Linksfraktion fehlt ein Abgeordneter: Wenn der blaue Stuhl leer bleibt
Der Linken-Abgeordnete Gerhard Trabert ist so krank, dass er nicht mal sein Mandat abgeben kann. Braucht es eine Gesetzesänderung für Fälle wie seinen?
Foto: Elisa Schu/dpa
Eigentlich hat die Fraktion der Linken 64 Sitze im Bundestag, doch einer der blauen Stühle im Plenarsaal bleibt schon seit Beginn der Legislaturperiode im März 2025 leer. Hintergrund ist, dass der Linken-Abgeordnete Gerhard Trabert wegen mehrerer Schlaganfälle sein Mandat nicht wahrnehmen kann.
Trabert, Professor für Sozialmedizin, wurde durch sein Engagement für Obdachlose als „Arzt der Armen“ bekannt. Die Linke hatte ihn 2022 bei der Bundespräsidentenwahl als Gegenkandidat zu Frank-Walter Steinmeier aufgestellt. Zur letzten Bundestagswahl kandidierte er dann erfolgreich auf dem ersten Platz der Linken-Landesliste in Rheinland-Pfalz. Noch vor dem Wahltag erlitt er aber seine Schlaganfälle, die schwere Schäden hinterlassen haben.
Für ihn sollte deshalb eigentlich Lin Lindner aus Trier, bei der Wahl auf Listenplatz 3, in den Bundestag nachrücken. Doch das ist nicht so einfach.
Denn Trabert ist offenbar so schwer beeinträchtigt, dass er seinen Mandatsverzicht nicht selbst erklären kann. Ein Sprecher der Linken teilte schon im Februar mit, dass seine Familie nicht stellvertretend für ihn sein Mandat niederlegen könne – obwohl die Angehörigen vom Amtsgericht als rechtliche Betreuer eingesetzt worden seien. Der Linksfraktion fehlt somit schon seit über einem Jahr eine Stimme im Bundestag und der Wählerwille wird nicht korrekt im Parlament abgebildet.
In diesem Fall dürfte die fehlende Stimme nicht allzu schwer ins Gewicht fallen. Bei sehr knappen Mehrheitsverhältnissen kann eine Stimme allerdings zwischen Regierung und Opposition entscheiden.
Persönlich auf das Mandat verzichten
Seit 1990 sind laut Bundestagsverwaltung 52 Abgeordnete während ihrer Mandatszeit gestorben, 243 haben ihr Mandat vorzeitig zurückgegeben. In all diesen Fällen konnten problemlos Abgeordnete nachrücken. Schwierig wird es, wenn, wie im Fall Trabert, Bundestagsabgeordnete aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst ihr Mandat zurückzugeben.
Im Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass „vorgeschriebene Erklärungen persönlich und handschriftlich“ unterzeichnet werden müssen – also auch die Verzichtserklärung auf ein Mandat. Die Pressestelle der Bundeswahlleiterin gibt auf taz-Anfrage an, ob bei einer schweren Erkrankung ausnahmsweise eine Vertretung die Erklärung abgeben könne, müsse die zuständige Stelle im Einzelfall prüfen.
Die zuständige Stelle wiederum, die Bundestagsverwaltung, stützt sich auf die Rechtsauffassung des Betreuungsgerichts Mainz, wonach ein Mandatsverzicht nicht von einem Betreuer erklärt werden könne. Demnach müsse ein Mandatsverzicht höchstpersönlich erklärt werden, sagt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung: „Dass Bundestagsabgeordnete schwer erkranken und das Mandat über einen langen Zeitraum oder gar nicht wieder ausüben können, gab es in der Vergangenheit bereits.“
Gesetzesänderung ist umstritten
Es sieht also so aus, als ob die als Nachrücker*in gehandelte Lin Lindner vorerst doch nicht in den Bundestag zieht, sondern auch weiterhin Medien- und Kultursoziologie in Trier studiert. Braucht es daher eine Gesetzesänderung, die es Angehörigen ermöglicht, stellvertretend das Mandat von Abgeordneten, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, zurückzugeben? Unter der Prämisse, dass überwiegend „alte weiße Männer“ im Parlament säßen, wäre eine Neuregelung vorausschauend, sagt Lindner der taz.
Die parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) der Linksfraktion, Ina Latendorf, erteilt einer Gesetzesänderung aber eine Absage. Sie sagt: „Die Mandate sind höchstpersönlich.“ Ihr Amtskollege von der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, gibt sich zwiegespalten. Seine Fraktion wolle das Thema in ihren Gremien beraten. Auch der PGF der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sagt, seine Fraktion werde das Thema nach der Sommerpause besprechen. Die Unionsfraktion möchte sich gegenüber der taz dazu nicht äußern. Die Fraktion der Grünen beantwortet eine Anfrage bis Redaktionsschluss nicht.
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