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Social-Media-Verbot für KinderEs droht eine Luftnummer

Anna Klöpper

Kommentar von

Anna Klöpper

Die EU-Expertenempfehlungen enthalten sinnvolle Punkte. Jedoch bleibt die Durchsetzbarkeit bisher noch völlig offen.

E in Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige, danach eine Freigabe von Tiktok und Co. unter Vorbehalt des Jugendschutzes: Was die Expertengruppe der EU-Kommission da am Montag zur politischen Umsetzung empfohlen hat, klingt markig. Allein, die Zweifel bleiben, ob das Ganze nicht doch eher eine Luftbuchung ist.

Zum einen ist da die Altersgrenze 13 Jahre, die es jetzt schon gibt bei vielen Apps wie Tiktok, die aber von den Plattformen de facto nicht kontrolliert wird. Ursula von der Leyen hatte deshalb bereits im April eine Alterskontroll-App vorgestellt, die die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit schließen soll. Allerdings fürchten Da­ten­schüt­ze­r*in­nen angesichts eines nötigen Gesichtsscans und hinterlegten Ausweisdokumenten – und zwar von allen Nut­ze­r*in­nen – um den Persönlichkeitsschutz im Netz. Zudem war auch am Montag weiter unklar, wann genau diese App tatsächlich einsatzbereit wäre.

Und danach, wenn das Kind dann endlich 13 ist und immer noch ein sehr junger Mensch? Die Idee, das Internet nach und nach freizugeben, so ähnlich wie die Freiwillige Selbstkontrolle bei Filmen, ist gar nicht so schlecht. Ausdrücklich und zu Recht nimmt die Expertenkommission auch Angebote wie KI-Chatbots oder Videospielplattformen in den Blick und nennt das Ganze „Social Media Plus“. Die Altersstaffelung ist jedenfalls die differenziertere Herangehensweise, weil ihr auch Dinge wie digitale Teilhabe nicht egal sind. Zudem ist es ein Ansatz, der zumindest versucht, auch die Konzerne in die Verantwortung zu nehmen, was das eigentliche Ziel sein muss.

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Denn: Je jugendfreundlicher, desto niedriger das FSK-Label, desto breiter der potenzielle Nutzer*innen-Kreis – das soll der wirtschaftliche Hebel sein.

Dafür braucht es allerdings eine überzeugende Kontrolltechnik, vor allem was Datensicherheit angeht. Sonst wird passieren, was sich bereits in Australien besichtigen lässt, wo 70 Prozent der Jugendlichen einen aktiven Account haben trotz gesetzlichen Verbots: nämlich nichts.

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Anna Klöpper

Anna Klöpper Leiterin taz.eins

Seit 2011 bei der taz. Leitet gemeinsam mit Sunny Riedel das Ressort taz.eins. Hier entstehen die ersten fünf Seiten der Tageszeitung, inklusive der Nahaufnahme - der täglichen Reportage-Doppelseite in der taz. Davor Ressortleiterin, CvD und Redakteurin in der Berliner Lokalredaktion. Themenschwerpunkte: Bildungs- und Familienpolitik.
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1 Kommentar

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  • Die Durchsetzung ist doch recht einfach. Man muss neben den App-Anbietern vor allem die Handyvertragsanbieter in die Pflicht nehmen. Diese müssen zu jedem Vertrag das Geburtsdatum speichern und Internetzugangssperren für gesperrte Dienste einrichten (einschließlich VPN Dienste).

    Dann bleibt am Ende nur noch das Problem von Eltern, die Ihre Kindern Handys mit anderen Geburtsdaten überlassen. In solchen Fällen helfen dann recht hohe Strafen. Da ist ein wenig Kreativität gefordert.

    Der Vorteil ist dann dabei, dass man Pornos für Kinder ebenfalls gleich mit aussperren kann. Ferner ist man dann nicht darauf angewiesen, ob sich ein ausländischer Dienstanbieter daran hält oder nicht. Abschließend lässt sich das auch im nationalen Alleingang einfach durchbringen und man müsste nicht auf die EU werten. Eine Kontrolltechnik braucht es dafür überhaupt nicht.