23-jährige Uganderin in Abschiebehaft: Gewalt, Haft und womöglich die Todesstrafe
Am Montag will Deutschland eine lesbische Uganderin abschieben. In ihrem Heimatland gilt eines der weltweit härtesten Gesetze gegen Homosexualität.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Wenn Consolate von Angel spricht, klingt sie frisch verliebt. „Angel liebt es zu tanzen. Am liebsten zu Afrobeat und jamaikanischer Musik“, erzählt die 28-jährige Uganderin der taz am Telefon. „Sie will Programmiererin werden, geht gerne ins Kino und zum Schwimmen.“ Kennengelernt haben sich die beiden jungen Frauen, die hier nur mit Vornamen genannt werden sollen, letzten Sommer über eine gemeinsame Freundin. Sie tauschten Snapchat-Namen aus, machten Ausflüge ins Freibad und gingen gemeinsam aus. Seit einem Jahr sind sie offiziell ein Paar. „Vielleicht sehe ich Angel morgen zum letzten Mal“, sagt Consolate mit flacher Stimme.
Seit Ende Mai sitzt Angel in Abschiebehaft in Hof, einem kleinen Ort in Nordbayern. Die 23-jährige Asylbewerberin aus Uganda soll am Montag per Abschiebeflug in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Als lesbischer Frau drohen ihr dort Gewalt, Haft und im schlimmsten Falle die Todesstrafe. 2023 trat in Uganda eines der weltweit härtesten Anti-LGBTQ-Gesetze in Kraft. Trotzdem will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sie dorthin abschieben.
Weil Angel sich in der Anhörung durch das BAMF nicht ausreichend zu ihrer sexuellen Identität geäußert habe, sieht die Behörde keinen Grund, der gegen eine Abschiebung der jungen Uganderin spricht. In dem Asylbescheid vom BAMF, der der taz vorliegt, heißt es, die Antragstellerin habe ihre „Furcht vor Verfolgung“ nicht glaubhaft gemacht. „Die Auseinandersetzung mit ihrer Homosexualität blieben arm an Details, vage und oberflächlich“, schreibt die Behörde.
„Die Hürden, dem BAMF die eigene Queerness zu beweisen, sind unglaublich hoch“, sagt Julia Serdarov von der lesbisch-queeren Beratungsstelle LeTRa, die den Fall von Angel betreut. Die Behörde erwarte eine chronologische Erzählung, die traumatisierte Menschen oftmals nicht liefern könnten. Zudem müssten Betroffene auf bestimmte Art und Weise einen inneren Konflikt glaubhaft machen, um ihre Homosexualität zu belegen. „Diese Kriterien sind völlig aus der Luft gegriffen“, meint Serdarov.
Der Vorwurf: Alles nur ausgedacht
Auf taz-Anfrage will sich das BAMF nicht zum konkreten Fall von Angel äußern. In der schriftlichen Antwort des Pressesprechers heißt es, die Berücksichtigung der Belange von „LSBTIQ-Zugehörigen“ im Asylverfahren sei dem BAMF ein „wichtiges Anliegen“. Dabei seien die „Art und Schwere der im Herkunftsland drohenden Maßnahmen“ sowie die „individuelle Betroffenheit“ der Antragsteller entscheidend. Bereits seit 1996 setze das BAMF „geschulte Sonderbeauftragte“ ein, um auf die Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen eingehen zu können.
Laut Nora Brezger, Referentin bei Pro Asyl, bleiben Schutzbedarfe queerer Asylsuchender dennoch häufig unentdeckt. „Für Menschen aus Ländern wie Uganda, in denen es extrem gefährlich ist über die eigene Homosexualität zu sprechen, ist es schwierig sich in einer Asylanhörung vor dem BAMF plötzlich zu öffnen“, so Brezger. Immer wieder unterstelle das BAMF Asylsuchenden, dass sie sich ihre Homosexualität nur ausdenken würden.
Fragt man Consolate nach dem Tag, an dem Angel verhaftet wurde, werden ihre Sätze kürzer. Sie muss Pausen machen, um nicht in Tränen auszubrechen. Schon länger habe Angel Probleme mit ihren Papieren gehabt, ihre Aufenthaltserlaubnis wurde als ungültig markiert, ein Teil ihrer Leistungen gekürzt. Sie sei nicht informiert worden, weshalb. „Als sie mir geschrieben hat, dass sie in eine Polizeikontrolle geraten ist, habe ich mir erstmal keine Sorgen gemacht.“ Sie hätten sich später am Tag noch treffen wollen, um gemeinsam zu kochen.
Die Polizei habe Angel dann mitgeteilt, dass sie sich erneut bei einer Erstaufnahmeeinrichtung registrieren lassen müsse. Beide dachten, es ginge um eine Formalie. „Ich habe einen Mittagsschlaf gemacht. Nachdem ich aufgewacht bin, wurden die Nachrichten an Angel nicht mehr zugestellt“, erzählt Consolate. Etwas später habe eine unbekannte Nummer angerufen. „Angel war dran und hat geschluchzt“, erzählt Consolate. Wenige Tage darauf wird Angel vor Gericht geladen. Ihr wird vorgeworfen untergetaucht zu sein, die Behörden beantragen Abschiebehaft.
Behördenfehler als Ursache?
Schon im Juli 2025 hatte das BAMF Angels Asylantrag abgelehnt. Laut Julia Serdarov wurde der entsprechende Bescheid allerdings nie an die Uganderin zugestellt. Nach ihrer Ankunft in Deutschland sei Angel zunächst in eine Unterkunft gebracht worden, die voll war, und deshalb in eine andere überstellt worden.
