Geplante Reform: Was sich beim Elterngeld ändern könnte
Der Bundeshaushalt wird festgezurrt, auch das Elterngeld soll sich verändern. Für die volle Auszahlung sollen Väter künftig länger Elterngeld beziehen müssen.
Das Bundeskabinett hat den Haushalt für 2027 beschlossen. Auch im Familienministerium unter Karin Prien (CDU) soll gespart werden: 500 Millionen Euro. Insbesondere dem größten Posten des ministeriellen Etats, dem 7,5 Milliarden Euro teuren Elterngeld, stehen Reformen bevor. Während sich in den letzten Wochen die Mutmaßungen und Vorschläge häuften, ist für Anfang Juli nun eine Entscheidung geplant.
In der Diskussion stehen vor allem die Bezugsdauer des Elterngeldes und eine andere Aufteilung der Elternmonate. Prien hatte bereits angekündigt, die Partnerschaftlichkeit stärker fördern zu wollen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete kürzlich sogar, der Elterngeldbezug werde zukünftig hälftig aufgeteilt – sieben Monate das eine, sieben Monate das andere Elternteil. Das sei „Spekulation und entbehre jeder Grundlage“, hatte ein Sprecher des Familienministeriums den Bericht umgehend zurückgewiesen.
12 statt 14 Monate
Andere Berichte dementierte das Familienministerium weniger scharf: So soll laut Spiegel die Bezugszeit des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate gekürzt werden. Gleichzeitig solle zukünftig das Elterngeld nur dann voll ausgezahlt werden, wenn beide Elternteile jeweils vier Monate Elternzeit leisten. Die verbleibenden vier Monate könnten frei aufgeteilt werden.
Bisher waren pro Elternteil lediglich zwei Monate Elterngeldbezug vorgesehen und zehn weitere Monate flexibel einsetzbar. Laut einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung nehmen Väter mit 2,8 bis 3,6 Monate im Durchschnitt dabei deutlich weniger Elternzeit als Mütter mit 12 bis 14,6. Nur 46 Prozent der Väter nimmt überhaupt Elterngeld in Anspruch.
Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin
Zugleich nutzt Prien die geringe Nachfrage bei Vätern zu ihrem Vorteil: Im Familien- und Finanzministerium geht man davon aus, dass vor allem Väter ihre Elterngeldbezug nicht ganz ausschöpfen werden. Man rechne im Ministerium sogar mit mehr Einsparungen als benötigt, so der Spiegel. Im Gegenzug soll es Pläne geben, dafür die sogenannte Lohnersatzrate zu erhöhen. Zukünftig könnte das Basiselterngeld damit mehr als 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt betragen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro versteuerndes Einkommen, bis zudem Elterngeld gewährt wird, soll nicht angetastet werden.
Das 2007 eingeführte Elterngeld löste damals das Erziehungsgeld ab. Kritisiert wird seit Langem, dass die Sätze seitdem nicht mehr angepasst wurden, der Mindestbetrag liegt weiterhin bei 300 und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Eine Erhöhung, wie sie nun womöglich vorgesehen ist, haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.
„Kindeswohl muss im Zentrum stehen“
Könnten die nun diskutierten Vorschläge also Fortschritt bei der paritätischen Aufteilung im Elterngeld bieten? Beim Fachverband Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt man die geplante 4-4-4-Aufteilung und fordert gleichzeitig weitreichendere Maßnahmen. „Gerade in der derzeitigen politischen Gemengelage ist es wichtig, eine Familienpolitik zu gestalten, die das Kindeswohl im Zentrum hat und die Bedarfe von Eltern ernst nimmt“, sagt ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab. Das Elterngeld sei dabei nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit.
Als zentral wird dabei die Anhebung des Mindestbetrags gesehen, wenigstens auf das Niveau der Grundsicherung für Erwachsene in einer Partnerschaft, heißt es beim ZFF. Das entsprächen 506 Euro. Insbesondere für Familien mit kleinerem Haushaltseinkommen sei die paritätische Aufteilung schwierig, weil der Mindestbetrag samt Zuschläge für Geringverdiener:innen „viel, viel zu klein“ ausfallen würde, so Schwab. Und das, obwohl eine partnerschaftliche Aufteilung viele gesellschaftliche Folgeprobleme verhindern könnte: So seien Frauen finanziell unabhängiger, seltener arm im Alter und sogar handlungsfähiger, wenn sie beispielsweise von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Kritisch hingegen sieht der Verband die Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate und warnt vor einer Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und Betreuung. „In vielen Regionen ist der Kitaplatz ab einem Jahr immer noch nicht garantiert, und auch die Dauer der Kita-Eingewöhnung ist nicht mitgerechnet“, so Schwab. Das könne manchmal zwei, drei Monate dauern.
In einem heute veröffentlichten Positionspapier geht das ZFF weiter und fordert ein „ElternGerechtigkeitsGeld“, wonach Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro ausgezahlt wird, unabhängig vom Einkommen. „Ob die Windel voll ist oder das Baby gefüttert werden muss, Sorgearbeit eines Neugeborenen ist gleich, wieso wird sie unterschiedlich bezahlt?“, so Schwab. Auch fordert man das Ende von Ausschlüssen, von Menschen im Grundsicherungsbezug oder mit Duldung.
Dasselbe Elterngeld für alle würde außerdem den Verwaltungsaufwand deutlich senken. Lösungen dafür, wie ein solch umfassendes Elterngeld allerdings konkret gegenfinanziert werden könnte, liefert das Papier jedoch nicht.
Deutliche Kritik zur Elterngeldreform äußerte am Montag der Deutsche Frauenrat. „Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren“, teilte deren Vorsitzende Beate von Miquel mit. Mit den Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und drastischen Einsparungen im Gesundheitsbereich sei dieser Haushalt ein „Armutstreiber für Millionen von Frauen“.
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