Queer in Polen: Präsident Karol Nawrocki legt Veto gegen LGBTQI-Gesetz ein
Der polnische Präsident sagt „Nein“ zur Sicherung von informellen Lebenspartnerschaften. Nicht nur Premier Donald Tusk ist empört.
Foto: Yves Herman/reuters
Es war von vornherein klar: Polens rechtsnationaler Präsident Karol Nawrocki würde gegen das LGBTQI-Gesetz sein Veto einlegen. Genau das hat er nun getan. Ziel des Gesetzes war eigentlich, die Situation von informellen Lebenspartnerschaften rechtlich abzusichern. Es sollte künftig möglich sein, vor einem Notar einen Vertrag zu schließen, der ein eheähnliches Zusammenleben ermöglichen sollte. Die EU und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordern schon seit längerem, dass Polen seine Gesetzgebung an das in der EU übliche Recht anpasse.
Die bei dem Gesetz federführende Linke aus der Mitte-Links-Koalition von Premier Donald Tusk hatte bereits viele Abstriche gemacht: Der Gesetzesvorschlag wurde auf alle Lebenspartnerschaften erweitert und „Gesetz zum Status der nächststehenden Person“ genannt. Ein zweites Gesetz sollte die Umsetzung von rechtlichen Änderungen in rund 200 bestehenden Gesetzen erleichtern.
Bislang leben LGBTQI-Paare in Polen ohne jeden rechtlichen Schutz. Sie können nicht einmal ärztliche Auskunft bekommen, wenn der Partner oder die Partnerin im Krankenhaus liegt.
„Das Veto des Präsidenten ist Ausdruck der Verachtung gegenüber Menschen und ihrem Recht auf Glück und ein normales Leben“, empörte sich Premier Donald Tusk, nachdem er von Nawrockis Blockade erfahren hatte. Denn Polens Präsident war regelmäßig – über eine Mittelsperson aus der erzkonservativen Bauernpartei in der Koalition – über die Fortschritte des Gesetzesprojekts informiert worden. Angeblich, so ließ er immer wieder verlauten, sei er bereit zu einem Minimalkonsens. Das Gesetz wollte er, wie im Wahlkampf versprochen, unterschreiben.
Kein Präsident „aller Polinnen und Polen“
„Ich habe einen Schritt zurück gemacht“, rechtfertigte sich Katarzyna Kotula von der Linken, „um es allen zu ermöglichen, dieses Gesetz zu unterschreiben – der Regierung, dem Sejm und dem Senat.“ Präsident Nawrocki habe mit seinem Veto rund zwei Millionen Polen und Polinnen den Rücken gekehrt, die in informellen Partnerschaften zusammenlebten. Mit dem Veto habe Nawrocki sein Wahlversprechen gebrochen, ein Präsident „aller Polen und Polinnen“ sein zu wollen.
Polens Präsident ging in seiner langen Videobotschaft mit keinem Wort auf die regelmäßigen Informationen und Konsultationen mit der Regierung ein. Stattdessen behauptete er, dass er es als Hüter der Verfassung nicht zulassen dürfe, dass die Regierung eine Alternativ-Institution zur Ehe schaffe. In Artikel 18 der Verfassung werde die Ehe als „Verbindung zwischen Mann und Frau“ explizit unter den besonderen Schutz des Staates gestellt.
Verfassungsrechtler wie Ewa Letowska haben in den letzten Monaten aber immer wieder erklärt, dass in Polens Verfassung nur der besondere Schutz festgeschrieben werde, nicht aber, ob eine Ehe zwingend aus Mann und Frau bestehen müsse. Denkbar sei auch eine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen, die auch unter dem Schutz des Staates stehen könne, ohne den verfassungsrechtlich festgelegten „besonderen Schutz“ einer vor dem Standesamt oder dem Kirchenaltar geschlossenen Ehe von Mann und Frau überhaupt nur zu tangieren.
Anhänger besonders teurer Scheidungsprozesse
Nawrocki geht in seiner Begründung des Vetos noch weiter. Angeblich strebe die Regierung an, die Ehe zwischen Mann und Frau durch eine neue Institution „zu ersetzen“, wie ihn die Verfassung festschreibt. Ganz besonders empört Nawrocki, dass eine Lebenspartnerschaft relativ einfach mit einer Unterschrift vor dem Notar wieder aufgehoben werden könne.
Polens Präsident ist ein Anhänger von möglichst langwierigen und teuren Scheidungsprozessen. Angeblich würden staatlich kontrollierte Prozedere zur Rettung vieler zerrütteter Ehen beitragen. Erst vor ein paar Monaten legte er ein Veto gegen ein Regierungsgesetz ein, das eine einvernehmliche Scheidung ohne Prozess und teure Anwaltskosten ermöglichen sollte.
Ob das Gesetz nun in anderer Form – etwa durch Einzelverordnungen, die ohne die Unterschrift des Präsidenten auskommen – umgesetzt werden soll, ist noch in der Diskussion.
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