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Flucht vor dem JustizsystemNeonazi Liebich in Männergefängnis verlegt

Liebich, die das Selbstbestimmungsgesetz mutmaßlich missbraucht hat, ist wieder in Deutschland. Zunächst wurde die Person in ein Frauengefängnis gebracht.

dpa | Obwohl Neonazi Marla Svenja Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Das habe die Anstaltsleitung im Frauengefängnis in Chemnitz entschieden, teilte das sächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. 2025 war bekannt geworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten.

Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland am Mittwoch war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden, hieß es nun.

„Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat“, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Die Entscheidung der Anstaltsleitung wurde demnach unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung von ihr getroffen. In der Abwägung maßgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen, hieß es.

Im Juli 2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ursprünglich sollte Liebich die Haft schon Ende August 2025 antreten.

Gerichtsentscheidung zu Änderung von Geschlecht steht aus

In der Zwischenzeit hatte Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor dem Amtsgericht in Halle steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.

Weil Liebich dennoch seit der Änderung offiziell als Frau gilt, war sie zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Es ist das nächstgelegene Gefängnis von Liebichs Meldeadresse. Allerdings trat die Rechtsextremistin ihre Haft im vergangenen Jahr nicht an, floh stattdessen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst.

Liebich wollte nicht nach Deutschland gebracht werden

Daraufhin wurde sie nach Pilsen (Plzeň) gebracht. Vor dem Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens gab Liebich an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Schließlich gab die tschechische Justiz aber grünes Licht für die Auslieferung.

Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.

In dem Prozess gegen Liebich, der mit dem rechtskräftigen Urteil zur Freiheitsstrafe endete, hatte die Staatsanwaltschaft Halle in sechs Anklagen unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis geborenen Rechtsextremistin erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück.

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