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Kommunalwahl in Nieder­sachsen Die AfD wittert ein Demokratiedefizit

Nadine Conti

Kommentar von

Nadine Conti

Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das nicht.

V on einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert die niedersächsische AfD – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.

17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung und Beamte auf Zeit einigermaßen sicher auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte, um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten. In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel.

In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist.

Verfasssungstreue wird geprüft

In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als „Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen.

Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass diese Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung von dieser Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden müssen.

In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten zusammengefegt hat.

Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein. Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll, weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können, weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden.

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Nadine Conti

Nadine Conti

Niedersachsen-Korrespondentin der taz in Hannover seit 2020
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4 Kommentare

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  • Die Wahlausschüsse kommen lediglich ihrem Auftrag nach und machen das, was in einer wehrhaften Demokratie geboten ist, nämlich zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in kommunale Wahlämter gelangen. Dass es vermehrt AfD Kandidat:innen trifft, liegt halt daran, dass es sich um eine rechtsextreme, verfassungs- und demokratiefeindliche Bewegung handelt.



    Den Abgelehnten steht ja die Überprüfung auf dem Rechtsweg offen, und dass die AfD die Mittel des Rechtsstaats, den sie gerne abschaffen würde, selbst sehr gut zu nutzen weiß, hat sie oft genug bewiesen.



    Ansonsten könnte man sich das Ganze deutlich vereinfachen, in dem man endlich ein AfD Verbotsverfahren in die Wege leitet.

    • @Flix:

      Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Der Kommentar vermittelt den Eindruck, als müsse sich die Demokratie vor den Wählern schützen, statt vor tatsächlichen Verfassungsfeinden. Wer fordert, Wahlausschüsse sollten unliebsame Kandidaten möglichst gar nicht erst zur Wahl zulassen, verkennt den Kern einer Demokratie: Über politische Mehrheiten entscheiden die Bürger – nicht Gesinnungsprüfer.

    Selbstverständlich dürfen Verfassungsfeinde keine Ämter missbrauchen. Aber dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Prüfungen und Gerichte – nicht politische Vorverurteilungen aufgrund einer Parteizugehörigkeit. Alles andere untergräbt genau den Rechtsstaat, den man angeblich verteidigen will.

    Vor allem ist diese Strategie politisch erstaunlich kurzsichtig. Jeder fragwürdige Ausschluss und jede Debatte darüber stärkt das Opfernarrativ der AfD: "Seht her, man will uns mit juristischen Tricks statt an der Wahlurne bekämpfen." Damit verschafft man der Partei genau die Empörung und Aufmerksamkeit, von der sie seit Jahren profitiert – und am Ende vermutlich noch ein paar zusätzliche Stimmen.

    • @Zippism:

      Dass Verfassungsfeinde nicht allein an der Wahlurne bekämpfen lassen ist die Erkenntnis schlechthin aus der deutschen Geschichte. Existierendes Recht als "juristische Tricks" zu bezeichnen, spielt exakt dem Narrativ der AfD in die Hände. Rechtsstaatlich ist das gesamte Verfahren ohnehin, da den betroffenen jederzeit der Weg der gerichtlichen Prüfung offensteht. Trotzdem stimme ich zu, dass die Politik gut daran täte, endlich das Prüfverfahren für die ganze Partei selbst einzuleiten. Das würde das Ausmaß solcher Verfahren deutlich verkürzen.