Weil Angel weiterhin Post von einer anderen Abteilung des BAMF zugestellt wurde, in der es um ihren Integrationskurs gegangen sei, sei sie nicht auf die Idee gekommen, dass das BAMF eine falsche Adresse von ihr haben könnte. Die Behörde wertete Angels fehlende Rückmeldung auf den Asylbescheid als Untertauchen – obwohl sie laut Serdarov tatsächlich in der ihr zugewiesenen Unterkunft lebte. Auch der Hausmeister der Einrichtung habe sie dort regelmäßig angetroffen.
Als Consolate zu dem Termin vor Gericht erscheint, um Angel zu unterstützen, sieht sie ihre Freundin in Handschellen und Fußfesseln. „Angel ist keine Verbrecherin. Warum wird sie so behandelt?“ Viel mit ihr sprechen können, habe sie nicht, erzählt Consolate. „Wir mussten zu sehr weinen.“ Das Amtsgericht Hof entscheidet, dass Angel in Abschiebehaft muss. Haftbeschwerden von Angels Anwalt bleiben erfolglos.
In Haft stellt Angel mithilfe ihres Anwalts einen zweiten Asylantrag, den sogenannten Folgeantrag. Die 23-Jährige habe keine Gelegenheit gehabt, sich auf die entsprechende Befragung vom BAMF vorzubereiten, berichtet Julia Serdarov. „Angel wurde morgens unvorbereitet aus ihrer Zelle geholt und zur Anhörung gebracht. Weder wir noch ihr Anwalt wurden vorab informiert.“ Ein grundsätzliches Problem, meint Nora Brezger von Pro Asyl. Asylsuchende hätten häufig keinen Zugang zu rechtlicher Beratung, die sie auf Asylanhörungen vorbereiten könnten. Durch die geplante Abschaffung der Asylverfahrensberatung könnte sich das noch deutlich zuspitzen.
Das BAMF lehnt Angels Asylfolgeantrag als „offensichtlich unbegründet“ ab. Ein ungewöhnliches Vorgehen, meint Serdarov: „Normalerweise werden Asylanträge von queeren Menschen aus Uganda zwar zunächst abgelehnt. Den Betroffenen wird dann aber die Gelegenheit gegeben, dagegen zu klagen.“ Im Falle von als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnten Anträgen beträgt die Klagefrist nur eine Woche.
Außerdem hat eine Klage hier keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Menschen schon abgeschoben werden können, während die Klage gegen den Bescheid noch läuft. So liefert eine solche Ablehnung auch die rechtliche Grundlage, eine Person weiterhin zu inhaftieren. „Das BAMF setzt diese Form der Ablehnung des Antrags hier ganz gezielt ein, um Angel in Haft zu halten und die Abschiebung durchzuziehen“, sagt Serdarov.
„Mir macht Hoffnung, wie stark sie ist“
Seit Ende Mai fährt Consolate jede Woche etwa vier Stunden pro Strecke zum Abschiebegefängnis in Hof, um Angel für eine Stunde zu sehen. Telefonieren können die beiden nur fünf Minuten am Tag und nur, wenn Angel anruft. „Manchmal fragt sie mich, was in der Welt da draußen so passiert, welche Social-Media-Trends es gerade so gibt. Ich versuche mit ihr über normale Dinge zu sprechen, um sie abzulenken.“ Am Anfang habe Angel viel geweint, mittlerweile sei sie gefasster. „Auch wenn Angel das überspielt, weiß ich, dass sie große Angst hat“, sagt Consolate. „Trotzdem macht mir Hoffnung, wie stark sie ist.“
Um ihre Abschiebung doch noch zu stoppen, hat Angels Anwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Ein solcher Antrag hat, im Gegensatz zu einer regulären Klage gegen einen „offensichtlich unbegründeten“ Asylantrag, aufschiebende Wirkung. Um zu belegen, dass Angels Leben im Falle einer Abschiebung in Gefahr schweben könnte, haben sowohl Consolate als auch Angels Mutter eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, in der sie versichern, dass Angel lesbisch ist.
Trotzdem lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg den Eilantrag am 15. Juli ab. In dem Bescheid, der der taz vorliegt, heißt es: „Gefälligkeitsschreiben parteiischer Stellen“ würden nicht berücksichtigt. Nach der Auffassung des Gerichts handele es sich bei der eidesstattlichen Versicherung von Angels Mutter um ein solches. Die rechtlichen Mittel, Angels Abschiebung zu stoppen sind somit ausgeschöpft.
Mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete haben sich inzwischen eingeschaltet und setzen sich für Angel ein. Darunter Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er habe sich mit einem dringenden Schreiben an das BAMF gewandt, sagt er der taz am Freitag. „Wir fordern, die Abschiebung sofort auszusetzen, den Fall auf Leitungsebene erneut und traumasensibel zu prüfen sowie die zuständige bayerische Vollzugsbehörde unverzüglich zu informieren.“ Sein Büro stehe mit Angels Beratungsstelle in Kontakt.
„Wir werden die uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen. Angesichts der für Montag angekündigten Abschiebung zählt jetzt jede Stunde“, so Droßmann. Unterstützer:innen von Angel haben eine Petition gestartet, die fordert, ihre Abschiebung zu stoppen. Stand Freitagmittag haben rund 9.500 Menschen unterschrieben. Doch die Zeit ist knapp.
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