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Lina E. wieder in HaftAus dem Zeugenstand ins Gefängnis

Sie wurde wegen Angriffen auf Neonazis verurteilt und gerade erst aus der Haft entlassen. Nun muss die Leipzigerin Lina E. wegen Aussageverweigerung wieder hinter Gitter.

Die Freiheit für Lina E. endet an diesem Dienstag um kurz nach 15 Uhr wieder. Dann entlässt sie Richter Joachim Kubista aus dem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden. „Sie dürfen jetzt gehen“, sagt Kubista zu der 31-Jährigen, die dort zuvor als Zeugin geladen war. „Aber die Beugehaft ist jetzt in der Welt.“ Und tatsächlich: Als Lina E. den Saal verlässt, nehmen sie Justizbedienstete sofort fest. So schildert es ihr Anwalt Erkan Zünbül.

Dabei war die Leipzigerin erst im Mai aus der Haft entlassen worden. Nachdem sie im Mai 2023 vor genau diesem Dresdner Gericht zu gut fünf Jahren Haft verurteilt worden war – wegen mehreren schweren Angriffen auf Rechtsextreme in Ostdeutschland, ab dem Jahr 2018. Mit einer Gruppe, die dann als „Antifa Ost“ tituliert wurde.

Am Morgen war Lina E. noch lächelnd in den Gerichtssaal gekommen, winkte den Angeklagten und Un­ter­stüt­ze­r*in­nen im Publikum zu. Einer der Beschuldigten, Johann G., erhebt sich hinter der Anklagebank, öffnet die Arme zur Umarmung. Aber da ist Lina E. schon am Zeugenpult. Richter Kubista ermahnt Johann G. „Sie wissen doch, dass das nichts bringt.“

Aber auch der Richter weiß, was hinter der Geste steckt: Lina E. und Johann G. waren mal ein Paar, auch verlobt. Früher, als beide noch nicht in Haft saßen. Bis die Bundesanwaltschaft sie zu Hauptbeschuldigten der Antifa Ost machten. Johann G. soll der Anführer gewesen sein, Lina E. eine „herausgehobene Rolle“ gehabt haben.

Ihr Anwalt sagt, sie müsse sich nicht selbst belasten

Nach der Verurteilung im Mai 2023, zusammen mit drei weiteren Linken, hatte Lina E. in diesem Mai dann zwei Drittel der Haft abgesessen und kam frei. Die Reststrafe lief seitdem auf Bewährung. Johann G. dagegen war vier Jahre abgetaucht, wurde erst im November 2024 in einer Regionalbahn in Thüringen festgenommen. Seit November läuft nun gegen ihn und sechs weitere Beschuldigte der Prozess, wieder am Oberlandesgericht Dresden.

Genau in diesem Prozess ist Lina E. nun am Dienstag geladen – diesmal als Zeugin. Sie soll aussagen zum damaligen Gruppengefüge und den Taten, zu denen sie verurteilt wurde. Lina E. aber nennt nur kurz ihr Alter und dass sie ledig und Erziehungswissenschaftlerin ist. Weitere Angaben verweigert sie. Ihr Anwalt Zünbül begründet warum: Weil seine Mandantin sich sonst mit jeder Aussage in Gefahr begebe, neue Verfahren gegen sich auszulösen. Schließlich sei in dem Komplex bereits in zehn Verfahren gegen Lina E. ermittelt worden, erst im Mai seien Verfahren zu einem Angriff in Dessau-Roßlau und zu vorgeworfenem Kreditkartenbetrug eingestellt worden – und L. müsse sich nicht selbst belasten.

Richter Kubista sieht das anders. Lina E. müsse sehr wohl Fragen zu den Taten beantworten, für die sie bereits verurteilt sei – dafür könne es keine neuen Verfahren mehr geben. Dass sie an weiteren Taten beteiligt war, dafür gebe es keine konkreten Anhaltspunkte. Auch die Bundesanwaltschaft sieht das so, andere Ver­tei­di­ge­r*in­nen widersprechen. Kubista droht Lina E. schließlich mit bis zu sechs Monaten Beugehaft. „Sie wollen weiter keine Angaben machen?“ Lina E. schüttelt den Kopf. „Nein.“ Im Publikum, wo rund 40 Un­ter­stüt­ze­r*in sitzen, darunter auch die Mutter von Lina E., brandet Applaus auf.

Überraschend kommt der Schritt von Lina E. nicht. Auch in einem anderen Verfahren, zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter in Leipzig-Connewitz, der ebenso der Gruppe um Johann G. und Lina E. vorgeworfen wird, hatte Lina E. zuletzt die Aussage verweigert – und dafür sechs Monate Beugehaft kassiert. Die allerdings wurde noch nicht vollstreckt, auch weil E. dagegen Beschwerde einlegte.

Die Frage nun: Kann überhaupt zwei Mal Beugehaft verhängt werden für den selben Tatkomplex? Die Ver­tei­di­ge­r*in­nen verneinen das. Richter Kubista aber hält auch das für möglich – schließlich sei die andere Beugehaft ja noch nicht angetreten oder gar ausgeschöpft worden. Und im aktuellen Prozess wurde bereits ein einst Mitverurteilter von Lina E. ebenfalls zu sechs Monaten Beugehaft verurteilt, weil er als Zeuge ebenso die Aussage verweigerte: der Leipziger Jannis R. Er sitzt diese Haft bis heute ab.

Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten

Lina E.

Am Ende gibt Richter Kubista Lina E. noch eine Stunde, um sich mit ihrem Anwalt zu beraten. Aber sie bleibt dabei: keine Aussage. „Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten“, sagt sie zu Kubista. Wieder brandet Applaus im Saal auf. Lina E. umarmt doch noch Johann G., dann verlässt sie den Saal – und wird festgenommen.

Ihr Anwalt Zünbül spricht von einer „absurden sächsischen Interpretation“ des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Noch im Gerichtssaal legte er Beschwerde gegen die Beugehaft ein.

Für Lina E. sind damit auch erst mal die „tragfähigen Zukunftspläne“ beendet, die ihr das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof zuletzt noch attestiert hatten, bevor sie auf Bewährung entlassen wurde. Ihre Arbeit als Sozialarbeiterin wollte sie wiederaufnehmen, ihr Studium abschließen. Auch dass sie sich „von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt“ habe, hatten ihr die Gerichte attestiert. Es hilft Lina E. nun nichts mehr. Sie sitzt wieder in Haft.

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