Rechte ESN-Partei: EU-Parlament votiert für Prüfverfahren
Der Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen könnte der Parteienstatus aberkannt werden. Damit würde sie auch den Zugang zu Geldtöpfen verlieren.
Es ist eine Premiere mit großer politischer Signalwirkung: Das Europaparlament hat sich für ein Prüfverfahren gegen die Partei Europa der souveränen Nationen (ESN) ausgesprochen. Es könnte das Aus für die 2024 gegründete rechtsradikale Parteienfamilie bedeuten, in der die AfD den Ton angibt.
Der ESN-Partei wird vorgeworfen, gegen europäische Grundwerte verstoßen zu haben. Entsprechende Hinweise hat die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) gesammelt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so droht der Partei der Entzug der EU-Förderung von rund 2 Millionen Euro. Sie könnte auch den Status als anerkannte europäische Partei verlieren.
Beantragt wurde das Prüfverfahren von der Fraktion der Linken im Europaparlament. Daraufhin brachten die Parteien der Mitte einen eigenen Antrag ein, dem sich die Linke anschloss. Eine Mehrheit von 414 Abgeordneten sprach sich bei einer Abstimmung am Dienstag in Straßburg für die Überprüfung aus, 224 waren dagegen, 18 enthielten sich.
„Das ist ein überfälliger und richtiger Schritt“, sagte Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament. Es dürfe keine öffentlichen Gelder für „Hetze, Rassismus und Hassrede“ geben. „Das EU-Parlament zeigt der AfD-Europapartei die Gelbe Karte“, kommentierte Daniel Freund von den Grünen.
Daniel Freund, Grüne
CDU/CSU: Keine Vorverurteilung
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Niclas Herbst, betonte, dass die Eröffnung des Verfahrens keine Vorverurteilung darstelle. Doch genau das prangert die AfD an. Es sei eine Schande, dass das Europaparlament für ein Verfahren gestimmt habe, das zum Verbot einer europäischen Partei führen könne, sagte ESN-Co-Chef René Aust.
Aus Sicht der AfD kommt das Prüfverfahren nicht zufällig kurz vor den deutschen Landtagswahlen im Herbst, bei denen die Partei hohe Wahlsiege einfahren könnte. Allerdings ist bei der EU nicht mit schnellen Entscheidungen zu rechnen. Die ESN-Partei hat nun einen Monat Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Langwieriger Prozess
Danach wird ein Expertenkomitee eingesetzt, das mögliche Verstöße prüfen soll. Sollte es feststellen, dass die ESN-Partei gegen die Grundwerte von Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung verstoßen hat, könnten EU-Gelder entzogen werden – aber erst, wenn Parlament und der EU-Ministerrat nochmals grünes Licht geben.
Vor den Landtagswahlen im Herbst dürfte keine Entscheidung fallen. Selbst wenn die ESN-Partei schließlich abgestraft werden sollte, könnten die rechtsradikalen Abgeordneten im Europaparlament weitermachen – Partei und Fraktion sind rechtlich voneinander getrennt.
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