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Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“Länder fordern Reform des Sexualstrafrechts

Die Länder fordern den Bund auf, eine „Nur Ja heißt Ja“-Regel im Sexualstrafrecht einzuführen. Auch Justizministerin Hubig signalisiert Zustimmung.

Der Bundesrat hat sich am Freitag für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung ausgesprochen. Eine Mehrheit der Länder stimmte für den Antrag aus Hamburg, der die Bundesregierung zu einer Reform des Sexualstrafrechts auffordert. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor bereits für eine konsensbasierte Regelung geworben. Der Handlungsdruck auf die restlichen Mitglieder der Bundesregierung wächst nun deutlich.

Es sei wichtig klarzustellen, „dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist“, sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause.

Zusammen mit weiteren Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen aus SPD- und Grün-geführten Ländern gilt Gallina als der führende Kopf in dem Versuch, in Deutschland ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht einzuführen. Der letzte Versuch, eine solche Regelung bei der Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen­kon­fe­renz Anfang Juni in Hamburg umzusetzen, scheiterte damals noch knapp. Nun ist man einen Schritt weiter.

Wieso ist „Nur Ja heißt Ja“ notwendig?

Bisher gilt in Deutschland die „Nein heißt Nein“-Regelung. Diese besagt, dass „sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person“ strafbar sind. Zur Zeit ihrer Einführung, im Jahr 2016, galt sie als Fortschritt. Zuvor hatte eine Betroffene sexualisierter Gewalt nachweisen müssen, sich physisch gewehrt zu haben.

Dennoch, so die Antragsteller:innen, bestünden „weiterhin erhebliche Schutzdefizite“. Eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung könnte die Strafbarkeit bei Sexualdelikten nun grundlegend verändern. Anstatt die Strafbarkeit an eine erkennbare Ablehnung zu knüpfen, müssten sich Se­xu­al­part­ne­r:in­nen zukünftig der Zustimmung des Gegenübers vergewissern.

Das könnte insbesondere bei Fällen nützen, in denen Betroffene einen „Freeze“-Zustand erleben. So beschreiben Kri­mi­no­lo­g:in­nen eine Schockstarre, in der Angst und die psychische Ausnahmesituation Betroffene erstarren lassen. 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungsopfer sind davon betroffen. „Dieser Selbstschutzmechanismus führt in Deutschland in zahlreichen Fällen zur Straffreiheit des Vergewaltigers“, sagte Gallina am Freitag im Bundesrat. Zwar gebe es bereits im derzeitigen Gesetz theoretisch die Möglichkeit, Vergewaltigungen bei Schockstarre zu ahnden, in der Praxis passiere das aber kaum, kritisierte Gallina.

Mit einer Reform wollen die Länder die Verantwortung stärker auf die handelnde Person verschieben. Im Antrag heißt es: „Die strafrechtliche Bewertung wird damit konsequent an der Frage ausgerichtet, ob eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliegt, und nicht länger daran, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen hinreichend erkennbar zum Ausdruck gebracht hat. Damit wird die Verantwortung in sachgerechter Weise auf die handelnde Person verlegt, sich des Einverständnisses zu vergewissern.“

Stefanie Hubig für Reform

Mit dem Bundesratsentschluss wächst nun der Druck auf die Bundesregierung, das Sexualstrafrecht entsprechend anzupassen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Bei Stefanie Hubig hingegen dürfte der Vorstoß offene Türen einrennen.

Die Bundesjustizministerin spricht sich seit Längerem für die Einführung des Konsensprinzips aus. „Denn ‚Nur Ja heißt Ja‘ stellt das Einvernehmen in den Mittelpunkt. Dieses Konsens-Prinzip schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent“, sagte sie am Freitag der Funke-Mediengruppe.

Mittlerweile sprechen sich auch aus Reihen der Union mehrere Po­li­ti­ke­r:in­nen für eine Neuregelung aus. So zeigte sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) gegenüber dem Spiegel offen für ein „Nur Ja heißt Ja“ im Strafrecht. „Die Zahl der Vergewaltigungen steigt in Deutschland seit mehreren Jahren deutlich an, gleiches trifft auf die Fälle von häuslicher Gewalt zu. Politik darf dies nicht einfach so hinnehmen, sondern muss diesen Trend aufhalten und ein klares Zeichen setzen“, sagte Heinz. In der taz sprach sich im April die europäische EVP-Abgeordnete Verena Mertens für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung aus.

Einen Meilenstein nannte Grünen-Bundestagsabgeordneten Lena Gumnior am Freitag die Entscheidung im Bundesrat. „Im Bundestag bremsen aber die Union unter Spahn und Merz noch immer den Schutz von Betroffenen“, so die rechtspolitische Sprecherin weiter. Die Grünen hatten im April selbst einen Gesetzentwurf für „Nur Ja heißt Ja“ eingebracht.

Vorstoß auch auf europäischer Ebene

Gleichzeitig wird auch auf europäischer Ebene versucht, das Sexualstrafrecht zu verändern. So soll für Jugendliche bald eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung gelten, auch Deutschland will einer entsprechenden Richtlinie zustimmen. Darüber hinaus hatte das Europäische Parlament im April gefordert, „Nur Ja heißt Ja“ auch für Erwachsene umzusetzen. Bei der EU-Kommission gab es dazu bereits 2024 erste Versuche, die unter anderem die deutsche Bundesregierung unter Federführung des FDP-Justizministers Marco Buschmann verhindert hatte. „Deutschland wird sich jetzt bewegen müssen“, sagt Anna Gallina.

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