Abstimmung zur Gesundheitsreform: Opposition will erst mal in den Urlaub
Grüne, Linke und AfD wollen mit Klagen die Verabschiedung der schwarz-roten Gesundheitsreform verschieben. Ihre Erfolgsaussichten sind aber gering.
Als die Abstimmung im Gesundheitsausschuss verloren ist, tritt Janosch Dahmen vor dem Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus des Bundestags vor die Kameras. „Ich habe mich als Abgeordneter entscheiden, heute das Bundesverfassungsgericht anzurufen“, sagt der grüne Gesundheitspolitiker. Er will verhindern, dass das Parlament wie geplant am Freitag über die schwarz-rote Gesundheitsreform abstimmt. Und weil Grüne und Linke am Mittwochmorgen mit einem entsprechenden Antrag an der Koalitionsmehrheit im Ausschuss scheiterten, sollen jetzt die Richter*innen in Karlsruhe einschreiten.
Ende April hatte das Bundeskabinett sein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen, seit Mai beschäftigt sich der Bundestag mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf. Montagabend dieser Woche legte die Koalition dann etliche Änderungen vor, laut Opposition hat der Antrag knapp 300 Seiten.
Abgeschwächt werden damit unter anderem geplante Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen und Rabatte, die Pharmakonzerne künftig verpflichtend den Krankenversicherungen gewähren sollen.
Schwarz-Rot habe mit den kurzfristigen Änderungen „praktisch ein neues Gesetz aufgeschrieben“, sagt Dahmen am Mittwoch. Die Änderungen seien „quantitativ und qualitativ so umfassend“, sodass „eine gewissenhafte, hinreichende Prüfung“ bis zur Abstimmung am Freitag nicht möglich sei“. Sinnvoller sei es, erst nach der Sommerpause im September zu entscheiden.
Ähnlich stellen es die übrigen Oppositionsfraktionen dar. Abgeordnete von AfD und Linken kündigen nach Dahmens Auftritt an, ebenfalls zu klagen, falls sich die Tagesordnung nicht doch noch ändern sollte. Der Linken-Gesundheitspolitiker Ateş Gürpınar sagt: „Ich will zumindest gegenüber den Menschen, die mich gewählt haben, verantworten können, dass ich das, worüber ich entscheide, durchgearbeitet habe.“
Vorbild aus der CDU
Die Oppositions-Abgeordneten verweisen auf eine ähnliche Entscheidung aus dem Juli 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann gegen die Abstimmung zum Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt. Das Bundesverfassungsgericht verhinderte per einstweiliger Anordnung tatsächlich vorläufig die Beschlussfassung des Parlaments.
Die Abgeordneten sollten nach der Vorlage sehr umfangreicher Änderungen mehr Zeit zur Beratung erhalten. Statt am 7. Juli 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz dann nach der Sommerpause am 8. September beschlossen.
Damals entschied Karlsruhe aber nur aufgrund einer sogenannten Folgenabwägung. Die Rechtsfrage, ob die Abgeordneten einen Anspruch auf bestimmte oder „angemessene“ Mindestberatungsfristen haben, ließen die Richter damals offen. Das Grundgesetz macht hierzu auch keine konkreten Vorgaben.
Grundsatzentscheidung naht
Doch schon bald wird es hierzu rechtliche Klarheit geben. Am 23. Juli will das Bundesverfassungsgericht im Heilmann-Verfahren sein Urteil in der Hauptsache verkünden. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im Februar dürfte Heilmanns Klage auf mehr Abgeordnetenrechte aber wenig Chancen haben. Die Richter*innen zeigten wenig Verständnis für die Bedürfnisse von Oppositions-Abgeordneten, sich in umfangreiche Änderungsanträge einzuarbeiten.
Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter*innen kurz vor dem Urteil am 23. Juli noch einmal einem Eilantrag von Abgeordneten stattgeben.
Eher politisch als juristisch argumentiert derweil die Koalition gegen die Kritik der Opposition. Im Bundestagsplenum erinnerte am Mittwochnachmittag Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, an umfassende Änderungsanträge, die die Ampel-Koalition nicht nur zum Heizungsgesetz kurzfristig eingereicht habe, sondern auch zu anderen Vorhaben. Dass ausgerechnet die Grünen jetzt den Beschluss zur Gesundheitsreform verschieben wollen, sei „vor diesem Hintergrund mindestens scheinheilig“.
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