

So viel Verständnis hatten die angeklagten Polizisten wahrscheinlich nicht erwartet. Einer der drei Verteidiger bedankt sich für die „neutrale Aussage“. Ob H. bereit wäre, sich ein paar persönliche Worte seines Mandanten anzuhören? „Gerne“, stimmt H. zu. „Mein Verhalten damals war unprofessionell“, sagt der Polizist. „Ich habe überreagiert, war überfordert und möchte mich entschuldigen.“ Er sei bereit, H. freiwillig 500 Euro Schmerzensgeld zu geben.

Die persönlichen Worte seien ihm wichtiger, aber das Geld nehme er auch, sagt H. Polizist und Opfer schütteln sich die Hand. „Man hätte schon viel früher darüber quatschen und sich die Hände reichen können“, sagt H.

Ein verhinderter Zeuge

Also Schwamm drüber? Die damaligen Begleiter von Marvin H. sehen das nicht so. Und auch das Gericht hat da noch ein Wörtchen mitzureden, zwei weitere Verhandlungstermine sind angesetzt. Das Geld hätten sie jedenfalls nicht angenommen, sagen die Begleiter von Marvin H. nach Ende des ersten Verhandlungstages.

Auch der Anwohner, der die Polizisten angezeigt hat, ist enttäuscht. Er konnte nicht aussagen, weil das Gericht ihn zum falschen Raum geschickt hatte und die Verhandlung vorbei war, als er den richtigen Raum fand. Ihm sei die Situation damals überhaupt nicht chaotisch vorgekommen, sondern ganz klar rechtswidrig, sagt der Anwohner. „Dass dann neun Jahre vergehen, bis was passiert, verstehe ich nicht.“ Sein Staatsvertrauen sei erschüttert.

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2 Kommentare

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  • Als wichtigstes und Vertrauen in die Demokratie bildende Maßnahme bleibt aber



    Oil of Olaf I. zu HH & G 20 Befund - 🙈🙉🙊 -



    “Ich habe keine Polizeigewalt gesehen!“

    Na logo! Wo kämen wir denn dahin??!

    Na Mahlzeit

  • "Sein Staatsvertrauen sei erschüttert."



    Damit ist er schon lange nicht mehr allein in Deutschland.